Das bedeutet, dass Bestellungen beim Pizza-Service sowie bei Milchprodukten, Früchten und ähnlichen Artikeln aus Onlinesupermärkten wie AllyouneedFresh, dem Rewe-Lieferservice und anderen nicht zurückgenommen werden können. Im Gegensatz dazu besteht das 14-tägige Rücktrittsrecht für nicht verderbliche Lebensmittel wie Dosen, viele Getränke, Milch, Schokolade, Zucker, Getreide etc. "Im Prinzip dürfen die im Internet bestellten Artikel nur so geprüft werden, wie es im Handel der Fall ist", sagt er.
Im Falle von Nahrungsmitteln bedeutet dies: Rücksendung nur in der verschlossenen Umverpackung. Sollte mit der Anlieferung etwas nicht in Ordnung sein, kann sich der Käufer auch über Lebensmittel beschweren. Im Problemfall wird das Bargeld jedoch nicht ohne weiteres zurückgegeben, ganz gleich wie verärgert man ist: "Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Mängeln an Lebensmitteln", sagt er.
Auf Englisch: Sie müssen sich beim Provider beklagen und ihm die Möglichkeit bieten, seinen Irrtum zu beheben. Welche Kontaktperson dafür die passende ist, steht in der Regel auf den Seiten des von Ihnen bestellten Webportals. Darüber hinaus muss dem Provider eine angemessene Frist zur Lösung des Problems eingeräumt werden.
"Welches die richtige Zeit ist, richtet sich nach der jeweiligen Situation", sagt Rotter. In den Supermärkten muss man vielleicht am nächsten Tag liefern, aber vier Std. sind für einen Pizza-Service zu viel. Nur wenn der Provider die Antwort nicht rechtzeitig erhält, kann der Auftraggeber sein Honorar zurückfordern. "Die Kunden müssen keine Belege annehmen, sondern haben das Recht auf Bargeld", sagt Rotter.
Aber was ist ein Fehler und was muss der Käufer einstecken? Welche Lieferservices Ihnen zusagen oder nicht, können Sie in den nachfolgenden Fallstudien nachlesen: "Ob die Vorbereitung für den Verbraucher gut schmeckt, ist eine Frage des Geschmacks und daher kein Grund zur Beanstandung", sagt Rotter. Selbst wenn jemand keinen Coriander oder Kümmel verträgt, muss er es widerwillig hinnehmen, wenn der Küchenchef die Soße damit gewürzt hat.
Abweichend ist die Situation jedoch, wenn bei der Auftragserteilung gewisse Punkte explizit festgelegt wurden. Zum Beispiel, wenn es Majonäse auf dem Hamburger gibt, obwohl er ohne Majonäse bestellt wurde, können Sie eine Beschwerde einreichen. "Dies ist ein Fehler, weil der Provider den Auftrag nicht erfüllt hat", sagt der Anwalt. "Das ist gewissermaßen eine Geschmacksfrage, manche Menschen versalzen weniger, andere kräftiger", sagt er.
Wenn die Lebensmittel jedoch endgültig gesalzen sind, ist dies ein Defekt und der Käufer kann eine Beschwerde einreichen. "Ob im Laden oder über das Internet, die gelieferte Ware muss immer fehlerfrei sein", sagt Rotter. Andernfalls kann der Auftraggeber eine Beschwerde einreichen. Eine kurze Haltbarkeit, zum Beispiel für Milchprodukte, ist kein Fehler - die Qualität des Produktes ist immer noch in Ordnung.
"Eine gewisse Restlaufzeit" hat der Auftraggeber erst ab dem gedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum", so Rotter. Natürlich versenden Vertragshändler in der Regel keine abgelaufene Ware in ihrem eigenen Sinne. Wenn man sich doch einmal gefangen hat, wird kaum ein Anbietender deshalb Schauspiel machen. Unabhängig davon, ob der Salat mit der Teigwarenpfanne nicht vorhanden ist oder der Markt die Konfitüre nicht verpackt hat: "In beiden Fall muss der Einzelhändler die Konfitüre liefern, weil er den Auftrag nicht ganz, sondern nur zum Teil ausgeführt hat", sagt Rotter.
Danach holt der Boten statt des begehrten Lachssushi das mit Tunfisch, statt des Joghurts mit Himbeeraroma. In vielen Supermärkten werden auch Ersatzartikel angeboten, wenn das gewünschte Erzeugnis aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, z.B. von einer anderen Biermarke. "Natürlich muss man nur das nehmen, was man sich gewünscht hat", sagt Rotter.
Daher muss der Lieferant solche Gegenstände immer wieder mitnehmen, auch wenn es sich um einzeln hergestellte Speisen oder leicht verdorbene Lebensmittel handeln sollte. Aber was nicht möglich ist: Essen Sie die falschen Waren und fordern Sie danach Ihr Guthaben zurück. "Beim Konsum des Essens hat man das schlechte Angebot angenommen und muss es auch bezahlen", so der Anwalt.
"Ist ein Fixtermin explizit festgelegt, wie es bei der Bestellung in Online-Supermärkten der Fall ist, muss sich auch der Zulieferer daran halten", so Rotter. Wenn der Messenger nicht auftaucht, sollte man dem Provider nur eine Erweiterung einstellen, am besten per e-Mail. Falls der Lieferer jedoch nur einen voraussichtlichen Termin angegeben hat, wie z.B. "Die Lieferung der Ware wird in 30 bis 40 min erwartet", ist dies nicht bindend.
"Dennoch muss der Mandant keine stundenlange Wartezeit in Kauf nehmen", sagt der Jurist. Ein solcher Auftrag wird aus rechtlicher Sicht als sogenannter Firm Deal betrachtet. "Selbst ohne ausdrücklichen Termin kommt der Auftrag zustande, wenn der ganze Auftrag durch die Verspätung nutzlos wird", erläutert Rotter. Wenn das um 12:00 Uhr georderte Mittagessen nicht vor 20:00 Uhr eintrifft oder der Einzelhändler den Schokoladen-Weihnachtsmann erst im Jänner ausliefert, muss die Waren nicht mehr angenommen oder bezahlt werden.
"Natürlich muss der Käufer nicht für Waren zahlen, die er nicht bekommen hat", sagt er. Dumm jedoch, wenn das Guthaben bereits belastet wurde und der Lieferant die ordnungsgemäße Lieferung der Waren beansprucht. "Im Prinzip übernimmt der Dienstleister das Risiko des Transports, so dass der verlorene Auftrag erneut geliefert werden muss", sagt er.