Wie Sie Börsengeschäfte leicht und zuverlässig für umsatzsteuerliche Zwecke abwickeln können
Wenn in einem Beleg sowohl für eine erhaltene Dienstleistung (Gutschrift) als auch für eine erfüllte Dienstleistung (Rechnung) fakturiert wird, muss der Beleg die Rechnungsvorschrift "Gutschrift" aufführen. Darüber hinaus muss aus dem Beleg ersichtlich sein, welche Dienstleistung als Dienstleister (Rechnung) und welche Dienstleistung als Leistungsnehmer (Gutschrift) fakturiert wird.
Einfach ausgedrückt ist die Bruttowechselgebühr der "Neuwert" des alten Teils (Ziffer 10.5 Abs. 3 S. 4 und 5 UStAE). Der Versand des alten Teils ist nicht umsatzsteuerpflichtig ( 10.5 Abs. 3 S. 9 Nr. 1 UStAE). Auf der Rechnung für die Ersatzteillieferung muss der Altteilwert nicht in den Rechnungssumme enthalten sein (Ziffer 10.5. Abs. 3 S. 9 Nr. 2 S. 2 Buchstabe a) S. 1 UStAE).
Dies bedeutet, dass nur ein Austausch von Dienstleistungen (Lieferung des Austauschteils) für die Umsatzsteuer existiert. Bei der Rechnungserstellung muss der (fiktive) Mehrwert des alten Teils nicht angezeigt werden. Ausreichend ist es, wenn Sie den auf den Altteilwert entfallenden Bemessungsbetrag nennen ("Altteil-Mehrwertsteuer") (Ziffer 10.5. Abs. 3 S. 9 Nr. 2 S. 2 Buchstabe a) S. 2 UStAE).
In dem obigen Beispiel würde die Berechnung so aussehen: Daher müssen Sie im Beispiel aus der Ersatzteillieferung eine Mehrwertsteuer von 427,50 EUR zahlen. Ihr Kunde hat unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen Anspruch auf den Vorsteuerabzug für die Ersatzteillieferung (im Beispiel 427,50 Euro). Der auf den Teil des alten Teils entfallende Steuersatz (die "Altteil-USt"; im Beispiel 47,50 Euro) muss separat erfasst werden.