Darüber hinaus bieten wir Ihnen in unserer Versandabteilung eine große Anzahl von Dekorationen für den Bereich Haus und Hof. Wer möchte schon auf eine atmosphärische Einrichtung in seinem offenen Wohnzimmer auskommen? Besonders in den schwarzen Wintern können Sie mit Lichtspielen im Park und auf dem Dachboden mitspielen. Erwerben Sie leuchtende Lichtketten, um Ihre Anlagen und Tannen zu schmücken oder wählen Sie eine umweltschonende Solarbeleuchtung.
Entdecke schöne Wohn-Accessoires und ausgefallene Dekorationen für Feste wie Silvester, Fasching, Ostern, Weihnachten oder Geburtstage. Original Dekorationsaufkleber mit Weihnachts- oder Ostermotiven verzieren jede Geschenkverpackung. Wer sein Haus gerne mit geschmackvollen Möbeln und Dekorationen schmückt, weiss, wie einfach es ist, mit wenigen Handgriffen tolle Ergebnisse zu erreichen.
Dekoriere daher ab und zu oder lege deine Möbel im Zimmer um. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung mit geschmackvollen Rahmen- oder Wanddekorationen schmücken wollen, finden Sie in unserem Sortiment auch phantasievolle Dekoaufkleber für Wand und Fensterelemente, niedliche Dekorationsanhänger und funktionale Wandaufklärer. Wählen Sie fliessende Gewebe in kräftigen Farbtönen und weiche Materialen, die Ihrem Interieur und Ihrem Stil entsprechen.
c.) Abweichungen von Verträgen und Rahmenverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer unserer ausdrücklichen Bestätigung. d.) Bei Bestellungen unter 50 EUR sind wir berechtigt, einen Mindestmengenzuschlag von 5 EUR zu erheben. e.) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kun den. Bei unseren in elektronischem, schriftlichem oder mündlichem Format übermittelten Angeboten handelt es sich nicht um ein Übernahmeangebot im rechtlichen Sinne, sondern nur um eine Einladung an den Auftraggeber, eine Order aufzugeben.
An den Auftrag ist der Auftraggeber 4 Kalenderwochen ab Erhalt bei uns bindet. Erst mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber, kommt ein Kaufvertrag im rechtlichen Sinne zustande. Alle unsere Offerten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich unverbindlich, unter der Voraussetzung einer Bonitätsprüfung des Auftraggebers und einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung. a.) Die Offerten und Preisangaben sind grundsätzlich in EUR, unverbindlich und gelten in Parsdorf "ab Lager", zuzüglich Transport- und Verpackungskosten sowie gesetzlicher Umsatzsteuer, technischer Änderungen, Farbabweichungen, Preisänderungen sowie Zwischenverkäufe.
Artikelmerkmale, die über die Beschreibungen hinausgehen, sind nicht gewährleistet. b) Es gelten in jedem Fall die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise, andernfalls, sofern nichts anderes ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart ist, der in unserer Preistabelle angegebene Wert am Tag der Auftragsbestätigung. c.) Der Versandvorgang der Ware erfolgt in der Regel gegen Vorkasse oder per Nachnahme oder nach Ã?berweisung oder Lastschrift des Reisebetrags. d.) Bei Lieferung gegen Rechnung sind entsprechende Forderungen 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu entrichten, sofern nicht anders angegeben.
Überschreitet der Auftraggeber die eingeräumten Zahlungsziele, sind wir - vorbehaltlich weiterer Rechte - zur Geltendmachung von Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils geltenden Basissatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ermächtigt. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden alle ausstehenden Ansprüche mit sofortiger Wirkung zur Zahlung fällig. e. ) Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Verrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.
a. ) Der Umfang und die Lieferzeit sowie die vereinbarten Beschaffenheiten der Ware werden ausschließlich durch unsere schriftliche Information bestimmt. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. b.) Soweit in unseren Unterlagen nichts anderes angegeben ist, gelten Lieferungen aus dem Abgangslager in 85599 Parsdorf als genehmigt. Der Kunde trägt die Transportkosten und -risiken sowie die Lade- und Verpackungskosten. Der Kunde trägt die Mehrkosten.
