Die Liste wird vom GKV-Spitzenverband ständig erweitert, klassifiziert die verschiedenen Erzeugnisse nach Anwendungsbereichen in Kategorien und enthält nur Hilfsmittel, die über gewisse, definierte Merkmale und Gütemerkmale verfügen. Private Krankenkassen verfügen über einen so genannten Aids-Katalog. Die Inhalte: alle von der Privatkrankenversicherung erstatteten Beihilfen.
Abhängig vom Preis haben Sie Zugriff auf den offen oder geschlossen Katalog der medizinischen Hilfsmittel. Sogenannte " Open Aid Kataloge " beinhalten weit mehr rückerstattungsfähige Hilfsmittel - aber auch die Privatkrankenversicherung mit einem Open Aid Katalog ist günstiger als die Versicherung mit einem Closed Aid Katalog. Mit dem Internet können Sie z.B. verhältnismäßig rasch feststellen, ob Ihre Krankenkasse oder die Ihrer Verwandten die Ausgaben für eine bestimmte Hilfe deckt oder nicht.
Sie können eines der beiden Ressourcenverzeichnisse verwenden: Die beiden beinhalten die gleichen Beihilfen, und die folgenden Beihilfen, d.h. erstattungsfähigen Erzeugnisse, sind darin aufgeführt: Jeder Artikel aus dem aids-Verzeichnis trägt eine sogenannte Aids-Nummer als Zeichen für seine nachweisliche Wirksamkeit. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hausarzt oder Spezialist diese Hilfsmittel-Nummer auf dem Verschreibungsformular vermerkt, indem Sie ihm exakt sagen, warum Sie ein spezielles Hilfsmittel benötigen.
Damit Sie ihre Subventionen bekommen, müssen die Hilfsmittel von der Gesundheitsversicherung zugelassen sein. Hilfseinrichtungen sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie mobil sind. Ein mobiler Aufgang würde von Ihrer Versicherung subventioniert, ein fester Aufzug nicht. Wenn er dies nicht tut und in seinem Sachverständigengutachten keine Hilfe erwähnt wird, kann Ihre Gesundheitskasse verärgert sein, wenn Sie nur wenige Tage später einen Gesuch einreichen.
Sprich mit deinem Hausarzt über die Notwendigkeit und eventuelle Linderung mit einer Hilfe. Hält er die Hilfe für angemessen, wird er Ihnen ein entsprechend gültiges Medikament vorlegen. Senden Sie das Medikament an Ihre Krankenversicherung und erwarten Sie die Einwilligung. In der Regel empfiehlt Ihnen Ihre Krankenversicherung, sobald sie die Hilfe gewährt, ein medizinisches Versorgungslager, in dem Sie die Hilfe in Anspruch nehmen können.
Mal sind Hilfsmittel verfügbar (z.B. ein Rollator), mal muss das Hilfsmittel geordert werden. Der Sanitätsfachhandel bringt das Hilfsmittel je nach Grösse zu Ihnen nach Haus, weist Sie in die Bedienung ein und ist auch für die Reparatur verantwortlich. Du zahlst nur die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung ("pro Hilfe" bis max. 10 Euro).
Sie müssen also nur die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung ( "Zuzahlung") zahlen (maximal 10 EUR pro Hilfe). Hierfür gibt es einen festen Maximalbetrag aus der Versicherung (1. 500 EUR pro Ohr). Hilfen - Finanzen & Instandhaltung: Wer zahlt was? Reparieren und Ersetzen: Die Versicherung hilft den Versicherten nicht nur bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, sondern nimmt auch an jeder Instandsetzungs- und Ersatzteilbeschaffung teil.
Darüber hinaus haben die Versicherten das Recht, Informationen und Schulungen zum Antrag zu erhalten. Technischer Check: Bei medizinischer Ausrüstung, wie z.B. einer Elektroinfusionspumpe, bezahlt die Versicherung auch die reguläre TÜV. Betriebliche Kosten: Auch die laufenden Kosten (Strom- und Haftpflichtversicherung) für einen Elektro-Rollstuhl werden von der Gesundheitsversicherung übernommen, wenn diese Beihilfe genehmigt wurde.
