B Ware Händler

B-Warenhändlerin

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AGB-Nachrüstmarkt

Umfang ) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Handel finden Anwendung auf alle Liefer- und Leistungsverträge von RECARO. Gleiches trifft zu, wenn der Kunde uns auf eigene entgegenstehende AGB hingewiesen hat. c ) Jede Abänderung dieser Allgemeinen Bedingungen wird Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden, wenn der Kunde dieser Änderungen zugestimmt hat oder nicht innerhalb eines Monates nach Mitteilung der Änderungen der Änderungen in schriftlicher Form widerspricht. In diesem Fall wird die Abänderung nicht wirksam.

Unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen liegt ein späteres Geschäft zwischen uns und dem Kunden zu Grunde, auch wenn im Einzelnen nicht auf unsere Konditionen verwiesen wird. d) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind auf die folgenden RECARO Standorte und Unternehmen anwendbar: Die Kunden sind an ihre Bestellungen für einen Zeitrahmen von 14 Tagen nach Erhalt bei uns bindet.

Orale Sicherungsvereinbarungen, Zusagen, Vertragsergänzungen oder -änderungen erfordern zur Rechtsgültigkeit unsere schriftliche Zustimmung. b) Dem Händler ist es nicht erlaubt, Vertragswaren direkt oder über Dritte an Kunden außerhalb des EU-Binnenmarktes zu verkaufen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preisangaben ohne Mehrwertsteuer, die zuzüglich zu zahlen ist. b) Steigen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung die von uns nicht beeinflussbaren Materialkosten, Gehälter oder sonstigen Aufwendungen, so sind wir zur Anpassung der vertraglich festgelegten Preisgestaltung ermächtigt.

Die Lieferung an uns nicht bekannte Kunden erfolgt ausschliesslich gegen Vorauskasse, ec-cash oder per Überweisung. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens befugt, Verzugszinsen in Hoehe von 8% ueber dem jeweils geltenden Leitzinssatz der Europaeischen Bundesbank zu verlangen, wenn der Kunde kein Konsument ist.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten, werden Verzugszinsen in Hoehe von 5% ueber dem jeweils geltenden Basiszins der Europaeischen Nationalbank berechnet. b) Zahlungen durch Wechsel werden nicht angenommen. a) Die Lieferzeit fängt grundsaetzlich mit der Zusendung unserer Auftragsbestaetigung an, fruehestens jedoch in Abweichung von diesem Prinzip mit der Erklarung aller Ausfuehrungsdetails. b) Unsere Lieferverpflichtung erlischt, solange der Kunde mit der Erfuellung einer Haftung aus diesem oder einem anderen Vertragsverhandeln in Verzug geraet.

Wenn wir mit unserer Leistungsverpflichtung in Rückstand geraten, kann uns der Kunde eine Frist von mindestens drei Monaten setzen und, wenn wir nicht innerhalb der Frist beliefern, vom Vertrage zuruecktreten. Ist die Verzögerung auf eine Teillieferung begrenzt, kann der Kunde nur dann vom gesamten Auftrag absehen, wenn er kein Recht an der Teillieferung hat.

Weitere Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichtausführung, insbe-sondere Schadenersatzansprüche, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden sverzug oder die Nichtausführung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. c ) Ist der Versand der Ware mit dem Kunden abgestimmt, bleibt uns die Wahl des Versandwegs und der Versandart vorbehalten; wir wählen sie mit der kaufmännischen Sorgfaltspflicht, wofür wir nur für unzureichende Sorgfaltspflicht und nur bei Vorsatz aufkommen.

An allen Sachen, die an den Kunden zu übergeben sind oder ihm gehörten und sich in unserem Besitztum befanden, haben wir ein Vorbehaltsrecht, bis alle unsere gegen den Kunden gerichteten Anforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vollständig erfüllt sind. Der Liefergegenstand verbleibt bis zur Begleichung aller unserer offenen Posten, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn der Kaufvertrag für besonders gekennzeichnete Waren gezahlt worden ist.

Im Falle eines Kontokorrents dient die Eigentumsvorbehaltsware als Sicherheit für unsere Saldenforderung. Dem Kunden ist es gestattet, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu bearbeiten; sie darf jedoch weder zur Sicherheit übertragen noch abtreten. Der Käufer erwirbt durch Be- oder Verarbeitung bzw. Umwandlung der Eigentumsvorbehaltsware kein Eigentumsrecht an der neuen Sache im Sinne des §950 BGB.

Der Kunde führt die Bearbeitung für uns durch. Erfolgt die Vermischung der Eigentumsvorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, so erwerben wir an der neuen Sache das Eigentum im Umfang des Anschaffungspreises der Eigentumsvorbehaltsware im Verhältnis des Wertes der anderen nicht uns gehörenden Sachen. Bei Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen Sachen werden wir Eigentümer im Verhaeltnis des Anschaffungspreises der Eigentumsvorbehaltsware zu den anderen Sachen.

Mit der Vermischung oder Vermengung der Sache oder der neuen Sache geht das Eigentumsrecht des Kunden auf uns über und wird für uns mit handelsüblicher Sorgfalt aufbewahrt. Wird die gelieferte Ware oder die vom Kunden daraus hergestellte Ware vom Kunden weiterverkauft, tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche gegen seine Kunden in Hoehe des Einkaufspreises der Vorhand.

