Das Spektrum erstreckt sich hier von Büro, in dem meist auf formschöne Ausführungen, wie z.B. einen Schutzanzug, bis hin zu Sicherheitsbauteilen, die die körperliche Integrität eines Kollegen bei manchmal gefährlichen Arbeitsplätzen in besonderer Maßeinheit gewährleistet beachten sollten. Auf jedenfalls sollte man aber in wirklich allen Bereichen auf höchste Qualitätsstandards achten, um auf diese Art und Weise auch auf Kleidung in der Bewerbung zu vertrauen, die ebensowenig wie die von täglichen weiß.
Schauen Sie sich die Vielfältigkeit unseres Angebotes an und wählen Ihr Favorit! hier sind unsere Themen: Die Themenbereiche: "Die Welt": Auf dieser Seite befinden sich weiterführende Angaben aus diesem Bereich: Hier erhalten Sie weiterführende Angaben aus dem Pflegebereich: Hier werden Sie Informationen aus dem Gastronomiebereich inkl. Küchenbereich finden: Hier wird der Bereich Medizin angezeigt:
Jeder Mitarbeiter hat zunächst das Recht, sich nach seinem eigenen Gusto zu schmücken, zu schmücken und anderweitig zu dekorieren. Die Arbeitgeberin ihrerseits hat das so genannte Anweisungsrecht. So kann der Mitarbeiter die Leistungen des Mitarbeiters hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nachvollziehen. Dies schließt aber auch das Recht ein, das Aussehen des Mitarbeiters zu beeinflussen - besonders bei Kundenkontakten.
Vor einigen Jahren beispielsweise hat die schweizerische UBS ihren unglücklichen Mitarbeitern eine 44-seitige Informationsbroschüre herausgegeben, die sie auffordert, nur hautfarbige Wäsche und Strümpfe aus Seide zu verwenden. Dagegen sollten die Männer ihre Füsse nur in schwarzen Strümpfen ohne Schnürsenkel und schwarzen Schnürschuhen mit Ledersohlen einwickeln. Den Kolleginnen und Kollegen wurde zudem geraten, alle vier Wochen zum Frisör zu gehen und das Parfum erst am Morgen zu benutzen - "direkt nach einer heissen Brause, solange die Poren der Haut noch offen sind".
Selbst für hart gekochte Richter war das etwas zu viel des Guten. 2. Dies ist jedoch eine Seltenheit: Das Handeln der Mitarbeitenden kann tief greifend gestaltet und verändert werden - zum Beispiel durch eine erneute sichtbare Verankerung der spezifischen Firmenkultur, Werte und Verhaltensstandards. Kurzum: Das Recht des Mitarbeiters auf seinen eigenen Arbeitsstil hört immer dort auf, wo der Unternehmer ein berechtigtes Mitspracherecht hat.
Wenn zum Beispiel Arbeitskollegen, Arbeitsergebnisse oder möglicherweise Außenseiter durch schlecht passende (und sichtbare) Unterhosen gestört werden, kann der Auftraggeber das Anziehen anderer Wäsche festlegen. Auch Kfz-Mechaniker dürfen am Arbeitplatz keine Kette, keinen Ring oder Piercing anbringen. Ein Lufthansa-Pilot wurde vor einiger Zeit im wahrsten Sinne des Wortes auf die Kappe geschlagen, weil er sich weigerte, im öffentlichen Raum des Airports stets eine Visierkappe zu seiner Kleidung zu tragen. 2.
Die Kappe konnte man nicht allein betrachten, sondern als Teil der ganzen Uniform, die für Mann und Frau verschieden ist. Die Frau hätte die Möglichkeit, Röcke oder Hosen zu wählen, während der Mann eine Hosenpflicht hat. Auch das wäre kein Nachteil für den Mann, sonst wäre jede andere Uniform für den Mann und die Frau inakzeptabel.
Umgekehrt bedeutet dies für die Mitarbeiter, dass, solange die Arbeitsbekleidung die eigene Leistungsfähigkeit und das Arbeitsklima nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, der Dienstherr nicht in die Unterwäsche des Arbeitnehmers gehen kann. Das Haar kann beliebig getragen werden - es sei denn, die Pracht des Haares ist ein Risiko für die Sicherheit (weil der Geflecht in eine bestimmte Vorrichtung gelangen könnte) oder Hygienevorschriften erfordern etwas anderes.
