Onlineshop nur für Gewerbetreibende

Webshop nur für Handwerker

Die Hypersoft GmbH richtet sich mit ihrem Online-Shop an professionelle Unternehmen aus der HoReCa-Branche, deren Nutzung sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet. Onlineverkauf nur an Händler - Was sind die gesetzlichen Anforderungen? -

Welche Anforderungen ein Online-Shop-Betreiber erfüllen muss, wenn er seine Waren nur an Firmen und nicht auch an Konsumenten vertreiben will, hat das LG Berlin (Urteil vom 9. Februar 2016, Ref.: 102 O 3/16) beschlossen. Onlinehändler haben in der Regel die Moeglichkeit, Konsumenten vom Erwerb ihrer Waren auszuschliessen und nur Firmen den Erwerb ihrer Waren zu erlauben.

Wenn die Käufergruppe nur auf Handwerker beschränkt wird, sollten Online-Shops eine Reihe von Bedingungen berücksichtigen. Eine Online-Shop für Tinte für großformatige Systeme sowie für bestimmte Zubehörteile und Einzelteile für großformatige Drucker. Die Klägerin hat den Betreiber des Online-Shops gemahnt und ihm vorgeworfen, seinen Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen zum Verbraucherschutz nicht nachgekommen zu sein. So gab es z. B. im Online-Shop keine Sperranweisung für Konsumenten.

Die Klägerin hat selbstständig einen Testauftrag durchgeführt und sich nicht als Konsument identifiziert, sondern sich als "Mediengestalter" bezeichnet. Damit wollte er nachweisen, dass sich das angebotene Produkt nicht nur an Entrepreneure, sondern auch an Konsumenten wendet und daher Verbraucherschutzbestimmungen zu beachten sind. Die Website verweist darauf, dass ihre Waren nur für den Erwerb von Unternehmen gedacht sind und dass es keinen Ankauf gibt.

Auf der Startseite des Online-Shops stand der Vermerk "Nur für Gewerbekunden" in großen roten Buchstaben auf der Startseite. Es wurde in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass der Online-Shop nur an Gewerbekunden liefert. Schon während des Bestellprozesses musste jeder Kunde noch einmal explizit lesen: "Mit der Order bestätigst du den Kauf als Handelsunternehmer".

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Online-Shops bei jeder Lieferung von Fall zu Fall geprüft, ob der Einkäufer wirklich ein Entrepreneur ist. Die Angebote richten sich ausdrücklich nur an Unternehmen, so dass die Verbraucherschutzbestimmungen nicht beachtet werden müssen. In welchem Maße ein Online-Shop dafür sorgen muss, dass sein Leistungsangebot sich nicht auch an die Konsumenten richtet, hängt immer vom jeweiligen Einzellfall ab.

Vor allem ist es von entscheidender Bedeutung, welche Art von Erzeugnissen angeboten werden, z.B. ob es sich um Artikel des Alltags oder um Erzeugnisse für die großen Anforderungen von Betrieben handelt. Im Online-Shop werden Artikel für Grossformatdrucker angeboten. Die Konsumenten brauchen solche Artikel überhaupt nicht, da die Konsumenten in der Regel Accessoires für DIN A4 und DIN A3 Geräte einkaufen.

Ausschlaggebend für die Negation der Wettbewerbsverstöße ist, was schließlich das, was der Online-Shop selbst in optischer Hinsicht auf die Einschränkung nur für Betriebe hinweist. DarÃ?ber hinaus sind Online-Shop-Betreiber zusÃ?tzlich nicht noch dazu angehalten, bei jedem einzelnen  Kunden genau zu prÃ?fen, ob es sich beim Auftraggeber auch wirklich um einen Unternehmertum handelt.

Auch ein informierter Konsument kann eine Fülle von denkbaren Steuerungsmechanismen umgehen. Wenn Online-Shop-Betreiber Waren anbieten, die normalerweise auch von Verbrauchern gekauft werden, sind höhere Sorgfaltspflichten zu beachten (siehe auch rt. v. 23.3. 2016, Az.: 25 O 139/15). Der Charakter der gebotenen Angebote bestimmt daher in erheblichem Maße, wie weit der Versorgungsstandard des Online-Shop-Betreibers geht.

Wenn z. B. großformatige Drucker vertrieben werden, kann man aufgrund der Beschaffenheit des Produkts davon ausgehen, dass sich das Sortiment nicht an den Endverbraucher wendet.