Der Kunde hat uns auf unser Verlangen hin die zur Beitreibung notwendigen Auskünfte über die abgetretenen Ansprüche zu erteilen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Bei Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware oder anderen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde sofort zu unterrichten. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Sicherungsrechte freigeben, soweit ihr Gegenwert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20% überschreitet. a) Wir haften nur für Sachmängel der Ware wie folgt:

Fehler, die innerhalb von 24 Monate nach Ablieferung oder nach Installation der Ware durch eine fachgerecht eingerichtete Werkstätte infolge eines vor diesem Termin eingetretenen Ereignisses eintreten, werden wir nach unserer alleinigen Ermessen entweder durch unentgeltliche Reparatur durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten oder durch Lieferung von gleichwertigem Ersatz beheben.

Für die nachzuweisende und in jedem Fall anfallende und günstigste Transportart der Ware trägt der Verkäufer in einem angemessenen Verhältnis die anfallenden Versandkosten. Im Falle der Nachrüstung von PKW-Sitzen gehen wir auch für den Aus- und Einbau der Ware in eine von uns autorisierte Werkstätte nur in einem angemessenen Maße auf die uns nachgewiesenen Auslagen ein.

Wird die Ware oder ein Teil davon ersetzt, geht sie in unser eigenes Besitz über. b) Bereits bei der Lieferung erkennbare Fehler werden von uns nur berücksichtigt, wenn wir die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware erhalten. c ) Mängelansprüche erlöschen, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung verändert wurde oder wenn unsere Anweisungen zur Handhabung der Ware nicht beachtet wurden oder wenn Fehler darauf beruhen, dass der Kunde defekte Teile oder Rohmaterialien verschrieben oder defekte technische Dokumente zur Verfügunggestellt hat. d) Mängelbehebungen oder Ersatzteillieferungen müssen innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne durchgeführt werden.

Bei erfolglosem Fristablauf kann uns der Kunde eine angemessene Fristsetzung erteilen; wenn wir auch die Fristsetzung zulassen, kann der Kunde nur Minderung der Zahlung oder Rücktritt vom Vertrag fordern. Weitere Schadenersatzansprüche, insb. auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes von Folge- und Schadenersatzansprüchen aus positiver Forderungsverletzung oder einem anderen rechtlichen Grund, auch wenn der entstandene Sachschaden nicht auf Sachmängeln im Sinn von lit. a) beruht, sind inbegriffen.

Auf jeden Falle ist die Haftpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Sachschaden begrenzt. e) Wir hafteten ausschliesslich nach Maßgabe der obigen Bestimmungen. Bietet der Händler dem Kunden eine darüber hinaus gehende Gewähr oder Zusicherung an, so übernehmen wir dafür keine Gewähr. Gleiches trifft zu, wenn der Händler dem Kunden gegenüber falsche Aussagen über die Beschaffenheit der Ware macht. a) Wir sind nicht haftbar für die Beschädigung der vom Kunden überlassenen Gegenstände oder deren Eignung für den vom Kunden gewünschten Gebrauch, es sei denn, unsere gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder stellvertretende Angestellte haben den unmittelbaren Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder haben den Kunden auf die Untauglichkeit nicht ausdrücklich oder fahrlässig hingewiesen.

Gleiches trifft auf von uns während der Montage verursachte Beschädigungen zu, es sei denn, es kann hier eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer Rechtsvertreter, Führungskräfte oder Hilfspersonen nachgewiesen werden. b) Hat der Kunde seinen Pflichten zur rechtzeitigen, unvollständigen oder fehlerhaften Bereitstellung von technischen Dokumentationen, Einzelteilen oder Rohstoffen nicht nachgekommen, so ist er uns gegenüber für den dadurch verursachten Beschädigungsaufwand verantwortlich.

Bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung, die auf einer unbefugten Veränderung der Ware oder auf der Nichteinhaltung unserer Anweisungen zur Handhabung der Ware durch den Händler beruhen, sind wir von der Gewährleistung befreit. Ebenso ist die Gewährleistung weggefallen, wenn der Händler gegenüber dem Kunden falsche Aussagen über die Beschaffenheit der Ware gemacht hat.

Der Händler hat uns in diesen FÃ?llen von allen diesen AnsprÃ?chen freizustellen. a) Sofern nichts anderes vereinbaren, ist der ErfÃ?llungsort fÃ?r alle Warenlieferungen, Dienstleistungen und ZahlungsvorgÃ?nge (auch per Scheck) der entsprechende RECO-Standort. b) Die GeschÃ?ftsbeziehungen zwischen dem Kunden und RECARO richten sich nach dem lokalen Recht. c ) Als ausschließlicher Gerichtstand für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung wird, soweit rechtlich möglich, folgender Ort bestimmt. d) Dies ist nur der Fall, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, für den der Auftrag Teil seines Gewerbes ist, oder eine Körperschaft des öffentli -chen Rechtes und öffentlich-rechtliches Spezialvermögen.

Auch sind wir zur Klage am Geschäftssitz des Kunden ermächtigt.