Verkauf von B Ware

Vertrieb von B-Ware

In Einzelfällen werden Waren von Händlern als sogenannte "B-Ware" oder "refurbished" Artikel verkauft. Mit welchen Rechten haben Einkäufer von so genannten "B-Ware"- und "refurbished"-Artikeln? Mit welchen Rechten haben Einkäufer von so genannten "B-Ware"- und "refurbished"-Elementen? In Einzelfällen werden Waren von Handelspartnern als sogenannte "B-Ware" oder "refurbished" Artikel angeboten. Obwohl diese Waren oft zu günstigen Bedingungen gekauft werden können, wissen die Einkäufer bisweilen nicht ganz so recht, was sie gerade erwerben und welche Rechte sie im Falle von Defekten haben.

Dies ist der Ausgangspunkt für diesen Beitrag, der darauf abzielt, Informationen über solche Waren bereitzustellen: Wofür stehen "B-Ware" und "refurbished" Waren? Fragt man, was unter so genannten L-Ware- und Sanierungsartikeln zu verstehen ist, so gibt das Recht selbst keine Aufschluss. B-Ware ist in der Regelfall eine Ware der zweiten Klasse, die zwar frisch oder so gut wie frisch und funktionstüchtig ist, die aber nicht im üblichen Angebot eines Einzelhändlers angeboten wird.

Stattdessen werden diese unter bestimmten Umständen oft zu besonderen Konditionen, meist mit Rabatt, veräußert. Die Einstufung als B-Ware erfolgt häufig für die nachfolgenden Artikel: Aufgearbeitete Ware dagegen sind Vorrichtungen, die überholt, gesäubert, nachträglich geprüft und dann von einem Fabrikanten oder Wiederverkäufer weiterverkauft werden sollen. Daher werden diese Gegenstände in der Praxis verwendet, aber nun auch vom Einzelhändler wieder vertrieben - oft mit der Gewissheit, dass die Ware wirklich funktionsfähig ist.

Was kann ein Kunde bei defekten B-Gütern und generalüberholten Teilen tun? Wenn sich ein Einkäufer für den Erwerb einer gewissen B-Ware oder einer Gebrauchtwaren entschlossen hat und diese anschließend einen Defekt aufweisen, ergibt sich für den Einkäufer oft die Fragestellung, welche Rechte er in diesem Falle hat.

Wenn ein solcher Gegenstand von einem Verbraucher im Internet gekauft wird und sich der Besteller noch in der 14-tägigen Kündigungsfrist befand, kann er den Kaufvertrag prinzipiell kündigen, wenn der Gegenstand nicht gemocht wird. Liegt der Auftraggeber nicht mehr innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabefrist, kann er die Ware nicht mehr direkt zurÃ??cksenden oder austauschen - unabhÃ?ngig davon, ob es sich um B-Waren oder generalÃ?berholte Ware handelt:

Zuerst hat der Besteller das Recht auf Nacherfüllung, d. h. Verbesserung der Ware oder Auslieferung neuer Ware. Nur wenn diese vom Verkäufer abgelehnt wird oder zwei Mal erfolglos ist, können Kunden den Verkaufspreis herabsetzen oder weitere Rechte wie z. B. Widerruf oder Schadenersatz (unter weiteren Bedingungen) geltend machen. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis zu erhöhen. Allerdings sollten Einkäufer vor dem Einkauf die Artikelbezeichnung aufmerksam beachten, um nach Eingang der Ware festzustellen, ob es sich um einen Sachmangel handelt (wenn es sich um einen Sachmangel des Einzelhändlers nicht erwähnte ) oder ob es sich um eine reine Beschreibungsform von z.B. der B-Ware ( "Kratzer am Gehäuse") auftritt.

Seit wann haben die Abnehmer diese Rechte bei Mängeln von Waren des Typs B und Gebrauchtwaren? Im Falle von Gebrauchtware kann der Verkäufer die Gewährleistungsansprüche in der Regel auf ein Jahr reduzieren. Durch die Entscheidung des Landgerichts Essen (Urteil vom 12. Juni 2013, Az.: 42 O 88/12) und inzwischen auch des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 16. Januar 2014 - Az.: 4 U 102/13) ist eine Verkürzung der Gewährleistungsansprüche bei unbenutzten B-Waren nicht möglich - dies wird jedoch häufig von Online-Händlern betrieben!

Im Gegensatz zu gebrauchten Waren führen beschÃ?digte Originalverpackungen oder deren Abwesenheit nicht zu einer Erhöhung des Risikos von SachmÃ?ngeln, ebenso wenig wie das unverminderte Auspacken oder VorfÃ?hren von Waren oder die Inspektion der Waren durch den Verbraucher zu einer Erhöhung des Risikos von SachmÃ?ngeln, so die GerichtsprÃ? Auch B-Warenkäufer haben hier eine zweijährige Garantie! Dies ist bei aufgearbeiteten Gegenständen nicht grundsätzlich anders: Es handelt sich grundsätzlich um einen Gebrauchtartikel, für den eine Beschränkung der Gewährleistungsansprüche auf 1 Jahr keine Seltenheit ist.

Die Zulässigkeit dieser Regelung ist auch hier davon abhängig, ob die Ware bereits vorher vom Auftraggeber entsprechend ihrer Zweckbestimmung eingesetzt wurde. Doch auch wenn der Gegenstand vom Fabrikanten überholt wurde und bereits von einem Abnehmer genutzt wurde, kann der Fachhändler eine Verlängerung von mehr als 12 Monaten gewähren. Welche Person trifft die Last des Nachweises eines Mangels?

Weist der Kaufgegenstand einen Sachmangel auf, so gilt: Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate obliegt die Nachweispflicht dem Händler: Will er nicht für Schäden aufkommen, so obliegt ihm die Nachweispflicht, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt der Ablieferung nicht vorhanden war. Danach obliegt die Nachweispflicht für Sachmängel dem Auftraggeber.

Doch Achtung: Sowohl bei B-Ware als auch bei generalüberholten Objekten haben Privatpersonen, aber nicht kommerzielle Anbieter die Chance, die Gewährleistungspflicht vollständig auszulösen. Gewährleistungspflicht für gebrauchte und generalüberholte Artikel - Was ist das? Im Gegensatz zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen ist eine Bürgschaft eine selbstverpflichtende Zusage eines Vertragshändlers oder Produzenten auf die Beschaffenheit bzw. Dauerhaftigkeit eines Produktes.

Oft werden Gewährleistungen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüchen vermischt, sind aber vollkommen eigenständig und, wie bereits erwähnt: Freiwillige Gewährung durch den Fachhändler oder Produzenten! Für den Auftraggeber ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen besonders lohnend, wenn die Nachweislast nach 6 Monate generell umkehrt wird.

Für die Verbraucher können sowohl B-Ware als auch Refurbished-Produkte von hohem Nutzen sein, da sie oft neue oder fast neue Ware zu wesentlich günstigeren Bedingungen bekommen. Allerdings werden die Kaufinteressenten ermutigt, der Beschreibung der Gegenstände besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um ein später unangenehmes Aufwachen zu verhindern.