B Ware

B-Waren

Offene Box B Wofür steht B-Ware? B-Ware sind vom Verbraucher zurückgegebene Ware, die wir Ihnen nach einer Untersuchung zu besonders vorteilhaften Konditionen zur Verfügung stellen. Diese können geringfügige Fehler enthalten, die natürlich bei der Berechnung des Kaufpreises miteinbezogen wurden. B-Waren können vor allem geringfügige Verwendungsspuren, Fehlen von Mengenkomponenten oder schadhafte oder andere Verpackungen aufweisen. Diese können z.B. durch die Verwendung von B-Waren entstehen.

Der konkrete Fehler ist im Einzelnen verschieden. Die Kleidung kann geringe Abnutzungserscheinungen, Flechtfehler oder kleine Farbabweichungen zeigen. Haustextilien können geringe Farbabweichungen oder kleine Druck- oder Flechtfehler haben. Beutel können kleine Fehler an der Oberflächenbeschaffenheit, den Vorder- oder Seitenwandungen haben. Bei Schuhen können kleine Abnutzungserscheinungen an der Fußsohle oder -fläche (z.B. kleine Risse oder kleine Flecken) und kleine Farbabweichungen auftreten.

Küchengeräte und Utensilien können leicht verkratzt sein. Juwelen und Armbanduhren können leichtes Verschleißerscheinungen haben. Es kann auch zu leichten Farbunterschieden zwischen den einzelnen Steinchen im Satz kommen. Herstellerangaben und Schmuckpässe können bei unserer T-Ware unglücklicherweise entfallen. Dekorations- und Sonnenartikel können geringfügige Farbveränderungen haben. Geringfügige Verschleißerscheinungen wie z. B. Schrammen oder Beulen können auftauchen. Haushalts-, Garten- und Heimwerkerbedarf kann kleine Spuren des Gebrauchs oder geringfügige Verunreinigungen aufzeigen.

Was ist die verfügbare B-Ware? Weil es sich bei B-Ware in der Regel um kleine Mengen handele, könne sich die Lieferbarkeit rasch verändern. Darf ich B-Ware zurücksenden? Der Gewährleistungszeitraum für B-Ware ist 1 Jahr. Bekomme ich eine Werksgarantie für B-Ware? Besteht für einen Gegenstand eine Werksgarantie, so gilt dies nicht mehr für die Firma B-Ware.

E-Bay:: Es wird keine Garantie für B-Ware? übernommen.

Auf der Website von E-Bay, dem weltgrößten Internet-Auktionshaus, werden tagtäglich zahlreiche Beiträge verkauft. In jüngster Zeit hatte sich das Amt Hamm mit der Fragestellung zu befassen, wann Waren als Gebrauchtwaren einzustufen sind. Für Waren zweiter Ordnung wird der Ausdruck "B-Ware" benutzt. Die Offerte wurde als "B-Ware" bezeichnet und somit die Garantiezeit auf ein Jahr reduziert.

Der Entrepreneur hatte in der Angebotsbeschreibung dargelegt, in welchen FÃ?llen "B-Ware" zur VerfÃ?gung steht. Dazu gehörten auch Gegenstände, die nicht mehr in der Originalverpackung waren, die beschädigte oder völlig fehlende Aufmachung. Er hat auch solche Gegenstände wie "B-Ware" behandelt, die entpackt und demonstriert worden waren, oder solche, die der Auftraggeber einmal entpackt und angeschaut hatte.

Bei Waren, die wirklich "gebraucht" sind, kann die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Eine Vereinigung erachtete jedoch die Bezeichnung der "B-Waren" als inakzeptabel. Weil keine wirklich gebrauchten Waren zur Verfügung standen, hielten die Vereinigungen die Kürzung der Garantie für nicht zulässig. Für nicht zulässig hält das Amt auch die Kürzung der Garantie (Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2014, Az.: 4 U 102/13).

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass für eine Kürzung der Garantie festzuhalten sei, dass die "B-Ware" eigentlich schon verwendet worden sei. Nur wenn die Ware ein erhöhtes Mangelerisiko durch eine reale Verwendung (also bei Gebrauchtware ) birgt, ist eine Kürzung berechtigt. Es wäre in einem solchen Fall unangemessen, dem Veräußerer ein Verlustrisiko aufzuerlegen, das er nicht auf der Grundlage der vorherigen Verwendung der Ware berechnen könnte.

Der eigentliche Gebrauch muss auch dem normalen Gebrauch des Objekts entsprich. Die Tatsache, dass die Ware bereits entpackt wurde oder die Ware defekt ist, erhöht nicht das Risiko von Mängeln. Daher war es das Ziel des Amtes Hamm, dafür zu sorgen, dass auch Gegenstände, die nicht mehr per se als Neuware angesehen werden, nicht gleichzeitig als Gebrauchtwaren angesehen werden.

Es ist wahr, dass das Unter-nehmen das Produkt als " B-Ware " weiterverkaufen kann. Schlussfolgerung: Das Amt für Handel und Industrie (OLG) Hamm ermittelt die Differenzen zwischen neuen Waren, gebrauchten Waren und "B-Ware". Danach dürfen die Handelspartner die Garantiezeit nur verlängern, wenn die gebrauchten Waren auch wirklich verfügbar sind.