Online Händler Elektronik

Internet-Händler Elektronik

Für Elektronikhersteller, Zulieferer, Online-Händler und Distributoren ist die Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz obligatorisch. Elektronik-Kompetenz Wir liefern nach Österreich und in die Schweiz ab 150 EUR bzw. 150 CHF Bestellwert ohne Versandkostenberechnung. Ab 49,- EUR Bestellwert umtauschbar. Vom Bausatz bis zum fertigen Gerät - Wir entwerfen selbst exakt die Artikel, die der Weltmarkt nicht hat. Ausgehend von den Vorschlägen und Vorschlägen unserer Kundschaft fertigen wir preislich und leistungsmäßig überzeugende Erzeugnisse.

Wir als Elektronik Versandhandel sind jeden Tag auf der Suche nach Erzeugnissen mit dem bestimmten Etwas, das wir selbst ausprobieren. Unser technischer Consultant und unser Produktmanagement unterstützt Sie bei der Produktauswahl, z.B. durch detaillierte Produktbeschreibung und Telefonberatung. Dank des von uns weiterentwickelten Kommissionierungssystems kann jeder sein gewünschtes Produkt rasch in den Griff bekommen.

Smart Home Systeme wie Homematic oder Homematic IP können auch zur Steuerung von Licht, Rollläden oder Geräten über Smartphones verwendet werden. Auch für die Technik im Multimedia-Bereich stehen Ihnen unsere innovativen Lösungen zur Verfügung.

15-jährige Berufserfahrung, preiswert und zügig!

Mit dem Trusted Shops Prüfsiegel erwerben Sie in jedem Geschäft einen sicheren Einkauf - nicht zuletzt dank des Trusted Shops-Einkaufsschutzes. Hier wird Ihnen ein Schutz des laufenden Kaufs bis zu 20.000 mit Kosten während des Kaufvorgangs geboten. Das Rating "Sehr gut" errechnet sich aus den 3.727 Trusted Shops Ratings der vergangenen 12 Jahre.

Deutschlands Einzelhändler geehrt

Dabei wurden 597 stationärer Einzelhandel und 954 Online-Shops in 97 Industriezweigen berücksichtigt. Für jedes einzelne Kundenunternehmen wurden 1000 Personen nach ihren Erlebnissen mit der entsprechenden Gruppe in den vergangenen 12 Monate gefragt. Im Jahr 2016 erfolgte eine weitere Preisverleihung durch den Deutschland-Test (Kategorie Elektro: PC & Notebook mit Niederlassung) für hohe Zufriedenheit der Anwender.

Elektogesetz, Elektrogeräte-Rücknahme: Dienstleistung for online retailers

Was sind die Pflichten des Online-Handels? Die Installation von Annahmestellen in "angemessener Entfernung" 1. Was gehört zu den Elektro- und Elektronikgeräten? Welche elektrischen Altautomaten muss der Online-Händler mitnehmen? Rücknahmeverpflichtung besteht nur für Haushaltsgeräte mit einer Randlänge > 25 cm aus Privathaushalten (im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) sowie für Altapparate aus anderen Herkunftsgebieten, sofern die normale Haushaltsmenge von 5 Haushaltsgeräten nicht unterschritten wird.

Bei der Anschaffung eines neuen Gerätes des selben Typs und mit im Grunde genommen gleicher Funktionalität müssen alle alten Geräte - ungeachtet der entsprechenden Kantenlängen - mitgenommen werden. Die Kosten für den Rücktransport von 1:1 und 0:1 Retouren werden vom Händler getragen. Der Kunde muss über die Rückgabemöglichkeit aufgeklärt werden und darf nicht an die nächstgelegene städtische Annahmestelle überwiesen werden.

Online-Händler dürfen die Rückgabe von elektrischen Geräten mit einer Randlänge von < 25 cm nicht berechnen. Welcher Online-Händler muss Elektro-Altgeräte §17 (2) wirklich mitnehmen? Davon sind Online-Händler mit B2C-Geräten und einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 mq. betroffen die einzigen kommerziellen Geräte (B2B-Produkte), die als Dual-Use-Geräte eingesetzt werden, sind B2C.

Von der 0:1-Rücknahme für Elektro-Kleingeräte (Kantenlänge bis 25 cm) sind die Händler zwar berührt, nicht aber die 1:1-Rücknahme die eine Online-Plattform wie Amazon oder ABAY für den Vertrieb ihrer Elektro- und Elektronik-Geräte verwenden und selbst die logistische Abwicklung und/oder den Warenversand an den Endkunden vornehmen.

Es ist unerheblich, welche Mengen abgesetzt werden oder ob der Vertrieb über einen eigenen Online-Shop oder über fremde Online-Marktplätze abläuft. Im Stationärhandel werden die 400 m aus der kompletten Verkaufsfläche der Elektro- und Elektronikartikel berechnet. Für Online-Händler wird der Lager- und Versandbereich für Elektro- und Elektronikartikel ausgewertet.

Was ist, wenn ein Online-Händler mehrere Warenlager unterhält? Dealer mit mehreren Speicher- und Versandbereichen müssen ihre Grundfläche nicht addieren. Beträgt die Boden- und Abstellfläche eines Fachhändlers 400 m², ist er auch zur Rücknahme von Elektroaltgeräten nach dem EEG verpflichtet. Wer ist für den Aufbau der Rücknahmestellen, den Online-Händler oder den Plattformbetreiber/Dienstleister zuständig?

