Kennzeichnung Lebensmittel

Lebensmittelkennzeichnung

der Kennzeichnung von Lebensmittelsicherheit und fördert eine bewusste Kaufentscheidung. Bei Lebensmittelverpackungen geben die Hersteller Informationen über das Produkt an. Vorschriften, die für bestimmte vorverpackte Lebensmittel eine der folgenden Bestimmungen vorsehen.

Alltagsinformationen für den Tag

Eine Kennzeichnung der Inhaltsstoffe und Merkmale eines Nahrungsmittels unterstützt die Einkaufsentscheidung und dient dem Verbraucherschutz. Welche Menge an Strom, Zuckern, Fetten oder Salzen bietet ein Lebensmittel? Das EU-Recht schreibt die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln vor, so dass in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich Standards zur Geltung kommen. Mit der seit dem Wintersemester 2014 geltenden EU-Verordnung Nr. 1169/2011 werden das Etikettierungsrecht aktualisiert und frühere Rechtsgebiete zusammengeführt.

Die europäischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung bieten umfangreiche Informationen für die Verbraucher. Durch die seit 2014 in der gesamten EU geltende EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurden diese weiter optimiert. Die neue Kennzeichnung sagt Ihnen nun auch, wie viel Milchzucker oder Milchfett Ihre Lebensmittel sind. Die LMIV bezieht sich übrigens nicht auf Personen, die nicht in der Lebensmittelindustrie sind.

Weiterführende Informationen

Bei Lebensmittelverpackungen geben die Produzenten Informationen über das jeweilige Erzeugnis ab. Die Anforderungen an die Kennzeichnung auf der Packung sind rechtlich festgelegt. In der Handelsbezeichnung muss das Erzeugnis unmissverständlich und objektiv beschrieben werden, so dass jeder weiß, um welches Lebensmittel es sich hierbei handele. Der Füllstand gibt die Produktmenge nach Anzahl der Stück, Gewichtung in g (g) oder kg (kg) oder bei flüssigen Produkten als Rauminhalt in ml (Milliliter) oder l (Liter) an.

Abgepackte Lebensmittel müssen ein Datum der Mindesthaltbarkeit oder, mikrobiologisch gesehen, ein Datum des Verbrauchs für leicht verderbliche Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch haben. Die Verpackungen müssen den Namen und die Anschrift des Erzeugers, Verpacker oder Verkäufer haben. Anhand der Chargennummer kann exakt bestimmt werden, welche Charge von Waren zur Herstellung, Herstellung und Konfektionierung des Produkts verwendet wurde.

Bisher war die Kennzeichnung von Lebensmitteln obligatorisch, z.B. wenn für spezielle Ernährungseigenschaften wie "fettarm" geworben wird oder es sich um ein Lebensmittel der Ernährung auswirkt. Diese Angaben müssen auf der Packung oder auf einem daran angebrachten Kennzeichnungsschild an gut sichtbaren Stellen in der deutschen Sprache, leicht nachvollziehbar, gut lesbar und unauslöschlich angebracht sein.

Darüber hinaus müssen der endgültige Preis des Nahrungsmittels und der Basispreis (pro 100 g/ml oder 1 kg/l) für jedes Erzeugnis auf oder neben der Packung angegeben werden. Neben den gesetzlichen Angaben zu den Nährwerten (Referenzwert 100 g oder 100 Milliliter) nennen einige Betriebe zur leichteren Orientierungshilfe auf freiwilliger Basis die Werte für eine Partie oder Konsumeinheit.

Wie lautet die Packung?