Inzwischen hat sie unter Termindruck wieder reserviert - dieses Mal auf der Website der Lufthansa. Wenig später entdeckt sie jedoch zwei Bestätigungs-E-Mails in ihrem Briefkasten. Eine von Lufthansa und eine von Travelgenio. Bald wurde deutlich, dass sie den Flieger nach Glasgow zweimal gebuchte und damit auch zweimal bezahlte.
Immerhin ist sie nur eine einzige und kann nicht zwei Mal gleichzeitig in ein Flieger steigen: "Deshalb versteh ich nicht ganz, warum man nicht die volle Summe zurückbekommt, wenn man falsch liegt. "Im Falle einer deutlich sichtbaren Doppelbelegung könnte Ms. S. wahrscheinlich eine Vertragsauflösung vor Gericht erzwingen, sagt Hilfsanwalt Sebastian Schumacher.
Prinzipiell kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass für jede Bestellung im Netz auch ein Widerrufsrecht besteht. Die Widerrufsbelehrung ist 14 Tage gültig und ist in der Verbraucherrechtsrichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU) festgelegt. Vom Widerrufsrecht sind auch so genannten Freizeitleistungen ausgeschlossen, so Schumacher. Nach der Online-Buchung können sie nicht mehr zurückgenommen werden.
Die Begründung zur Verbraucherrechtsrichtlinie rechtfertigt dies damit, dass hier eine Dienstleistung für einen begrenzten Zeitabschnitt verbucht wurde. Eine Unternehmerin muss sich darauf verlassen können, dass der Käufer die gekaufte Konzertkarte zu einem festgelegten Termin auch nutzt, da er sie dem Käufer vorenthalten und damit anderen Interessierten nicht mehr aushändigen kann.
Wird die Bestellung des Tickets dann kurz vor dem Termin abgesagt, hat der Organisator kaum andere Verkaufsmöglichkeiten. Ausgeschlossen sind neben Konzertkarten auch Pauschalangebote, Hotelbuchungen und Flugkarten. Diese sind ebenfalls für einen gewissen Zeitabschnitt vorbehalten.
Nach Angaben des Hilfsrechtlers konnte das Recht nicht alle vorstellbaren Alternativen regulieren. Das Motto bei Online-Buchungen muss daher für den Verbraucher lauten: Bei Unsicherheiten während einer Buchung im Netz rät die AFP zur sofortigen telefonischen Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft, um Fehl- oder Doppeleinbuchungen vorzubeugen.