Unsere aktuell gültigen Liefer- und Versandkonditionen entnehmen Sie bitte hier: http://shop.blumenzentrale.de/content/Liefer-und-Versandkosten.html. Der Liefertermin ist erreicht, wenn die Waren bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk des Verkäufers verlassen haben oder die Versandbereitschaft der Waren mitgeteilt wurde. d.) Die Lieferfrist verlängert sich bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Hindernissen (z.B. bei Arbeitskämpfen, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, etc.
Über Ausmaß und Folgen solcher Lieferschwierigkeiten werden wir den Besteller unverzüglich informieren. e.) Wir sind zu angemessenen Teilleistungen und Rechnungen dieser Leistungen ermächtigt. h. Für Lieferverzögerungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5% des von der Verzögerung beeinflussten Rechnungswertes, jedenfalls jedoch beschränkt auf den voraussehbaren, typischerweise entstehenden schadensersatz. f.) Soweit der Lieferverzug auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beschränkt auf den voraussehbaren, typischen eintritt. soweit keine vorsätzliche vertragswidrige Handlung von uns zu vertreten ist. g.)
Soweit der zugrundeliegende Einkaufsvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Kundeninteresse an der weiteren Vertragserfüllung durch den von uns zu vertretenden Lieferverzug erloschen ist, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. a.) An Erzeugnissen einschließlich Entwürfen, Werkstoffkombinationen sowie Bezeichnungen und ähnlichen Dokumenten können Gewerblicher Rechtsschutz/Hochwertiger Schutz rechte der Hersteller/Lizenzgeber zustehen.
Verweise auf solche gewerblichen Schutzrechte an den Erzeugnissen dürfen vom Auftraggeber nicht verändert, verdeckt oder entfernt werden. b.) Der Auftraggeber ist dazu angehalten, seine Auftraggeber auf die oben aufgeführten gewerblichen Schutzrechte an den Erzeugnissen und Erzeugnislizenzbedingungen der Erzeuger sowie auf die in den Erzeugungsbedingungen aufgeführten Einschränkungen aufmerksam zu machen. c.) Für Schäden aus der Schutzrechtsverletzung sind wir nur dann verantwortlich, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche Rechte vorliegen und wenn diese dazu geführt haben sollen, dass der Auftraggeber Ansprüchen Dritter ausgesetzt war.
Für Transportschäden kann die Firma keine Gewähr übernommen werden, wenn der Empfänger der Ware die Firma nicht unverzüglich über einen Schaden informiert. a.) Bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller besteht ein Rechtsvorbehalt zugunsten der Firma die Liefergegenstände betreffend. b. ) Der Auftraggeber ist zur sorgfältigen Behandlung der Liefergegenstände und zu einer angemessenen Versicherung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden beizutragen.
c.) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Der Auftraggeber ist weiterhin ermächtigt, die Ansprüche ohne unsere Berechtigung zur eigenen Eintreibung der Ansprüche geltend zu machen. Die Abtretung der Forderung wird jedoch nicht eingezogen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Erlös nachkommt, nicht in Verzug ist und kein Insolvenzantrag stellt oder die Zahlungen durch den Auftraggeber eingestellt werden.
Die Be- und Verarbeitung oder Umgestaltung der vorbehaltenen Ware erfolgt in unserem Namen. Der Besteller ist zur Herausgabe aller für die Geltendmachung der Abtretung erforderlichen Auskünfte und Daten an uns auf Verlangen des Bestellers und des Bestellers ermächtigt. Erwirbt der Auftraggeber das alleinige Eigentum an der neuen Sache, so gilt die Abtretung des Miteigentumsanteils des Auftraggebers anteilig als genehmigt.
Diese wird für uns kostenlos aufbewahrt. In den vorstehenden Fällen erstreckt sich die vorstehend festgelegte Vorabzession nur auf den Betrag des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, die zusammen mit anderen Waren weiterverkauft wird. Im Falle einer Pfändung oder eines anderen Zugriffs Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die im Voraus abgetretenen Ansprüche hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Mitteilung der für eine Maßnahme erforderlichen Angaben zu informieren.
