Onlineshop Gewerbe Anmelden

Unternehmen Login Onlineshop

Registrieren Sie sich zusammen mit einem Unternehmen. Es stellt sich die Frage, ob er ein Unternehmen anmelden muss. Falls ja, wo kann ich ein Unternehmen anmelden? Wie kann ich mich über die mögliche Gewerbeanmeldung und die Steuererklärung bei einem Online-Shop informieren? In vielen Kommunen können Sie Ihr Unternehmen auch online anmelden.

dem Grundbaukasten für die Selbständigkeit.

Wenn Sie Ihren Wunsch nach Unabhängigkeit verwirklichen wollen, benötigen Sie einen Gewerbenachweis. Bei guter Vorarbeit sind die Gewerbescheine und die Gewerbeberechtigung kein Thema und ein wesentlicher Bestandteil in einer neuen Berufswelt als Gewerbetreibender wird gesetzt. Wie viel kosten die Gewerbescheine? Die Gewerbeberechtigung ist die Urkunde über eine amtliche Eintragung des Handwerks.

Die Gewerbeaufsichtsbehörde erhebt für diese Registrierung eine Verarbeitungsgebühr, die von Kommune zu Kommune und von Kommune zu Kommune variieren kann. mehr..... Können Jugendliche einen Online-Shop öffnen oder einen Promotion-Job annehmen? Noch nicht. Für Menschen unter 18 Jahren gibt es jedoch einige besondere Regelungen, die bei der Unternehmensgründung zu beachten sind. mehr.....

Kleiner Gewerbeausweis oder Gewerbeausweis? Genügt ein kleiner Gewerbeausweis für ein Sekundärgewerbe und gibt es einen Unterscheid zu einem Gewerbeausweis? mehr..... Es gibt nichts Ärgerlicheres, als nach einer langen Vorlaufzeit vor dem verantwortlichen Handelskaufmann zu sitzen und dann zu entdecken, dass ein Dokument fehl. Nur so kann ein Unternehmen eintragen werden. mehr.....

Aber wenn Sie nicht nur bei PayPal einkaufen, sondern auch weiterverkaufen wollen, sollten Sie an einen Gewerbenachweis denken. mehr.....

Unternehmensregistrierung - 10 Punkte, 10 Antwortmöglichkeiten

Bei der Gründung eines eigenen Unternehmens sind alle Händler zur Registrierung ihres Unternehmens angehalten. Allerdings ist oft nicht eindeutig, wer überhaupt ein Händler ist, welche Dokumente erforderlich sind und wie die Anwendung im Detail abläuft. Wer muss eine Gewerbemeldung vornehmen? Alle Stifter sind gleichzeitig "Trader". Jeder, der nach dieser einfachen Begriffsbestimmung ein Händler ist, muss seinen Handel in jedem Falle registrieren.

Gemäß den Gewerbevorschriften führen Sie einen Handel aus, wenn Sie eine Aktivität "selbständig und regelmäßig" ausüben und wenn Sie den Handel "gegen Entgelt" und "zum Zwecke der Gewinnerzielung" ausübten. Wer hat nichts mit einer Gewerbemeldung zu tun? Mitglieder der "freien Berufe" sind nicht meldepflichtig. Die Freelancer müssen sich jedoch beim Steueramt anmelden.

Niemand kann also selbst entscheiden, ob er eine freiberufliche Erwerbstätigkeit als Kaufmann oder als freier Mitarbeiter ausübt. Der Sektor "Originalproduktion", d.h. die Selbständigen aus den Sektoren Fischfang, Mining, Land- und Forstwirtschaft, muss nicht zu einem Handelsbüro werden. Ebenso sind diejenigen, die ihr eigenes Kapital verwalten, z.B. durch Vermietung oder Verpachtung eigener Flächen oder Bauten, nicht meldepflichtig.

Wann müssen Sie ein Unternehmen anmelden, was ist mit Nachträglichkeiten? Sie sind verpflichtet, sich zu registrieren, sobald Sie eine Geschäftstätigkeit ausüben oder wenn Sie ein bereits bestehendes Unternehmen aufgreifen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Änderungen oder Erweiterungen Ihrer unternehmerischen Aktivitäten zu melde. Gleiches trifft auf den Wechsel in eine andere Gemeinde zu - das müssen Sie auch mitteilen.

Darüber hinaus ist das Gewerbesteueramt zu informieren, wenn Sie die Gesellschaftsform oder die Form Ihrer Geschäftstätigkeit wechseln. Wie läuft eine Unternehmensregistrierung ab? Ganz einfach: Sie registrieren Ihr Gewerbe beim Handelsamt der entsprechenden Gemeinde. In den meisten Fällen ist das Handelsamt Teil des Ordnungsamtes ("Handelsregisteramt"). Sie können sich im Büro direkt anmelden, manchmal sogar in schriftlicher Form oder - in den heutigen Stadträten - über das Intranet.

