Online Verkauf Privat

On-line-Verkauf privat

Internet-Handel: Steueramt richtet sich an Privatleute bei Ibay Nach einem neuen Beschluss müssen die Unternehmen nun Angaben an die Steuerfahndungsbehörden übergeben. Dies kann auch für Privatleute gelten - denn nicht jedes Unternehmen in Deutschland ist zollfrei. Die neueste Entscheidung über den Internet-Handel sollte auch die privaten Verkäufer anlocken. Diese müssen Angaben zu Umsatz, Konto und Kontaktinformationen ihrer Anbieter machen.

Sowohl professionelle Gewerbetreibende als auch Privatleute sind von dem Entscheid in Mitleidenschaft gezogen. Der Verkauf von persönlichen Gegenständen oder unangenehmen Weihnachtsgeschenken ist privat und daher steuerbefreit, wenn der Gewinn weniger als 600 EUR pro Jahr beträgt. Allerdings ist der Wechsel zu einem kommerziellen Anbieter reibungslos. Laut BFH ist jeder, der Waren auch in geringem Maßstab kauft, um sie auf e-Bay und anderen Handelsplattformen zu silbern, bereits im Handel tätig.

Der Bundesfinanzhof meint, dass die Handelsgrenze auch bei einem " erheblichen Teil " des Verkaufs im Netz durchbrochen wird. Es gibt keine festgelegte Obergrenze. Die Betroffenen müssen dann ein Unternehmen registrieren und Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer abführen. Kleingewerbetreibende mit einem jährlichen Bruttoumsatz von weniger als 17.500 EUR sind weiterhin von der Mehrwertsteuer befrei.

Auch bei der Sachmängelhaftung der Kaufsache ist Umsicht geboten. Privatpersonen können diese Verantwortung in der Regel dadurch ausschliessen, dass sie angeben, dass es sich um einen privaten Verkauf handele und die Verantwortung daher ausgeklammert wird. Für gebrauchte Waren kann diese Garantie auf ein Jahr begrenzt werden, wenn der Verkäufer in seiner Artikelbezeichnung darauf anspricht.

Online-Handel: Wenn Sie nicht aufpassen, werden Sie eine Menge Schwierigkeiten bekommen.

Privater Internethandel blüht. Aber wer über Ibay, Hood, Amazon-Marketplace und Co. vertreibt, hat die Schatzkammer und andere Büros im Hals. Handelt es sich immer noch um einen privaten Verkäufer, der nur selten Dachgeschossfunde zurückweist? Das ist die Schlüsselfrage für Online-Händler. Beispielsweise erfuhr ein von einem Rechtsanwalt vor dem Berliner Landesgericht eine unangenehme Überraschung: Die Verkäuferin wurde nach dem Verkauf von 93 Artikeln in einem einzigen Monatszeitraum als gewerblicher Anbieter klassifiziert.

Jeder, der sich bei uns registriert, muss unverzüglich Flagge zeigen und sich als kommerzieller oder nicht-kommerzieller Provider einordnen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es nicht notwendig, dass ein Gewinn erwirtschaftet wird (Az.: VIII ZR 173/05). Jedoch hat die Fragestellung "privat oder beruflich" Konsequenzen. "Kaufleute haben Informationspflichten", sagt Andreas Gerstel, Fachanwalt für Online-Handel im westfälischen Kamen.

"So muss zum Beispiel ein kommerzieller Anbieter seinen Abnehmern ein Widerrufs- oder Rücksendungsrecht erteilen. "Während Privatpersonen die Garantie ausschliessen können, müssen Gewerbetreibende eine Garantie von zwei Jahren für neue Ware und ein Jahr für gebrauchte Ware gewähren. In letzter Zeit wurden aber auch angebliche Privatanbieter von Anwälten angegriffen. Stiftungs-Warntest warnt: "Die weit verbreitete Meinung, dass Privatverkäufe bei uns immer eine Privatangelegenheit sind, ist nicht richtig.

"Auch die Steuerbehörden sind sehr daran interessiert. Wer sind Sie? Jeder, der im Jahr mehr als 17.500 EUR Umsatz erzielt, muss Mehrwertsteuer zahlen. Profite sind in beiden Fällen steuerpflichtig. Private Händler erhalten jedoch einen jährlichen Steuerfreibetrag von 512 EUR für Erträge aus Privatverkäufen. Das Ergebnis ist der Veräußerungspreis abzüglich der eigenen Einstandskosten.

Die Gewerbesteuer ist ebenfalls gefährdet, sobald der Jahresüberschuss 24.500 EUR überschreitet. Die Existenz von Handelsgeschäften ist abhängig vom jeweiligen Fall. "Der entscheidende Faktor", sagt Rechtsanwalt Gerstel: "Aber die Transitionen sind oft fließen. "Charakteristische Eigenschaften von Fachleuten: Sie vertreiben hauptsächlich neue oder ähnliche Waren und verwenden AGBs.

Wenn Sie sich über Ihren Zustand nicht sicher sind und einen Hund aufwecken wollen, der nicht beim Steueramt schläft, sollten Sie sich an einen Berater wenden. "Beschreibe deine Beiträge so präzise wie möglich", empfiehlt Rechtsanwalt Dr. med. Gerstel. Die Artikelbezeichnung sollte "Privatverkauf" lauten. Professionals empfiehlt Ihnen, neben der richtigen Belehrung auch ein Abdruck zu machen. Einige Gewerbetreibende erzeugen nur Schäden - und beteiligen das Steueramt, so dass die Steuerbelastung im hauptberuflichen Bereich nachlässt.

Wenn jedoch nur über einen längeren Zeitraum hinweg Schäden mit dem Hilfsgeschäft entstehen, geht das Steueramt vom Hobby aus. Um den Hobbyverdacht auszuräumen, sollte man in der Zwischenzeit einen Gewinn melden. Einige eBay "Powerseller" melden ihre Verkäufe und Profite nicht an das Steueramt. Dort können die Steuerbehörden die richtigen Bezeichnungen und den korrekten Umsatz ermitteln. Gleichzeitig nutzen Finanzermittler eine spezielle Software, um nach nicht angemeldeten Online-Händlern zu recherchieren.

Werbung von unerwünschten Altersgenossen, die von der Schatzkammer empfangen werden, sind ein Futter. Irgendwann wird der Buchstabe des Finanzministeriums in der Mail stehen:"....nach den uns zur Verfügung stehenden Angaben sind Sie als Verkäuferin bei uns aufgetaucht. bitten wir Sie, alle Ihre Vertriebsaktivitäten aufzuzählen und uns zusätzlich zu Ihrer Einkommensteuererklärung vorzulegen."