Daraus resultierende und von Dritten nicht einbringbare Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. e.) Wir sind verpflichtet, die uns nach den obigen Regelungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl und Aufforderung durch den Auftraggeber nach unserer Wahl so weit freizugeben, als der Wert dieser Sicherungen die zu sichernden Forderun-gen um mehr als 20% übersteigt.
Retouren können von uns, sofern nicht anders vereinbaren, nur dann verarbeitet werden, wenn ihnen ein Retourenbegleitschein mit Angabe der Rechnungsnummer und der Abnehmerdaten beigefügt ist. a.) Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass der Abnehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Verkaufs von Gebrauchtwaren ist jede Gewährleistung auszuschlieÃ?en. b.) Liegt ein MÃ? an der gekauften Sache vor, ist der Auftraggeber bei Vorliegen einer Herstellergewährleistung dazu angehalten, die AnsprÃ?che aus der Herstellergewährleistung gegen den Produzenten vor AusÃ?
Hier werden wir den Auftraggeber unterstützen. Andernfalls bleibt der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers unberührt. c.) Sind die Ansprüche des Auftraggebers nicht erfüllt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung befugt. Wenn wir zur Nacherfüllung nicht oder nicht in der Lage sind, oder wenn sich diese über einen angemessenen Zeitraum aus von uns zu vertretenden Gründen verzögert, oder wenn die Nacherfüllung in anderer Form fehlschlägt, oder wenn dies für den Auftraggeber unzumutbar ist, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur entsprechenden Minderung des Verkaufspreises nach seinem Ermessen ermächtigt.
Mögliche Schadensersatzansprüche sind in Ziffer 10. d. geregelt.) Kann der Auftraggeber wegen unsachgemäßer Ausführung vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Erfüllung fordern oder einfordern, wird der Auftraggeber auf unser Ersuchen hin innerhalb einer angemessenen Zeitspanne schriftlich erklären, ob er diese Rechte in Anspruch nimmt oder die Erfüllung fortsetzen will.
Der Kunde hat bei einem unerheblichen Mängel kein Recht zum Rücktritt vom Vertrage. e.) Stellt sich bei der Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass kein Mangel vorliegt, so sind wir nach unserer Wahl dazu ermächtigt, dem Besteller eine pauschale Spesen/Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen nicht unerheblichen oder nicht unerheblichen Mehraufwand handelt. In diesem Falle steht es dem Auftraggeber frei, uns einen geringeren als den in Rechnung gestellten Kostenaufwand nachzuweisen. f.) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monate, berechnet ab Gefahrenübergang.
Die Verarbeitung einer Mängelrüge durch den Auftraggeber durch uns stellt keine Anerkennung des Fehlers dar. Eine erneute Verjährung tritt dadurch nicht ein. â.) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind weitere Ansprüche des Bestellers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Ansprüchen des Bestellers ist nicht vorgesehen. b. ) Dieser Haftungsausschluss ist nicht anwendbar, wenn die Schadenursache auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder Rechtsbeistandseins zurückzuführen ist oder wenn wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
Gleiches trifft nicht zu, wenn wir einen Sachmangel arglistig verschwiegen haben oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben und diese Zusicherung gerade dazu bestimmt war, den Auftraggeber gegen die behaupteten Schäden zu schützen. c.) Für Ansprüche aus Gefahrenübergang gelten Verjährungsfristen von 12 Tagen, es sei denn, es werden Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers gegen unbefugte Handlungen oder vorsätzliche Haftungsansprüche erhoben.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Schadenersatzpflicht auf den voraussehbaren Sachschaden begrenzt, in jedem Fall auf die Versicherungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Seele, Ansprüche nach §Â 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Unvermögen, für die wir einstehen.
Gleiches trifft auf den Wegfall des Schriftformerfordernisses zu. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ebersberg. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Entstehung und Wirkung ergebenden Streitigkeiten ist Ebersberg gegenüber Unternehmern; wir sind jedoch ermächtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu belangen.