Allergene Lebensmittel

Allegene Lebensmittel Lebensmittel

Etikett Grundvoraussetzung für ein schmerzfreies Überleben von Lebensmittelallergikern ist die völlige Vermeidung der vom Allergenologen festgestellten Allergieauslösung(en). Im eigenen Küchenbereich mit frischem Essen ist dies sehr gut gelungen. Schwierigkeiten entstehen, wenn Lebensmittel von zu Hause weg gegessen werden oder wenn die Endprodukte aus mehreren Inhaltsstoffen zusammengesetzt sind. Mit der Novellierung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung müssen die 14 gängigsten Triggergruppen einer Lebensmittelallergie oder -intoleranz (Sulfit) immer auf dem Kennzeichnungsetikett eines abgepackten Lebensmittel hervorzuheben sein (Fett/unterstrichen), auch wenn nur geringe Mengen als Inhaltsstoff verwendet werden.

Die Auflistung der allergieauslösenden Stoffe bezieht sich auf abgepackte Lebensmittel in ganz Europa, einschließlich des Inhaltsstoffs eines Verbundstoffs (siehe Beispiel) sowie auf Inhaltsstoffe, die als technologischer Zusatzstoff dienen. Im Falle von Gewürzmischungen mit einem Gehalt an Gewürzen und Kräutern von weniger als 2 Gew.-% des Enderzeugnisses brauchen die einzelnen Bestandteile nicht aufzulisten.

Ist jedoch eines der wichtigsten Allergene in der Gewürz- oder Gewürzmischung vorhanden, muss dieser allergene Bestandteil erwähnt werden, z.B. Gewürze (enthält Milch). Darf Abhängigkeiten beinhalten..... Viele Produkte beinhalten neben der gesetzlichen Inhaltsstoffliste auch Angaben wie "Kann Spuren von .... enthalten" oder "Dieses Unternehmen bearbeitet auch....".

Mit diesen und anderen Formulierungen kann ein Allergieauslöser ungewollt in das Gerät eindringen. Wenn kein solcher Verweis auf dem Erzeugnis gefunden wird, heißt das nicht, dass das Erzeugnis versehentlich Allergene enthält. Keine " Referenz " kann aber auch heißen, dass der Produzent eventuelle Allergene ausschließt, da die Erzeugnisse in verschiedenen Betrieben produziert werden.

Für Allergene bietet ein Produkt mit einem solchen Allergenlabel die größtmögliche Unbedenklichkeit, das jeweilige Allergieauslöser ist jedoch nicht aufgedruckt. Aber der Bundesverband Allergie und Asthma e. V. macht mit. Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (EU 1169/2011) gilt seit dem dreizehnten Jahr. Im Rahmen der Allergiekennzeichnung schreibt sie vor, dass Informationen über die 14 häufigst auftretenden Triggergruppen von Inkompatibilitäten und Allergie in den Verkaufsstellen von Massengütern (Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien, Kantinen usw.) verfügbar sein müssen.

Sie müssen in schriftlicher Form verfügbar sein und dem Betroffenen ohne Aufforderung zur Kenntnis gebracht werden. Sie können die Restaurantkarte "Eine Anfrage an den Koch" für die wesentlichen Allergene beim DFG (Deutscher Allergie- und Asphaltbund e. V.) nachfragen. Anhand dieser Karte kann der Küchenchef bei der Vorbereitung seiner Gerichte auf Allergien achten und bekommt wertvolle Hinweise.

Eine für den Konsumenten klare und verständliche Zutatenliste: ein Allergenhinweis auf abgepackten Lebensmittel außerhalb der Inhaltsliste, in dem die allergenen Inhaltsstoffe in "einfacher Sprache" auftauchen. Unterscheidung der Kategorien "glutenhaltiges Getreide" und "Nüsse" bei Anzeichen einer unbeabsichtigten Kontamination: Statt "kann Nüsse enthalten" besser formulierte "kann Nüsse, Mandeln usw. enthalten". Anstelle von "Kann glutenhaltige Getreidearten enthalten" besser abgefasst "Kann Weichweizen, Spelz (etc.) enthalten".

Gleiche Etikettierung durch eine vorgeschriebene Formulierung für das ungewollte Auftreten von Allergien (Spurenkennzeichnung) - gleichbleibend in Formulierung und Kennzeichnungsgrundlage. Schaffung einer gemeinsamen Basis für die Beschriftung unbeabsichtigter "Spuren" mit Hilfe ärztlich validierter Schwellenwerte. Obligatorische Schulung aller Beschäftigten in der Produktion und im Servicebereich von unverpackten Nahrungsmitteln (Schüttgut).

Geschriebene Informationen über allergene Inhaltsstoffe, die komplett, aktuell und für den Verbraucher zugänglich sind. Obligatorisches Allergietraining für Lebensmittelverarbeitungsberufe wie Fleischer, Konditor oder ähnliches. Sicheres Out-of-Home Catering für Lebensmittel-Allergiker in Kindertagesstätten, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Krankenhäusern, etc. Obligatorische Allergietrainingskurse für Lebensmittelberufe wie Fleischer, Konditor, Bäcker, uvm. Einbeziehung des Themenbereichs Nahrungsmittelallergien in die Schulung von Köchinnen und Verkäufern, Metzgerinnen und Metzgerinnen, Bäckereien und in allen Teilbereichen der Lebensmittelverarbeitung und -küche.