Händlerbund

Dealer-Liga

Der Händlerbund Europas größte Online-Handelsvereinigung e. V. hilft bei Warnungen, AGBs etc.

Die Bundesvereinigung Deutscher Kaufleute e. V. engagiert sich für einen gesicherten und nachhaltigen E-Commerce. Egal ob es sich um einzelne Gesetzestexte, Abmahnungen oder juristische Beratung handelt - unser Experten-Team hat immer die richtige Lösung für Ihre Fragen. Für Sie kämpft man sich durch den juristischen Dschungel und bringt uns ins Dunkle - über 70.000 gesicherte Online-Präsenzen können nicht falsch sein! Also, wenn Sie einen Ansprechpartner für Ihr Online-Geschäft oder den Schreibwarenhandel benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Du möchtest auf dem Laufenden bleiben? Die Informationsblätter, die zum kostenlosen Herunterladen zur VerfÃ?gung gestellt werden, beleuchten die Dunkelheit.

Händlerverband der Management AG in Leipzig

Der Hauptverband des Deutschen Handels bietet als Europas größte Online-Handelsvereinigung und einer der größten Dienstleister für professionelle E-Commerce-Dienstleistungen neben rechtssicheren Texten für das Netz auch ein verkaufsförderndes Kundenbeurteilungssystem für Online-Shops an. Neben der Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und der Netzwerkbildung gewährleistet der Händlerverband mit seinen unterschiedlichen Dienstleistungspaketen einen umfangreichen rechtlichen Schutz für Online-Shop-, Plattform- und Website-Betreiber durch Fachanwälte.

Hohe Eigenverantwortlichkeit, Professionalismus, Kreativität und Teamfähigkeit zeichnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Wir pflegen unsere Teamfähigkeit und Innovationskraft, indem wir den notwendigen Freiraum zum Handeln mitgestalten.

Ist der Händlerverband von der Verantwortung für seine Gesetzestexte befreit?

Die Händlervereinigung erhebt den Anspruch, der grösste Online-Handelsverband in Deutschland zu sein und sichert über 60.000 Internetauftritte. Der Händlerverband und die mit ihm verbundenen Firmen wurden in der Vergangenheit oft kritisiert. Die Presse kritisierte "Content-Diebstahl", eine Anwaltskanzlei beschwerte sich über "gestohlene Gesetzestexte" und Gewerbetreibende ärgerte sich über so genannte "cold calls".

Nun steht der Händlerverband wieder einmal in der Diskussion, weil er sich der Verantwortung für seine eigenen Gesetzestexte zu entziehen scheint. Es wurden neben 3 weiteren Straftaten auch die vom Händlerverband einzeln bereitgestellten AGB gewarnt. Das Mitglied des Händlerverbandes wurde zunächst aufgefordert, sich selbst um die Angelegenheit zu bemühen und eine Verlängerung der Frist zu verlangen, da die Verwarnung erst nach 16:30 Uhr bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, der Partnerkanzlei des Händlerverbandes, eintraf.

"Wir haben Ihre Dokumente über die Händlervereinigung mit Dank bekommen. Sie können uns natürlich auch bestellen, aber dies wäre gebührenpflichtig und dazu kommen noch die Fahrtkosten von Leipzig nach Stuttgart.

Nun bestand das Händlerverbandsmitglied auf der Übernahme der Haftung "[....] Ich fordere einen Rechtsanwalt, da, wie bereits erwähnt, der Händlerverband für die AGB-Klausel als Dienstanbieter unserer Gesetzestexte Rechtfertigungen und Haftpflichtansprüche aufstellen müsse. Der Händlerverband und die Anwaltskanzlei ITB akzeptierten dies nicht, antworteten aber: " [....] Wenn Sie uns trotzdem mit der Angelegenheit betrauen wollen, wäre dies gebührenpflichtig; der Händlerverband würde zu den anfallenden Gebühren bei einer Niederlage ¼ beitragen.

Der Kaufmann war sich der Fakten nicht klar, also hat er sich an eine Facebook-Gruppe gewandt und um Unterstützung und Bewertung der Fakten gebeten. Ist der Händlerbund AGB jetzt zulaessig? Von einer namhaften Großkanzlei habe ich folgende Aussage erhalten: Vor dem Hintergund des Prinzips der Urheberrechtserschöpfung präsentiert sich die Bestimmung als juristisch schwierig.

Nach § 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz ist die Weitergabe des Originalwerkes oder -kopien - mit Ausnahmen von der Miete - insoweit gestattet, als diese mit dem Einverständnis des Anspruchsberechtigten in der EU oder im EWR im Rahmen des Verkaufs in Umlauf sind. Der obige Satz ist jedoch zu allgemeingültig gefasst und verweist nicht nur auf die Vervielfältigung, sondern auch auf die "Zurverfügungstellung" des Werks an Dritte, was nach allgemeinen Auslegungsprinzipien auch die Verbreitung des Werks einbeziehen kann.

Sofern die Bestimmung in dem Fall angewendet wird, dass der Verkäufer ein urheberrechtlich geschützte Werke verkauft, d.h. sein Eigentumsrecht an diesen Werken übertragen hat, kann sie wirkungslos sein, weil sie den Grundsatz der Erschöpfung ausschließt, der nach den AGB derzeit nicht möglich ist (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 29.06. 2006 - Az.: 315 O 343/06).

Der Verkauf von Waren ist jedoch der Normalfall in Online-Shops, so dass die Anwendung der oben genannten Bestimmung mit Warnrisiken verbunden sein kann. So wäre es eigentlich so, dass der Händlerverband diesem Fachhändler mangelhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen geliefert hat. Was hätte der Händlerverband tun sollen? Viele Mitglieder des Händlerverbandes warnen, dass sie sich beschützt und im schlimmsten Falle beschützt sind.

Ein Fachhändler reagiert wie folgt: " [....]Ich benutze auch die Textpassagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauten eindeutig: "Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformation wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten des Fachverbandes erarbeitet und werden ständig auf Gesetzeskonformität überprüft. Händlerbund Management AG gewährleistet die rechtliche Sicherheit der Dokumente und übernimmt die Haftung bei Mahnungen.

"Dann müßte man im Fall eines Falls wahrscheinlich das Händlerbündnis auf Erfüllung des Vertrages klagen. Reagiert der Händlerverband nicht? Ich finde die Reaktionen der Händlerallianz jedoch sehr deprimierend, beängstigend und seltsam. Das wirft meiner Meinung nach auch die Fragen auf, ob so vorteilhafte Rechtstextanbieter wie der Deutsche Händlerverband überhaupt in der Position und leistungsfähig genug sind, ihr Haftungsversprechen im "Schadensfall" zu erfüllen?

Daraus ergibt sich auch die zweite Fragestellung, ob sich das Händlerbündnis, das meiner Meinung nach in der Geschichte durch seine aggressive und zum Teil unzulässige Vermarktung dazu beitrug, dass sich die Preispirale nach unten wendet, nicht nur sehr schädigt?