B waren Händler

A waren Händler.

Lediglich die Rücksendekosten werden nicht mehr von jedem Händler getragen. In der Regel handelt es sich dabei um so genannte B-Güter. Schnäppchensuche im Internet: Wenn sich der Erwerb von B-Ware auszahlt.

Allerdings sollten die Konsumenten vor dem Einkauf ein paar Dinge berücksichtigen. Vor allem im Netz werden von zahlreichen Einzelhändlern Markenprodukte zu vergünstigten Konditionen angeboten. "â??Die PrÃ?parate sind neue Waren mit Fehlernâ??, sagt Oliver Prothmann vom bundesdeutschen Verband Online Handler (BVOH) in Berlin. So ist z.B. die Packung fehlerhaft oder das Gerät weist Schrammen oder Farbveränderungen auf. Ein Tablet-PC kostete dann 180 statt etwa 235 EUR, oder feine Damenpumps kosteten rund 85 EUR statt der üblichen 169 EUR.

Mehr und mehr Händler vertreiben nicht nur neue Waren. Im Netz eröffnet man einen weiteren Laden, in dem man vergünstigte Waren verkauft - in fast allen Warengruppen. Jeder, der Waren anbiete, solle immer eine klare Produktdarstellung in Text und Bild gewählt haben, so Prothmann. Wenn dies nicht ganz eindeutig ist, sollten sich Interessenten vor dem Verkauf an den Händler wenden.

Das sind oft Retouren - also Artikel, die ein Verbraucher per Knopfdruck als neue Waren im Netz einkauft und nach dem Entpacken zu Haus mitnimmt. Zum Beispiel, weil ihm die Güter nicht gefielen oder nicht passten. Die Einzelhändlerin möchte das Erzeugnis weiterhin veräußern und offeriert es wieder mit einem Nachlass.

Allerdings muss er dann eventuelle Fehler in einer Artikelbeschreibung ausführlich aufführen, sagt Michael Sittig von der Universität Hamburg. Das Fazit ist, dass der Kauf von offenen oder verbrauchten Gegenständen für die Konsumenten profitabel sein kann. Sind die betreffenden Waren spätesten, können die Rabatte geringer sein. "Die Konsumenten müssen selbst entscheiden, ob ihnen eine Kostenersparnis mehr bedeutet als die Sicherheit, ein ungebrauchtes Erzeugnis zu erhalten", sagt Julia Schmitz von der Verbraucherberatungsstelle Nordrhein-Westfalen.

Im Prinzip kann man davon ausgegangen werden, dass das verwendete Material vollständig intakt ist. Die Rückgabe kann im Prinzip in den ersten zwei Kalenderwochen nach der Lieferung erfolgen. Der Käufer muss keine Begründung für die Rücksendung der Waren anbringen. "Ungeachtet des Wertes der erworbenen Waren muss der Konsument die Rücksendekosten nach erfolgtem Widerspruch tragen", erläutert Sittig die Rechtslage.

Wenn dieser Verweis auf die Auswirkungen des Widerspruchs ausbleibt und der Käufer seinen Einkauf rechtzeitig rückgängig macht, übernimmt der Auftragnehmer das Rückporto. Ergibt sich nach dem Erwerb, dass das Erzeugnis einen nicht spezifizierten Fehler aufweist, kann der Käufer die Waren in Anspruch nehmen. "Für gebrauchte Produkte können Händler die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit auf bis zu ein Jahr begrenzen", sagt Schmitz.

Der Händler oder Lieferant muss dem Käufer den Preis für neue Gegenstände nachbessern, ersetzen oder zurückerstatten, erklärt er. In der Theorie gibt es auch ein Garantiezusage für ein Erzeugnis - wie z.B. eine Zufriedenheits- oder Reparaturgarantie. Es handelt sich jedoch um eine vom Hersteller oder Händler angebotene Freiwilligendienstleistung, die dazu dienen soll, das Kundenvertrauen in ein bestimmtes Erzeugnis oder eine bestimmtes Markenzeichen zu erhöhen.

Neue Waren: Sie werden teilweise auch zu einem reduzierten Preis verkauft. Danach befindet es sich entweder noch in der Originalverpackung, oder es wird bereits eine neue Warenlieferung fehlerfrei geöffnet. Neue Waren bedeuten nicht neue Waren. "Selbst mehrere Jahre altes Produkt kann neu sein", sagt Oliver Prothmann vom BVOH (Bundesverband Onlinehandel) in Berlin. Überholte Produkte: Übersetzt ins Englische wird das überarbeitete Produkt.

Dabei hat der Produzent oder Händler den Gegenstand überprüft und gesäubert, schadhafte Passteile ersetzt und den Lieferumfang ergänzt. Gebrauchtwaren: Die Waren wurden bereits verwendet. Einige Händler führen auch schadhafte Gegenstände - aber das ist für Hobbyisten besser geignet.