Den niedrigsten Mehrwertsteuersatz gibt es in Luxemburg mit 17% und in Malta mit 18%. Im Gegensatz dazu gilt in Ungarn der Höchstsatz der Mehrwertsteuer von 27%, in Dänemark, Schweden und Kroatien von 25%. Damit liegt der Durchschnittssteuersatz der EU bei 21,6%. Zusätzlich zu den normalen Mehrwertsteuersätzen für steuerpflichtige Dienstleistungen, Einfuhren und steuerpflichtige Käufe innerhalb der Gemeinschaft hat die EU die Option, für bestimmte Waren niedrigere Sätze einzuführen.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten wird dies im Allgemeinen für Nahrungsmittel, Trinkwasser, Arzneimittel, Buch, Zeitung, Transport, Schauspiel usw. angewendet. In Frankreich werden die günstigsten EU-Sätze für gewisse Medikamente und Fernsehkonzessionen angewendet - 2,1%. Einige Gebiete der EU-Mitgliedstaaten wenden andere Sätze an, wie zum Beispiel Grönland, obwohl es zu Dänemark zählt, aber nicht Teil der EU ist und daher keine Mehrwertsteuer auf diesen Bereich erhoben wird.
Die interessanteste Ermäßigung sind die 6% für Friseurdienstleistungen in Holland und Fahrräder in Belgien. Allerdings stieß die Verwendung verschiedener MwSt-Sätze auf Kritik: Das Umgehen des Grundsatzes der Neutralität und des Effizienzverlustes - die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen führen zu einer artifiziellen Verfälschung der Stützungsmaßnahmen für die verschiedenen Wirtschaftszweige. Lobbyarbeit in der Finanzpolitik fördern - die verschiedenen Sektoren stehen im Wettbewerb um reduzierte Steuern und setzen dafür beträchtliche Mittel ein.
Die neuen MwSt-Vorschriften für den künftigen Warenverkehr in Europa
Noch immer stagniert der grenzübergreifende Warenverkehr. Verschuldet sind auch die komplexen Vorschriften zur Umsatzsteuer. Bis dahin müssen sich die Vertragshändler für Steuerzwecke anmelden und die MwSt. in jedem Lieferantenland zahlen, sobald sie die Liefergrenze erreicht haben. Vor einem Jahr hat die EU-Kommission ihre Absicht vorgelegt, dass Onlinehändler künftig die MwSt auf den grenzübergreifenden Warenverkehr zahlen sollen.
Wenn ein Vertragshändler die entsprechenden Liefergrenzen für die Lieferung in ein anderes Gastland überschreitet, muss er sich im Bestimmungsland für Steuerzwecke eintragen und dort seine eigene Umsatzsteuererklärung einreichen. Was für die digitalen Dienste bereits jetzt gültig ist, wird künftig auch für die Lieferung von Waren gelten: Der Unternehmen muss die Umsatzsteuer in seinem Heimatland deklarieren und bezahlen.
Die EU-Kommission stellt in ihrer Presseerklärung fest: "Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für Start-ups, Mikrounternehmen und KMU, die Waren im Internet an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten ausliefern. Bei Mikrounternehmen basiert die MwSt auf grenzüberschreitenden Verkäufen im Umfang von weniger als 10 000 Euro pro Jahr auf den Bestimmungen des Staates, in dem das betreffende Produkt ansässig ist.
Dies wird 430 000 Firmen in der EU zugute kommen. Vereinfachte Prozeduren für den grenzüberschreitenden Verkauf von bis zu 100 000 Euro pro Jahr werden für KMU angewandt. Jeder, der Waren im Internet an seine Abnehmer verkauft, kann über ein einziges benutzerfreundliches Onlineportal in seiner jeweiligen Sprache seinen MwSt-Pflichten entsprechen. Andernfalls wäre in jedem EU-Mitgliedstaat, in den das betreffende Produkt verkauft werden soll, eine MwSt-Registrierung notwendig.
Gerade dies wird von den Firmen als eines der grössten Hemmnisse für kleine und mittlere Betriebe im grenzübergreifenden Verkehr beschrieben. Große Online-Marktplätze sind für die Zahlung der MwSt verantwortlich, wenn Firmen in Drittstaaten Waren an Konsumenten in der EU vertreiben. Dazu gehören auch Umsätze von Waren, die bereits von Nicht-EU-Unternehmen in Lagern (sog. Fulfillment-Centern) innerhalb der EU eingelagert wurden, die oft dazu verwendet werden, Waren an Konsumenten in der EU umsatzsteuerfrei zu vermarkten.
Auf diese Weise wird eine künftige Steuerhinterziehung verhindert, wenn Waren von außerhalb der EU für weniger als 22 EUR angemeldet wurden, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen, die zu Marktverzerrungen und unfairem Wettbewerbsdruck kommen könnte. Früher konnten Betrüger hochpreisige Waren in Kleinpackungen einpacken und auf dem Label einen fehlerhaften Betrag von weniger als 22 Euro ausweisen.
Das hat zu unannehmbaren Einnahmeausfällen von einer Milliarde Euro geführt, die sonst auf die EU-Mitgliedstaaten übertragen worden wären. Die neuen Bestimmungen stellen sicher, dass die MwSt. in dem Land gezahlt wird, in dem der Verbraucher niedergelassen ist, was zu einer faireren Aufteilung der Steuergelder zwischen den EU-Mitgliedstaaten beiträgt. Diese werden dazu dienen, ein neues Konzept für die MwSt-Erhebung in der EU zu konsolidieren, das bereits für den Vertrieb elektronischer Dienste eingeführt wurde, und eine der zentralen Verpflichtungen im Zuge der europäischen Binnenmarktstrategie zu verwirklichen.
Das heutige Abkommen ist auch ein neuer wichtiger Fortschritt auf dem Weg zu einer definitiven Regelung für einen gemeinsamen Mehrwertsteuer-Raum, wie in den kürzlich von der EU vorgelegten Reformvorschlägen der EU vorgesehen. Die Verkäufe innerhalb der EU werden durch die vorgesehenen Innovationen deutlich erleichtert. Im Gratis-White Paper "Cross-Border E-Commerce" finden Sie nützliche Hinweise für den gesetzeskonformen Vertrieb im In- und Ausland. Für den Vertrieb im In- und Ausland. 4.
Studierte Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Uni Siemens, absolvierte das Diplom als Wirtschaftsjurist, davon ein Jahr im Ausland an der National & Kapodistrian University, Athen.