Abhängig von den Umständen kann der Auftraggeber aber auch die Dauer und Färbung der Beschäftigten beispielsweise im Kassabereich einer Hausbank einfordern. Man kann sie nicht wegen "violetter" Frisur aufgeben. Dabei können die Angestellten selbst bestimmen, welche Farbe, welche Materialien und Motive sie anziehen, solange nichts Offensives rauskommt (transluzent, zu viel Haut) oder der bunte Mischmasch so wirkt, als hätten die 70er Jahre das mitgenommen.
Hier haben die Mitarbeitenden ebenfalls alle Freiräume in Bezug auf Farben, Stoffe und Dessins. Außer Geschäftskleidung, wie das Dundl im Hoffbräuhaus oder die Kleidung bei McDonalds, ist vorzuschreiben. So lange sie den Arbeitnehmer bei der Arbeit weder bedrohen noch hindern, ist alles zulässig. Grundsätzlich gelten für das Piercing die gleichen Regeln wie für die Schmuckstücke und Accessoires.
Schwierig wird es, wenn es überzogen ist und der Arbeitnehmer auch als Edelmetall-Börse durchläuft. Der Auftraggeber darf keine Farb- oder Mustervorgaben machen. Es stimmt jedoch, dass Wäsche, Höschen und BHs überhaupt angezogen werden - wenn die Angestellten Arbeitskleidung oder eine Arbeitskleidung anziehen müssen (denn dann schützt die Wäsche die Arbeitskleidung).
Sofern keine besonderen Arbeits- oder Schutzschuhe verordnet sind, ist alles zulässig. Welche Steuerpflicht besteht für Berufsbekleidung? Wenn es sich um bedeutende Schutzbekleidung und übliche Arbeitsbekleidung (z.B. für Feuerwehrleute, Köche, Mechaniker) dreht, die der Arbeitnehmer ganz oder zum Teil dem Arbeitnehmer hinterlässt, ist dies kein geldwerter Vorteil und alles zollfrei. Andererseits, wenn es sich um "Zivilkleidung" handelte (z.B. weiße Hosen, weiße Hemden für Kellner), die auch im privaten Bereich zu tragen ist, stellte die Übergabe einen einkommensteuerpflichtigen Vorzug dar.
Wenn der Mitarbeiter die Arbeitsbekleidung selbst kaufen muss, kann er die Ausgaben dafür ggf. als einkommensbezogene Ausgaben abziehen. Wenn zum Beispiel ein kölscher Omnibusfahrer die Anschaffungs- und Reinigungskosten für weiße Hemden, graue Arbeitshose und zwei rote Dienstpullover von der Steuer abziehen wollte, sagte das Steueramt "Nein": Das sind Zivilkleidung.
Berufskleidung: Derjenige, der eine besonders gefahrbringende Handlung ausführt und sich leicht verletzten kann - zum Beispiel ein Schweisser - muss regelmässig so genannte Schutzbekleidung anziehen (vgl. 3 ArbSchG). Sind jedoch bestimmte Hygienebestimmungen zu beachten - zum Beispiel in der Lebensmittelindustrie oder in Krankenhäusern - müssen die Unternehmer ihren Mitarbeitern hygienische Kleidung zur Hand geben (vgl. 5 der Lebensmittelhygieneverordnung in Zusammenhang mit dem zugehörigen Anhang 2).
Hygienebekleidung im Nahrungsmittelbereich soll unter anderem verhindern, dass die zu verarbeitende Nahrung durch einfallendes Haar verunreinigt wird. Es muss sichergestellt sein, dass die Kleidung angemessen, leicht zu waschen und zu reinigen ist und dass die Alltagskleidung der Mitarbeiter komplett abgedeckt ist. Hier hat der Unternehmer natürlich ein berechtigtes Eigeninteresse an der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an das Bekleidung.
Andernfalls könnte er Schwierigkeiten haben - zum Beispiel, wenn sich ein Mitarbeiter verletzen würde, weil er keine Schutzbekleidung trägt, oder wenn Nahrung beansprucht wird, weil darin Haar oder Kopfschuppen sind. Es ist daher nicht nur darauf zu achten, Arbeitsbekleidung zu verwenden, sondern diese auch regelmäßig zu reinigen. Dies liegt in der Regel auch im Sinne des Auftraggebers.
"Deshalb ist es nur folgerichtig, dass er die dafür anfallenden Gebühren zu übernehmen hat", sagt zum Beispiel Sandra Voigt, Rechtsanwältin und Herausgeberin bei anwalt.de.