Selbstbehalt der Person: Es gibt aber auch einen Selbstbehalt für jede Hilfe. Der Versicherungsnehmer zahlt selbst 5 und 10 EUR pro Hilfe, aber nie mehr als die Hilfe selbst. Sonderfall: Verbrauchshilfen: Bei Verbrauchshilfen (z.B. Insellenspritzen oder Stoma-Artikel) tragen die Versicherungsnehmer zusätzlich 10 Prozentpunkte der anfallenden Verpackungskosten - bis zu einem Höchstbetrag von 10 E.
Wichtig: Die Krankenkasse bezahlt nur die Tarife, die sie vorher mit ihrem Geschäftspartner (dem Hilfslieferanten ) abgestimmt hat. Darüber hinausgehende Leistungen sind vom Versicherten selbst zu bezahlen. Sie müssen einige Hilfsmittel überhaupt nicht einkaufen, können sie aber auch z. B. bei einem Fachhändler für medizinische Versorgung leihen. Wenn Sie das Gerät nach einigen Jahren, einigen Tagen oder gar Jahren nicht mehr brauchen, senden Sie es uns zuruck.
Der Aufwand dafür wurde von den Bewohnern bereits mit ihren Hausgebühren getragen. Wenden Sie sich in diesem Falle bitte an den behandelnden Hausarzt und fordern Sie ein Medikament für sich oder Ihre Verwandten an. Der Krankenversicherer ist rechtlich dazu angehalten, der Versicherungsnehmerin innerhalb von drei Kalenderwochen eine Genehmigung oder eine Absage zu übermitteln (Patientenrechtsgesetz), es sei denn, der MDK muss noch ein Sachverständigengutachten erstellen.
Antwortet die Versicherung nicht innerhalb von drei oder fünf Monaten, so wird die Beihilfe als bewilligt betrachtet. Die Versicherten können es dann kaufen und sich die anfallenden Ausgaben von der Versicherung ersetzen mit dem Ziel, die anfallenden Ausgaben zu decken. Möglicherweise haben Sie sich für sich oder Ihre Verwandten für ein bestimmtes Rollstuhlmodell entschieden, aber Ihre Versicherung übernimmt nur die anfallenden Gebühren für das Standard-Modell.
Sie können in diesem Falle mit Ihrer Krankenversicherung darüber reden, ob Sie die Zusatzkosten übernehmen werden, da es in Ihrem Falle gewisse gesundheitliche Ursachen für eine Abweichung vom Standard-Modell geben kann. Wenn Sie eine Hilfe im Netz in Betracht ziehen, ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Einkauf bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob sie diese Route befürwortet.
Jede Krankenversicherung hat in der Schweiz in der Schweiz in der Regel Festverträge mit sehr spezifischen Produzenten, an die Sie angebunden sind. Selbstverständlich können Sie neben "Kassenmodellen" auch auf eigene Rechnung alle benötigten Hilfsmittel erwerben und freihändig auszahlen. Lehnt Ihre Krankenversicherung oder die Ihrer Verwandten den Antrag für ein bestimmtes Gerät ab, obwohl es im Gerätekatalog aufgeführt ist, haben Sie das Recht zu widersprechen.
Die versicherten Personen haben einen Kalendermonat nach Erhalt der Abweisung Zeit. Es ist gut, wenn Sie mit dem behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Ärztin reden und er die Notwenigkeit der Hilfe nachweist. Genehmigt die Krankenversicherung die Beihilfe auch im zweiten Versuch nicht, besteht weiterhin die Möglichkeit, vor das Arbeitsgericht zu gehen. Sie sollten diesen Arbeitsschritt jedoch nur in Gesellschaft eines Sozialrechtsanwalts unternehmen.