Kfz Teile auf Rechnung

Fahrzeugteile auf Rechnung

Bezahlen Sie bequem per Rechnung, PayPal, Vorkasse oder einfach in bar bei Abholung in einer unserer Filialen. AGB´s Jegliche Offerten des Anbieters sind nicht bindend und nicht bindend. Der wirksame Verkaufsvertrag kommt in der Regel durch eine bindende Bestellbestätigung des Bestellers zustande, längstens jedoch durch den vorbehaltlosen Eingang der Waren beim Besteller. Die Warenlieferungen erfolgen innerhalb der BRD ab Werk zuzüglich der Transportkosten, bei Fracht zuzüglich der Transportkosten.

Wenn nicht anders angegeben, richtet sich der Preis nach dem Warengewicht. Die Verkäuferin ist ermächtigt, eine entsprechende Kostenpauschale zu fordern. In diesem Fall geht die Lieferung auf Risiko des Bestellers an die von ihm im Zusammenhang mit der Lieferung genannte Lieferadresse.

Er geht auf den Auftraggeber über, sobald er dem Spediteur übergeben wird. Der Versand geschieht immer ohne Selbstbeteiligung. Ist mit dem Besteller eine Versand- oder eine Transportversicherung abgeschlossen, hat der Besteller die damit zusammenhängenden Aufwendungen zu tragen. Die Verkäuferin ist generell zu Teilleistungen berechtigt.

In der Regel sind Lieferzeitangaben nicht verbindlich, es sei denn, ein Fixtermin wurde explizit in schriftlicher Form zugesichert. Die vereinbarten Lieferzeiten werden um die Zeiten verlängert, in denen die Lieferung durch mangelhafte oder unterbliebene Mitwirkung des Bestellers hinausgezögert wird oder in denen der Lieferer durch unvorhersehbare, von ihm nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. höhere Gewalt, Störungen im Betrieb, Streik, Lieferengpässe bei Lieferanten, Naturereignisse oder politische Unruhe, vorübergehend an der Lieferung verhindert wird.

Bei Lieferverzug wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren. Ist die Verspätung vom Auftragnehmer zu vertreten, so ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Liefervertrag befugt. 5 ) Stellt der Auftragnehmer fest, dass die von ihm nach dem Inhalt des Vertrages zu liefernden Waren aus einem von ihm nicht zu vertretenden sachlichen oder gesetzlichen Grunde nicht mehr zur Verfügung stehen, so ist er nach seinem Ermessen befugt, dem Auftraggeber Waren gleicher Güte und gleichwertiger Preise zu liefern oder vom Vertrage zurückzuzutreten.

Er ist ihrerseits nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vom Auftragnehmer angebotenen Ersatzlieferungen nicht seinen Erwartungen entsprechen. Im Übrigen gilt der offizielle Lieferpreis des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Auftragseingangs. Für gewerbliche Abnehmer sind alle Preisangaben prinzipiell netto, d.h. ohne gesetzliche Umsatzsteuer und ohne Versand-, Fracht- und sonstige Nebenkosten.

Die Kaufentscheidung findet je nach Absprache per Rechnung, per Bankeinzug, per Bankeinzug oder gegen Vorauskasse statt. Bei vereinbarter Zahlung per Post hat der Besteller die Nachnahmekosten zu tragen. Bei einem Bankeinzug hat der Besteller für eine hinreichende Deckung zu sorgen, ansonsten ist er für den entstandenen Sachschaden haftbar. Die Verkäuferin ist berechtigt, im Einzelfall Auskunft über die Kreditwürdigkeit der Kundenperson unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu erhalten und die Zahlungsmodalitäten zur Risikoabsicherung auf eine konkrete Zahlungsweise zu begrenzen.

In diesem Fall ist der Preis der Kaufsache mit Übergabe der Kaufsache und Rechnungslegung zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Im Übrigen kommt der Besteller mit der ersten Zahlungserinnerung in Zahlungsverzug.

