Sitzung - Kein Rückgaberecht im Online-Handel - oder doch? - Zeitungsbericht
Eine verwirrende Geschichte: Der Staatsrat weist das Rücktrittsrecht im Online-Handel zurück. Allerdings gewähren einige ihrer Mitgliedsunternehmen ein Rückgaberecht. Ein Rücktrittsrecht für Online-Einkäufe ist darin nicht vorgesehen - im Unterschied zur EU, die nicht zwischen telefonischen und Internet-Einkäufen differenziert. Damit ist die Schweiz nach wie vor eine europäische Enklave.
Der Schweizerische Versandhandelsverband hatte sich gegen eine Rechtsvorschrift gewehrt. Die Vereinsmitglieder räumen ihren Abnehmern in der Regel bereits ein Rückgaberecht für Waren ein. Etwa 60 Prozent der Online-Aktivitäten, die unmittelbar zu den Verbrauchern führen, werden von den Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Fernabsatzhändler abgewickelt. Alle geben auf freiwilliger Basis zehn Tage Rückgaberecht.
Der Verein freut sich, darauf hinzuweisen, dass das Rückgaberecht in der Industrie weit verbreitet ist. "Etwas Gewöhnliches bedeutet nicht, dass man ein Recht machen muss", sagt Patrick Küssler, Vorsitzender des Vereins. Weil ein Rückgaberecht nicht allen Online-Händlern gleichermaßen schadet. "Deshalb freut sich die Firma über die Tatsache, dass der Online-Handel freiwillig fortgesetzt werden kann.
In der Schweiz sind Retouren kein Thema. In der Schweiz besteht seit über einem Jahr die Volksanwaltschaft für den Online-Handel. Die Bürgerbeauftragte erhielt in diesem Zeitraum rund 850 Beschwerden - rund zehn vom Hundert davon betrafen das Rückgaberecht. Eine ganz andere Auffassung vertritt die Verbraucherschutzstiftung. Sara Stalder bezweifelt die Selbständigkeit der Bürgerbeauftragten für den Online-Handel: Sie ist zu nah an der Branche.
Im Online-Handel ist die Verbraucherschutzstiftung immer wieder mit Rückkehrproblemen beschäftigt. Kauft ein EU-Bürger bei einem Online-Händler in der Schweiz, muss er dem Käufer zwei Monate Zeit geben, um die Ware zurückzusenden. Was das Rücktrittsrecht im Online-Handel angeht, ist die Schweiz somit nach wie vor eine europäische Enklave. Doch nur die Foundation for Consumer Protection ist davon ueberzeugt, dass das Leben auf den Inseln fuer die schweizerischen Online-Kunden schlimmer ist.
Wenn Sie im Online-Shop einkaufen, können Sie nahezu alle Waren innerhalb von zwei Wochen ohne Grund zurücksenden. Enlarge Online Shopping hat für den Käufer den Vorteil, dass er die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurücksenden kann. "Ich habe keinen Kontakt, wenn mit dem Apparat etwas nicht stimmt."
Die rechtliche Situation ist ganz klar: Beim Online-Shopping haben Sie nicht nur die selben Rechte wie beim lokalen Einzelhändler, sondern sie gehen weit darüber hinaus. Der Shop tauscht einen Kaufgegenstand maximal gegen Goodwill ein, beim Online-Shopping gibt es ein allgemeines Rückgaberecht. Sie können die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen online oder per Telefon zurücksenden.
Das vorab bezahlte Entgelt einschließlich der Transportkosten muss Ihnen der Fachhändler erstatten. Ab einem Auftragswert von 40 EUR ist der Anbieter zudem zur Übernahme des Portos für die Rückgabe der Ware verpflichte. Dieses weit reichende Rückgaberecht zielt darauf ab, dass Sie sich vor dem Einkauf kein wirkliches Abbild der online bestellten Ware machen können, d.h. Sie können sie nicht wie in einem Shop berühren oder erproben.
Lediglich der Warenwert darf nicht reduziert werden, ansonsten kann der Anbieter diese Abschreibung von Ihrer Rückerstattung einbehalten. In jedem Falle ist auch das Testen eines Tabletts, PC oder Handys mitzunehmen. Vergrössern Die Artikelbezeichnung im Netz ist teilweise recht schlecht, das allgemeine Rückgaberecht soll solche Hindernisse beim Online-Shopping beseitigen.
14-tägige Rückgabefrist beginnt erst mit dem Eingang der Waren, keinesfalls jedoch bereits mit der Bestellung. Der Online-Händler muss zudem bereits bei der Bestellung auf dieses Rücktrittsrecht hinweisen, andernfalls verlängern sich die Fristen auf einen weiteren Zeitraum von einem Jahr. Sie können die Vertragserklärung per Post, per Post, per Post oder per Telefax abgeben oder die Sache aufgeben.
Wenn der Online-Shop keinen Retourenschein beiliegt, wenden Sie sich am besten vor der Rücksendung an den Anbieter, ob Sie das Retourenporto vorweisen oder ob er Ihnen einen Retourenschein per E-Mail zuweist. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind kundenindividuelle Spezialanfertigungen, leicht verderbliche Güter sowie Tageszeitungen und Magazine. Ein freiwilliger Widerrufsrechtsverzicht ist nicht möglich, wenn Sie z.B. einen schnelleren Zugang zum Internet wünschen.
Abgesehen von diesem weit reichenden Rücktrittsrecht für Online-Shops gilt für das Online-Shopping das gleiche wie für den Einkauf in einem Ladengeschäft: Im Volksmund wird in der Regel von Garantien gesprochen, aber im rechtlichen Sinn bedeutet es Garantien richtig. Für so genannten Materialfehler muss der Fachhändler - nicht der Hersteller - zwei Jahre lang neue Ware bezahlen.
Sachmängel sind natürlich der Ausfall eines Gerätes. Aber auch Immobilien, die Verkäufern oder Herstellern versprochen werden. Wenn Sie in der Anzeige für einen PC-Monitor über eingebaute Boxen nachlesen, muss der Fachhändler in diesem Falle den Monitor wieder einbauen, wenn das Instrument keine anderen als die garantierten Boxen hat.
Die Herstellergarantie ist eine Freiwilligkeit, deren Geltungsbereich und Laufzeit das Untenehmen nach eigenem Gutdünken bestimmen kann. Formell bezieht sich die Gewährleistungspflicht nur auf solche Defekte, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits in das Produkt eingesteckt waren. Möglicherweise müssen Sie dies in den restlichen 18 Monate mit einem Sachverständigengutachten nachweisen, aber in der Realität werden Sie kaum einen Fachhändler finden, der dies erfordert.
Größere Qualitätssiegel wie Trusted Shops, Safer Shopping vom TÜV-Süd oder ein zertifizierter Online-Shop sollen den Kauf im Netz sicherer machen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht steht es dem Produzenten offen, eine solche zu gewähren: Es handelt sich um eine Freiwilligendienstleistung, deren Laufzeit und Geltungsbereich er nach eigenem Ermessen bestimmen kann. Im Falle eines Gerätedefektes dürfen Sie sich nicht vom Fachhändler unter Hinweis auf die Werksgarantie befreien!