Es ist von Bedeutung, dass der Händler die Erklärung selbst abgibt. Welche Dokumente benötigst du für die Registrierung? In der Bewilligung muss die Bewilligung für den Betrieb eines Gewerbes enthalten sein. Für welche Gewerke sind Sondergenehmigungen oder Genehmigungen notwendig? Die Handelsfreiheit in Deutschland besteht, d.h. für die Durchführung der überwiegenden Mehrheit der Geschäfte ist keine Sondergenehmigung notwendig.

Für gewisse Industrien ist jedoch eine Sondergenehmigung erforderlich. Die Sonderregelungen für einzelne Tätigkeitsbereiche gehen dann in einigen Fällen weit über die bloße Unternehmensregistrierung hinaus. Ist eines der so genannten "aufsichtsbedürftigen Unternehmen" registriert (z.B. Kreditanstalt, Kriminalpolizei, Ehe-/Partneragentur, Altwarenhandel, Reisebüro), benötigt die Gewerbekanzlei eine polizeiliche Führungsbescheinigung ("zur Abgabe an Behörden") sowie einen Handelsregisterauszug.

Diese Zusatzanforderungen können in den meisten Fällen in drei Bereichen beschrieben werden: Personenzuverlässigkeit: Ausweis über die polizeiliche Unbedenklichkeit, Handelsregisterauszug und Zollfreigabebescheinigung des Finanzamtes Tatsächliche Anforderungen: z.B. Wirtschaftlichkeitsnachweis (vor allem durch Angaben aus dem Schuldnerregister), Erfordernis des Zustandes der Geschäftsräume. Technische Anforderungen: Je nach Qualifikationsanforderung kann dies durch eine Weiterbildungsteilnahme (oft bei der Industrie- und Handelskammer), eine Berufsausbildung oder ein Aufbaustudium nachgewiesen werden.

Nachfolgend sind die wesentlichen bewilligungspflichtigen Aktivitäten aufgelistet, finden sich aber auch in den Gewerbeordnungen. Was ist mit der Handelsregistereintragung im Gewerbe? Auf jeden Falle ist es erforderlich, sich bei der Handwerkerkammer mit den dazugehörigen Unterlagen anzumelden (Eintrag in die Handwerkerrolle). Für die Registrierung eines Unternehmens sind die erforderlichen Belege vorzulegen.

Einen Arbeitsvertrag (Kopie) mit dem Leiter der Einrichtung, mit Angabe der Wochenarbeitszeit und des Monatsentgelts; eine Bestätigung der Gesundheitskasse über die Eintragung in die gesetzliche Krankenversicherung; unter Umständen: 1. wie muss ich meine Tätig keit bei der Gewerbemeldung ausdrücken? Das Ziel der wirtschaftlichen Aktivität ist so präzise wie möglich zu beschreib.

Was geschieht sonst noch mit einer Gewerbemeldung? Über die Eintragung unterrichtet das Gewerbesteueramt diverse Stellen, vor allem die Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) sowie die Gesundheitskasse. Heute ist es gängig, den Fragenkatalog der Steuerverwaltung bei der Registrierung Ihres Unternehmens bei der Handelsregisterbehörde der jeweiligen Gemeinde an Sie weiterzugeben.

Auch wenn Sie noch selbst in die Stadt-/Kommunalverwaltung gehen und Ihr Unternehmen nicht - so oft wie möglich - online anmelden. Wenn Sie den Fragenkatalog nicht von der Gemeindeverwaltung erhält, werden Sie ihn innerhalb weniger Tage von Ihrem örtlichen Steueramt entgegennehmen. Der Bearbeitungszuschlag für eine Gewerbemeldung ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Ummeldungen von Unternehmen oder Veränderungen des Bestimmungszwecks kosten weniger als 20 EUR. Abhängig von der Aktivität müssen dafür mehrere hundert EUR geplant werden. Pharmazie: Nach dem Apothekengesetz darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Pharmazie mit einer Sondergenehmigung errichten. Für ganz bestimmte Betriebsstätten wird eine Genehmigung erteilen. Zeitarbeit: Nach dem Zeitarbeitsgesetz ist eine Genehmigung des regionalen Arbeitsamtes erforderlich, wenn ein Unternehmer Zeitarbeitnehmer Dritten gewerblich zur Verfügung stellen will.

Entwickler/Bauaufsicht: Nach 34 c HGB ist die Genehmigung erforderlich für jeden, der ein Bauprojekt im eigenen Auftrag erstellt oder ausführt und dafür Fremdmittel einsetzt (Entwickler) oder auch für jeden, der ein Bauprojekt im Auftrag eines Dritten als Bauaufsicht wirtschaftlich vor- oder ausführt. Bewachungshandel: Die gewerbliche Sicherung von Leib und Leben ausländischer Staatsangehöriger erfordert die Genehmigung nach 34 a Gewerbesteuer.