Für die Einrichtung der geeigneten Sammelstellen ist in diesem Falle der Händler zuständig. Sind die Vorschriften der Rücknahmeverpflichtung nur auf den Verkauf von Verkaufsmaterial anwendbar oder ist der Verkauf von Mehrweggeräten von der Rücknahmeverpflichtung nicht betroffen? Diese Rücknahmeverpflichtung besteht nur für Verkaufseinrichtungen. Erst wenn ausgeliehene Geräte nicht zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden, sind sie von der Rücknahmeverpflichtung ausgenommen.

Der Versandbereich ist der Bereich, auf dem Packstücke gepackt oder entnommen werden. Hinsichtlich der Ablagefläche wird die Ablagefläche und nicht die zugehörige Basisfläche zu Grunde gelegt. Nutzen Einzelhändler einen Online-Marktplatz wie eBay oder Amazon, um ihre Elektro- und Elektronikgeräte zu verkaufen, unterliegen sie den Pflichten von ElectroG2, wenn sie selbst die logistische Abwicklung oder den Warenversand zum Verbraucher vornehmen und die Stellfläche 400 m² übersteigt.

Sonderfall: Gibt es eine Rücknahmeverpflichtung für Online-Händler, auch wenn sie keine Lagerflächen haben und diese von Dritten mieten? Selbst wenn der Händler keinen eigenen Versand- und Lagerraum hat, sondern diesen mietet oder mietet, ist er zur Rücksendung verpflichtet. Die gemieteten oder geleasten Räume für Elektro- und elektronische Geräte sind zusammen mind. 400 m² groß.

Eine Rücknahmeverpflichtung gibt es auch für Händler, die ihre Waren nicht selbst einlagern, sondern vom vorgelagerten Lieferanten in einem (Online-) Shop oder über einen Handelsplatz unmittelbar an den Käufer liefern zu lassen. Selbstverständlich nur, wenn die Versand- und Lagerflächen für Elektro- und Elektronikartikel des Lieferanten mehr als 400 m² betragen. Ab wann muss ich mich als Online-Händler bei der EAR Foundation anmelden?

Wenn ein Einzelhändler, ob im stationären oder im Internet, die 400 m² Verkaufs- oder Lager- und Regalfläche durchläuft, muss er sich bei der EAR-Stiftung anmelden. Zusätzlich zu ihrer eigenen Anmeldung müssen Händler auch ihre Sammelstellen eintragen. Was muss zusätzlich zur Anmeldung bei der EAR-Stiftung angegeben werden? Die Händler müssen die EAR-Stiftung auch über die Menge der gesammelten Altgeräte pro Jahr (nach Kategorien und Gewicht) unterrichten ( §29), wenn sie diese selbst recyceln.

Hat der Händler die alten Geräte recyceln lassen, so unterliegt er auch weiteren Meldepflichten. Wenn der Händler die Menge nicht selbst recycelt, muss er der EAR-Stiftung mitteilen, welche Menge er einer öffentlichen Entsorgungsbehörde oder gegebenenfalls dem Produzenten aushändigt. Mitteilungen an die EAR-Stiftung müssen bis zum 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres zugehen.

Sie kann die Bestätigung der gemäß 13 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 6 EVG ausgewiesenen Menge durch einen Gutachter fordern ( 13 Abs. 3 S. 5 EVG). Wie müssen alte Geräte beseitigt werden? Gleiches trifft auf Händler zu, die ihre eingesammelten elektrischen Geräte zur städtischen Annahmestelle mitnehmen.

Selbst wenn der Händler einen Servicedienstleister mit dem Versand beauftragte, muss er auf die A-Kennzeichnung achten. Dies gilt auch für Paketdienste, die elektrische Altautomaten vom Besteller im Namen des verpflichteten Fernabsatzhändlers abtransportieren. Wie informiert der Online-Händler seine Kundschaft über das E-G2? Die stationären und Online-Händler müssen die Konsumenten darüber aufklären, wie sie ihre alten Geräte umtauschen.

Im Falle von Schreibwarenhändlern kann dies durch Displays oder Plakate und im Falle von Online-Händlern z.B. durch einen Hinweis auf der Website geschehen. Außerdem müssen die Händler die Sinnhaftigkeit des durchgekreuzten Mülltonnensymbols erläutern und darauf aufmerksam machen, dass die Konsumenten für den Schutz der persönlichen Angaben verantwortlich sind (§18(2)). Die Händler sind im Zuge der eigenen Verwertung dazu angehalten, gebrauchte Geräte nur in zertifizierten Aufbereitungsanlagen zu entsorgen.

Was ist beim Transportieren von Elektro-Altgeräten zu beachten? Durch die Fortschreibung der ADR- und RID-Vorschriften Anfang 2015 wurden viele neue Forderungen an die Abholung und den Abtransport von Elektro (alt)geräten mit darin befindlichen Lithiumbatterien oder -akkumulatoren aufgesetzt. Wer ist für die personenbezogenen Angaben der Konsumenten verantwortlich?

Die Konsumenten sind für ihre personenbezogenen Angaben persönlich verantwortlich. Bei der Löschung von personenbezogenen Angaben über zu entsorgende Altgeräte sind die Händler dazu angehalten, die Konsumenten über ihre eigene Verantwortung zu unterrichten. Was ist, wenn ich als Online-Händler in die EU versende? Die deutschen Werkstattbetreiber, die ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte in andere EU-Mitgliedsstaaten ausliefern, müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten aus der WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU), auf der das neue ElektroG basiert, einen Beauftragten benennen.

Ich bin ein Online-Händler, der sich selbst recycelt oder entsorgt! Für Händler, die zur Altgeräterücknahme gezwungen sind, diese aber nicht dem Erzeuger oder seinem Beauftragten oder den öffentlichen Entsorgungsbehörden aushändigen, sondern selbst recyceln und beseitigen, entstehen weitere Meldepflichten gegenüber der verantwortlichen Stelle.