Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer

Umsatzsteuer oder Umsatzsteuer

"Mehrwertsteuer " oder "Mehrwertsteuer" - was soll auf der Abrechnung sein? Kann der gebräuchliche Begriff "Mehrwertsteuer" auch anstelle des offiziellen Begriffes "Mehrwertsteuer" auf korrekten Abrechnungen benutzt werden? Könnte dies den Abzug der Mehrwertsteuer beim Zahlungsempfänger gefährden? Der Begriff "Mehrwertsteuer" und "Mehrwertsteuer" haben die gleiche Bedeutungen. Streng genommen ist die Umsatzsteuer jedoch nur dem Recht bekannt. Die " Mehrwertsteuer " ist nur die Veranlagungsgrundlage für die zu entrichtende Mehrwertsteuer: Die an der Mehrwertsteuerkette teilnehmenden Unternehmen müssen immer nur die Differenzbeträge zwischen der von ihren Abnehmern erhobenen Mehrwertsteuer und der von ihnen selbst entrichteten Mehrwertsteuer (das ist die "Vorsteuer") an das Steueramt zahlen.

Letztendlich wird nur die im Unternehmen erzielte Wertschöpfung versteuert. Aber auch wenn Sie schon lange hoheitlich mit Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer umgehen und seit Jahren Steuererklärungen, permanente Verlängerungen und jährliche Erklärungen einreichen, stellt sich die Fragen, wie diese Art von Steuer auf der Rechnung oder Gutschrift beschrieben werden muss: Beharren die zunehmend heiklen Steuerämter auf dem im Recht gebräuchlichen Ausdruck "Mehrwertsteuer"?

Lässt sie auch den gängigen Begriff "Mehrwertsteuer" passieren - oder gefährdet dies möglicherweise den Abzug der Vorsteuer beim Warenempfänger? Zunächst haben die Steuerbehörden die Augen vor fehlender oder unvollständiger Information verschlossen. Inzwischen sind jedoch Steuerprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu Ende gegangen: Die Steuerbehörden haben nicht nur die verbleibenden Unstimmigkeiten über die gesonderte Kennzeichnung eines Liefertermins beseitigt, sondern auch betont, dass der Vorsteuerabzug für nicht gesetzeskonforme Rechnung durchgängig gelöscht wird.

Zur Eingangsfrage: Ist eine Abrechnung erlaubt, die sich auf die "Mehrwertsteuer" statt auf die "Mehrwertsteuer" bezieht? Weil die Verpflichtung zur Nennung.... des "anwendbaren Steuersatzes"... in 14 des Umsatzsteuergesetzes enthalten ist, ist die richtige Benennung in Deutschland ohne jeden Zweifel die Mehrwertsteuer. Die Nachforschungen bei Finanzberatern, Steuerämtern, regionalen Steuerämtern und dem Bundesministerium der Finanzen haben jedoch gezeigt, dass es keinen Grund zur Befürchtung gibt, dass der Vorsteuerabzug allein wegen der Nutzung des Begriffes "Mehrwertsteuer" aufgehoben wird.

Seien Sie also versichert, dass der gemeinsame Begriff Mehrwertsteuer auch in der Zukunft von den Steuerbehörden toleriert wird. Wenn möglich, geben Sie auf Ihren Verkaufsrechnungen den korrekten Namen "Umsatzsteuer" an. Wenn ein akribischer Käufer auf dem Begriff "Mehrwertsteuer" beharrt, tun Sie ihm einfach einen Dienst. Wenn sich Ihre Rechnungen jedoch auf die "Mehrwertsteuer" beziehen, müssen Sie Ihre Zulieferer und Dienstleister nicht um Abhilfe bitten.

In den meisten unserer Nachbarländer wird die Mehrwertsteuer seit langem als Mehrwertsteuer angesehen, wie die Beispiel England, Frankreich, Italien und Spanien zeigen: "Mehrwertsteuer" (VAT), "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA), "Impuesto al valor agregado" (IVA). Wird auf einer sonst fehlerfreien Abrechnung anstelle der Mehrwertsteuer die Mehrwertsteuer angegeben, ist die Steueranerkennung dadurch nicht gefährdet.