Die Erbringung von Bankdienstleistungen auf gewerblicher Basis (oder soweit ein gewerbliches Institut erforderlich ist) sowie von Finanzkommissionsgeschäften oder die Ausgabe von Geschäften nach dem KWG bedürfen der Zustimmung der Bafin. Der ungenehmigte Geschäftsbetrieb ist strafbar! Restaurants/Hotels: Der Betreib von Gaststätten, Restaurants und Hotels erfordert eine Genehmigung nach dem Gastgesetz, die persönlich, geschäftlich und zimmerbezogen ist, wenn Alkohol getrunken wird.

Diese Lizenz wird für den oder die Bewerber, für die angegebenen Räumlichkeiten und für die angegebene Betriebsweise erteilen. Diese Lizenz wird nur einer Personen gewährt, die unter anderem beweist, dass sie über die für den beabsichtigten Einsatz erforderlichen wesentlichen Merkmale der Lebensmittelrechtskenntnisse informiert wurde und als mit ihnen bekannt angesehen werden kann ("Restauranttraining").

Güterverkehr: Nach dem Gesetz über den Güterkraftverkehr ist für die Güterverkehr für Dritte mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine Genehmigung der jeweils verantwortlichen Verkehrsbetriebe erforderlich. In der Güterkraftverkehrsbranche werden die erforderlichen Genehmigungen nur gewährt, wenn der Bewerber seine berufliche Tauglichkeit durch eine korrespondierende Führungstätigkeit, gewisse Abschlußprüfungen oder eine Eignungsprüfung untermauert.

Handwerksberufe: Nach 1 der Gewerbeordnung ist die Eintragung einer Handwerksrolle eine Grundvoraussetzung für den eigenständigen Einsatz eines Schiffes als Standing Trade. Charakteristisch dafür sind z.B. ein erhöhter Automationsgrad, Lagerhaltung, Serienfertigung und überregionale Umsätze. Der gewerbliche Einzug von Drittforderungen oder abgetretenen Ansprüchen ist ermächtigungspflichtig. Eine Genehmigung muss beim Vorsitzenden des örtlichen Landgerichts beantragt werden.

Kreditinstitut/Kapitalanlage: Nach § 1 des Gesetzes über das Kreditinstitut ist die Ausübung des Bankgeschäfts genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Der Betrieb einer Investmentgesellschaft erfordert auch die Genehmigung der BAFU. Maklergeschäft: Die gewerbliche Mediation des Vertragsabschlusses über Immobilien, Wohnungen, Kredite und Investitionen oder der Beweis der Möglichkeit zum Vertragsabschluss erfordert eine Genehmigung nach 34 c GewO.

Darüber hinaus ist die Makler- und Bauherrenverordnung zu befolgen, die dem Händler die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zum Abschluß von Versiche rungen vorschreibt. Personenverkehr: Nach dem Personenverkehrsgesetz ist die gebührenpflichtige oder geschäftliche Personenkraftwagenbeförderung (Busse, Personenkraftwagen) bewilligungspflichtig. Reisehandel: Um Waren zu verkaufen oder Leistungen durch Direktverkauf an der Haustüre oder an Verkaufsständen auf der Strasse (Reisehandel) anzubieten, ist der Erwerb einer Reisekarte nach 55 der Gewerbesteuergesetzgebung Voraussetzung.

Für die vorübergehende Verteilung von Waren im Zuge eines Reiselagers ist neben der Reisekarte eine besondere Benachrichtigung erforderlich. Das ist der Fall, wenn der Kauf außerhalb des Geschäftssitzes des Händlers erfolgt, z.B. in den Räumlichkeiten eines Restaurants, in einem Kraftfahrzeug oder bei sogenannten Kaffeereisen. Spielplatzgeräte: Nach 33 c GewO sind die Installation von Spielplatzgeräten, der Betreiben von Vergnügungsparks sowie die gewerbliche Ausführung von Partien mit Gewinnmöglichkeit genehmigungspflichtig.

Versteigerungsgewerbe: Gemäß 34 b BWG ist die gewerbliche Auktion genehmigungspflichtig. Zusätzlich zu 34 b BWG ist auch die Auktionatorverordnung zu befolgen, die dem Auktionator Sonderverpflichtungen vorschreibt. Versicherungsmakler: Wer Dritte bei der Versicherung (Versicherungsberater) unterstützen will, ohne von einem Versicherer ökonomisch oder anderweitig unterhaltsberechtigt zu sein, benötigt die Genehmigung der zustaendigen Industrie- und Handelskammer nach 34 e Abs. 1 GEB.

Versicherungsmittler: Ein Versicherungsbroker oder -vertreter, der den Abschluß von Versicherungsaufträgen veranlaßt (Versicherungsmittler), benötigt die Genehmigung der nach 34 d Abs. 1 GEHGB zuständiges Industrie- und Gewerbekartell. Seit 2007 sieht das Reglement eine Genehmigungs- und Meldepflicht für unabhängige Versicherungsbroker und -berater sowie gewisse Dokumentations- und Informationspflichten vor.

Selbst wenn das Handelsamt bereits eine Registrierung bestaetigt hat, kann der Handel danach noch verboten werden, wenn die persoenliche Zuverlaessigkeit des Gruenders nicht garantiert ist!