Unabhängig von einer Zahlungserinnerung des Auftragnehmers tritt Zahlungsverzug, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Gleiches trifft auf Konsumenten zu, soweit sie bereits in der Rechnung auf diese Rechtsfolgen aufmerksam gemacht wurden. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zur Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen befugt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Ansprüche aus dem gleichen vertraglichen Verhältnis wie das von ihm beanspruchte Recht ausüben. 8) Eine rechtsgültige Forderungsabtretung des Käufers gegen den Anbieter ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters möglich.

Bei Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollen Zahlung des Preises unser Eigentum. 2. Ist der Besteller Kaufmann, bleibt die gelieferte Ware bis zur völligen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der ganzen Geschäftsbeziehung unser Eigentümer. Er tritt die daraus resultierenden Ansprüche im Vorhinein an den Veräußerer ab, der die Übertragung entgegennimmt.

Die Abtretung der Forderung darf der Besteller nicht in ein laufendes Kontoverhältnis stellen. Zur Einziehung der Forderung ist er jedoch bis zum Widerruf durch den Auftragnehmer ermächtigt. Unbeschadet des Widerrufes erlischt das Recht zur Nutzung der Eigentumsvorbehaltsware und das Recht des Bestellers zur Einziehung der Forderung durch den Besteller bei Zahlungseinstellung oder Beantragung der Insolvenz über sein Vermögen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Die im Rahmen dieser Inkassovollmacht vom Käufer eingezogenen Geldbeträge sind sofort an den Käufer weiterzugeben. Der Käufer hat auf Wunsch des Käufers alle an uns abgetretenen Ansprüche zu nennen und den Abnehmern die Forderungsabtretung offen zu legen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer dennoch befugt, den Schuldner von der Forderungsabtretung selbst zu unterrichten und eine direkte Bezahlung an ihn zu erwirken.

Von einer Beeinträchtigung durch Dritte, insbe-sondere im Rahmen der Vollstreckung, hat der Käufer den Veräußerer sofort unter Beifügung aller für die Verteidigung relevanten Dokumente und Auskünfte zu unterrichten und den Dritten auf das Vorhandensein des Eigentumsvorbehaltes zuweisen. In diesem Fall ist der Besteller für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes für die ordnungsgemäße Verwahrung der Ware verantwortlich.

Der Vertragsgegenstand ist die Anlieferung der Waren entsprechend den Merkmalen und Vorgaben, wie sie sich aus der Beschreibung des Produktes des Verkäufers und der Hersteller ergibt. Abweichende Beschaffenheits- oder Garantiebestimmungen sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie vom Auftragnehmer explizit und in schriftlicher Form anerkannt wurden. In diesem Zusammenhang garantiert der Auftragnehmer die Tauglichkeit der Waren für den durch den Vertragsinhalt beabsichtigten Verwendungszweck oder für den normalen Gebrauch.

2 ) Der Käufer ist dazu angehalten, die gelieferte Sache nach Erhalt der Sendung umgehend auf offenkundige Fehler oder Defizite zu überprüfen und den Käufer darüber zu informieren. Für die Kalkulation ist die Lieferzeit und der Zugang der Mängelanzeige beim Auftragnehmer maßgebend. Tritt später ein Fehler am Liefergegenstand auf, ist der Besteller ebenfalls dazu angehalten, dem Auftragnehmer den Fehler umgehend mitzuteilen.

Unterbleibt die Rüge oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, galt die Lieferung als genehmigt. 3. Vorgenannte Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bestehen für Konsumenten nicht. Bei Mängeln hat der Käufer alle notwendigen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um den Mangel festzustellen, zu begrenzen und zu dokumentieren und den Auftragnehmer darüber zu unterrichten. Ergibt sich nach Überprüfung der Mängelanzeige, dass kein Garantiefall besteht und wird dem Käufer im Rahmen der ungerechtfertigten Mängelanzeige vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt, so kann der Käufer vom Käufer Schadensersatz für die durch die Verarbeitung der Mängelanzeige entstehenden Kosten fordern.

Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer, soweit ihm dies möglich und sinnvoll ist, nachzubessern. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mängelfreien Sache erfolgt, wofür dem Käufer, soweit er nicht Konsument ist, im Wesentlichen die Auswahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten der Nacherfüllung überlassen bleibt. Hat der Auftragnehmer nach den Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufgesetzes Aus- und Einrichtungskosten zu erstatten, so ist diese auf einen Umfang begrenzt, der demjenigen entspricht, den die Waren ohne den Fehler und die Tragweite des Fehlers gehabt hätten.

Bei Fehlschlagen der gewählten Art der Nacherfüllung, bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für den Auftragnehmer oder wenn der Fehler nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist trotz des Versuchs der Nachbesserung nicht behoben werden konnte, hat der Auftraggeber das Recht auf weitere gesetzliche Rechte, insbe-sondere das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrage zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche des Bestellers werden durch die nachfolgenden Haftungsbestimmungen nicht berührt. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, soweit dieser innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache, in allen anderen Fällen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache. Im Übrigen entfällt sie, wenn die Gewährleistungsansprüche des Bestellers auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lieferers oder im Umfang der vom Lieferer übernommenen Gewährleistungen oder gegen Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

Bei Fernabsatzverträgen, bei denen der Besteller Konsument ist und die Ware per Briefpost versandt werden kann, gelten folgende Bestimmungen: Sie haben das Recht, diesen Kaufvertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen rückgängig zu machen. Im Falle einer Stornierung dieser Vereinbarung erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Beträge, einschließlich der Versandkosten (mit der Ausnahme der Mehrkosten, die sich aus der Wahl einer anderen als der billigsten von uns angebotenen Versandart ergeben), sofort und längstens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir von Ihrer Stornierung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben.

Die Ware müssen Sie uns umgehend, in jedem Falle aber innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns den Rücktritt vom Vertrag mitteilen, zurücksenden oder herausgeben. im Falle von Lieferverträgen über Waren, die nicht vorkonfektioniert sind und für deren Fertigung eine persönliche Wahl oder Bestimmungsort durch den Konsumenten entscheidend ist oder die klar auf die individuellen Belange des Konsumenten abgestimmt sind, für die Bereitstellung von Waren, die aufgrund ihrer Art nach der Auslieferung mit anderen Waren unlösbar vermengt wurden, für die Bereitstellung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Computerprogrammen in einer geschlossenen Verpackung, wenn das Siegel nach der Auslieferung aufgehoben worden ist, für die Bereitstellung von Tageszeitungen, Magazinen oder Magazinen mit Ausnahmen von Abonnements.

Hat ein Dritter dem Besteller die Schutzrechtsverletzung an der Lieferware vorgeworfen, so ist er zur unverzüglichen Benachrichtigung des Verkäufers verpflichtet. b) Der Käufer ist berechtigt, die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. Ist der Liefergegenstand nach Plänen oder Vorgaben des Bestellers angefertigt worden, hat der Besteller den Lieferer von allen Ansprüchen, Haftungen, Lasten und Aufwendungen frei zu stellen, die Dritte wegen der Beeinträchtigung von Rechten Dritter, insbe-sondere geistigen Eigentums (Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster oder Marken etc.) durch die Benutzung der Plänen und Vorgaben des Bestellers geltend machen.

Vom Käufer im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Auftragnehmer erfasste personenbezogene Angaben werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erfasst, bearbeitet und verwendet. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn, diese beziehen sich auf die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder übernommene Gewährleistungen oder die sich aus dem Produkt-Haftungsgesetz ergebenden Mängel.

Im Übrigen verbleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers unberührt, wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Beachtung für die Vertragserfüllung von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (Kardinalpflichten). Hat der Verkäufer eine einfache schuldhafte Pflichtverletzung zu vertreten, ist die Schadensersatzpflicht des Käufers auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt.

2 ) Jede diesbezügliche Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers ist ausdrücklich vorbehalten, dies betrifft prinzipiell auch die private Haftpflicht von Arbeitnehmern, Beauftragten und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Bei Rechtsstreitigkeiten ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz von Herrn Dr. J. Apolda, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung lässt das Bestehen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses und der sonstigen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unberührt.