Gewerbeanmeldung für Onlinehandel

Handelsregister für den Online-Handel

Guten Tag, ich plane in Kürze einen Online-Shop zu betreiben, mit dem Ziel, Waren an Endkunden zu verkaufen. Sie geben diese Informationen in Ihrer Gewerbeanmeldung an:. Welche Angaben Sie bei der Registrierung Ihres Unternehmens machen sollten. Natürlich ist ein Gewerbeschein >vorhanden, die Frage ist, muss ich den Online-Handel zusätzlich registrieren? " Online-Handel" oder so etwas, sondern nur " Handel ".

Registrieren Sie Ihr eigenes Unternehmen als Online-Händler.

Sobald die GeschÃ?ftsidee entwickelt ist, gibt es nur noch wenige HÃ?rden, bevor Sie als Online-HÃ?ndler beginnen und Ihr eigenes Unternehmen registrieren können. Ein Hindernis ist hier die Registrierung des Handels, da hier viele Förmlichkeiten zu erledigen sind. Anhand der Tips und Tricks in diesem Beitrag können Sie alle wesentlichen Arbeitsschritte bei der Registrierung eines Unternehmens berücksichtigen, damit Ihr Start-up von Anfang an gut geplant und erfolgversprechend ist.

Gerade wenn Sie im Online-Handel aktiv sein wollen, ist ein kommerzieller Background von großem Nutzen. Der Geschäftsplan unterstützt Sie dabei, sich mit Ihrem künftigen Geschäft bekannt zu machen und Gefahren von vornherein zu identifizieren. Um als Online-Händler Erfolg zu haben, ist, wie bereits beschrieben, eine sinnvolle Kostenaufteilung unerlässlich. Je ausführlicher Sie über Ihr zukünftiges Geschäft informiert sind, umso präziser können solche Prämissen sein.

Ein guter Hinweis zur Kostenermittlung ist die Differenzierung zwischen den Positionen: Einmalkosten: Das sind z.B. die Mittel, die Sie für einen neuen Rechner, eine neue Bürosoftware oder eine andere Büroausrüstung ausgeben müssen. Aktuelle Fixkosten: Zu Beginn eines Betriebes sind die Lebensunterhaltskosten in der Praxis in der Regel der grösste Teil. Bei Bedarf können auch Mieten und Mietnebenkosten für eventuelle Büro- oder Lagerflächen hinzukommen.

Versicherungsgesellschaften, Telefongesellschaften, Steuerberatungen oder Teilzahlungen für kurzfristige Darlehen wollen ebenfalls beglichen werden. Auch die Rückstellungsbildung sollten Sie unbedingt zu den Betriebskosten einbeziehen. Weil Ihnen immer wieder überraschende Zahlen einfallen werden: ob geschäftlich (Steuern) oder im privaten Bereich (kaputte Wäschewaschmaschine oder Klassenausflug der Tochter). Variabel: Dies sind alle Ausgaben, die sich unmittelbar auf Produkte oder Services beziehen, die Sie später bereitstellen möchten.

Somit die Ausgaben für den Einkauf oder die Herstellung des Gegenstandes, die Reisekosten oder den Warenversand. Beispielsweise für den Austausch defekter Waren. Nun zum erfreulicheren Teil der Kalkulation: Sie setzen nun Ihr erwartetes Einkommen den Ausgaben gegenüber. Auf der anderen Seite gibt es auch einen großen Absatzmarkt für solche Unternehmen. Die Bandbreite reicht von der Buchhaltung für kleine Unternehmen über komplexe Mittelstandsprogramme bis hin zu Server-basierten Großkundenlösungen.

Schließlich haben Sie auch die Option, Ihre Buchhaltung an einen Serviceanbieter auszulagern. Vor allem im Bereich des Online-Handels haben sich inzwischen deutschlandweit mehrere hundert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer darauf konzentriert, Sie von der oft als störend empfundenen Zahlenarbeit zu befreien - natürlich gegen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg oder an festen Honoraren.

