Copyright mehr zum Thema, ist das richtig? Allerdings wird der Photograph nicht genannt, so dass ich keine Recherchen durchführen kann, schließlich werden keine persönlichen Rechte der Minderjährigen durch die Umverteilung ihrer Fotos beeinträchtigt. Gibt es also noch einen Copyright-Anspruch? Lieber Frager, auf der Basis der bereitgestellten Angaben möchte ich Ihnen eine verbindliche Antwort wie folgt geben: Der Herausgeber wird keine Rechte mehr an den bis 1918 gedruckten Postkarten haben.
Bei den dargestellten Kindern konnten nur noch theoretische Rechte existieren. Daher hätten die dargestellten Nachkommen 2007 oder später im Lebensalter von über 100 Jahren sterben sollen, was ziemlich ungewöhnlich ist. Hinsichtlich der Copyrights des Photographen oder seiner Nachkommen wird es bedauerlicherweise schwieriger. Der Photography Protection Act von 1876 sah für Fotografien nur eine Schutzdauer von 5 Jahren vor.
So dürften bereits um die Jahrtausendwende Bilder öffentlich bekannt geworden sein, bevor das KUG 1907 mit einer anfänglichen 10-jährigen Schutzdauer für Bilder in Kraft getreten ist. Im Jahr 1934 wurde die Schutzdauer von 30 auf 50 Jahre ausgedehnt. Im Jahr 1965, 70 Jahre nach dem Tode des Autors, wurde das neue Urheberrechtsgesetz verabschiedet, aber gleichzeitig wurde auch die Trennung zwischen Fotografien und Fotoarbeiten vorgenommen.
Für Fotografien (=einfache Motivbilder ) betrug die Schutzdauer zunächst 25 Jahre, ab 1985 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen und 50 Jahre nach der Publikation für Fotografien, vgl. 72 Org. Nach 135a Abs. 1 UVG bedeutet dies, dass vor 1985 veröffentlichte Fotografien an folgende Bedingungen gebunden sein können
kann nur dann von der 70-jährigen Schutzdauer profitieren, wenn ihre 25-jährige Laufzeit 1985 nicht abläuft. Wäre beispielsweise der Verfasser der Bilder nach 1960 verstorben, wäre die 70-jährige Schutzdauer nach dem Ableben nicht ablaufen. Nach 64 Urheberrechtsgesetz, das über 129 Urheberrechtsgesetz auch für Ältere gilt (soweit diese zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes 1965 noch durch das Urheberrecht geschützte sind), endet das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Ableben des Autors, wenn dieser das Urheberwerk gestanden hat.
Andernfalls verfällt das Urheberrecht bei einer anonymisierten Publikation bereits 70 Jahre nach der Publikation, § 66 UrhG. Wurde das Bild jedoch vom Photographen zu seiner Zeit unter dem Namen des Autors publiziert, könnte das Urheberrecht in der Theorie noch existieren, wenn der Photograph nicht erst nach 1960 starb.