Gewerbeberechtigung, Steueramt, Berufsgenossenschaft, Sie können sich im Nachfolgenden über die einzelnen Punkte informieren. Sie als Online-Händler benötigen in der Praxis in der Praxis einen Gewerbenachweis. Dies trifft auch zu, wenn Sie Ihren Online-Handel zunächst oder permanent in Teilzeit durchführen. Das bedeutet, dass Sie Ihr eigenes Unternehmen registrieren müssen, bevor Ihr erster Profit erzielt wird. Sie können einen Gewerbenachweis gegen eine in der Praxis nicht zu hohen Gebühren bei Ihrer Gemeinde oder Gemeindeverwaltung beantragen.

Und das in kleinen Gemeinden beim Ordungsamt, in großen beim Gewerbetreibendenamt. Übrigens melde Ihre Kommune Ihr Unternehmen auch selbstständig an das Steueramt und die für Sie verantwortliche Industrie- und Handwerkskammer oder Handwerkerkammer. Die Gewerbebehörde berichtet Ihr Unternehmen auch an den Gewerbeaufsichtsamt. Sie benötigen für Ihre selbständige Tätigkeit eine Steuer-Nr. und eine Ust-ID. Diese erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrem örtlichen Steueramt.

Wenn Sie die Steuernummer nicht benötigen, wird sich das Steueramt mit Ihnen in Verbindung setzen, und zwar spätesten nach der Gewerbeanmeldung. Außerdem müssen Sie Ihre Unternehmensgründung dem für Sie verantwortlichen Berufsverband mitteilen. Was das ist, können Sie entweder bei Ihrer Aufsichts- oder Gewerbebehörde oder bei der Hauptverwaltung der Verbände, der Alten Heerstraße 111, 53754 St. Augustin, Internet: www.hvbg.de. erfragen.

Bei der Einstellung von Mitarbeitern müssen Sie diese bei der Krankenkasse, der jeweiligen Rentenversicherung und der Krankenkasse anmeld. Bei der Wahl der Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft (GmbH), Personengesellschaft (KG) oder Kollektivgesellschaft (OHG) für Ihr Unternehmen müssen Sie im Firmenbuch eingetragen sein. Diese Art von Unternehmen unterliegt bestimmten Bedingungen.

Allerdings kann es gerade im Online-Handel notwendig sein, dass Sie Waren auf dem Konto kaufen oder Kredit aufnehmen müssen. Haben Sie als Händler die gesetzliche MwSt. erhoben oder bezahlt, wird diese zur USt. Bei Lebensmitteln, Büchern und anderen Waren und Leistungen wird ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozentpunkten angewendet. Dabei ist die fakturierte und eingezogene Verkaufssteuer immer an das Steueramt zu zahlen.

Der Restbetrag ist als Umsatzsteuerabgabe an das Steueramt zu entrichten. Von der Erhebung der Mehrwertsteuer wird abgesehen, wenn Ihr Unternehmen im vergangenen Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 und im aktuellen Wirtschaftsjahr von nicht mehr als 250.000 EUR hat. Gewerbeertragsteuer wird von Städten und Kommunen auf das Einkommen eines Unternehmens erhoben. Die Gewerbeertragsteuer wird von den Städten und Kommunen erhebt. Als Einzelkaufmann müssen Sie übrigens nur dann Gewerbeertragsteuer bezahlen, wenn Sie mehr als 24.500 EUR pro Jahr an Ergebnis vor Ertragsteuern erzielen.

Es wurde unmittelbar von Ihrem Lohn einbehalten und von Ihrem Auftraggeber an das Steueramt abtreten. Sie haben am Ende eines jeden Jahrs die von Ihrem Auftraggeber ausfüllte Einkommensteuererklärung als Grundlage für Ihre Einkommenssteuererklärung mitgenommen. Wenn das Unternehmen einen Überschuss erzielt, muss der Entrepreneur diesen Überschuss auch in seiner Einkommenssteuererklärung deklarieren und natürlich die entsprechenden Abgaben abführen.