Welche Lebensmittel können glutenhaltig sein? und alle daraus gefertigten Lebensmittel wie: Lebensmittel, die verstecktes Kleber enthält: Babynahrung: Fruchtbrei enthält oft Verdicker und Stärke. Leichte Produkte: mit Würstchen, Käseaufstriche, Joghurtgerichte, Milchgerichte, Milchgerichte, Milchzucker und/oder Milchfett können durch Glutenpräparate ausgetauscht werden! Der Hinweis auf allergene Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln muss auf der Packung, d.h. in der Liste der Inhaltsstoffe, vermerkt sein.
Die folgenden Lebensmittel beinhalten KEIN Gluten: Gemüse und Konserven sind harmlos, wenn keine emulgierenden Mittel, Konservierungsmittel, Verdickungsmittel, Stabilisierungsmittel oder Stärke verwendet werden. Selbstproduzierte Lebensmittel und gewerblich produzierte Lebensmittel mit der Kennzeichnung "glutenfrei". Die Lebensmittel gibt es heute mit glutenfreien Spezialprodukten wie z. B. Weizenmehl, Nudeln, Kekse, Pizzen, Sandwiches, Tortellini usw. ');
Produzenten von Gluten-freien Nahrungsmitteln müssen gewisse Anforderungen an die Kennzeichnung, die Herstellungsstandards und die Analyseverfahren erfüllen. Von der Codex Alimentarius über die AOECS-Norm bis zur EU-Verordnung: Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Anforderungen es gibt - und was es im Jahr 2017 an Neuem zu erwägen gibt. Bei dem Codex Alimentarius handelt es sich um eine Zusammenstellung von Lebensmittelsicherheitsstandards.
Diese Norm legt unter anderem Höchstwerte für den Gehalt an Kleber fest. Dementsprechend kann ein Erzeugnis als glutenfrei beschrieben werden, wenn es nicht mehr als 20 mg/kg Klebergehalt hat. Lebensmittel, die mehr als 20, aber weniger als 100 mg/kg Kleber enthalten, können mit den Worten "sehr glutenarm" versehen werden. Jetzt neu: In Hamburg tagte anfangs Dez. 2016 ein Ausschuss der Codex-Alimentarius-Kommission, das "Codex Committee on Nutrition and Food for Particular Nutritional Purposes" (CCNFSDU).
Eine wichtige Entscheidung im amtlichen Abschlussbericht: Die analytische Methode zum Glutennachweis ist ein ELISA-Test auf der Grundlage des R5-Antikörpers (siehe auch: ridascreene® Gliadin). Der AOECS ( "Association of European coeliac societies") ist der Zusammenschluss der nationalen und internationalen Zöliakiegesellschaften. Wer dieses Zeichen auf seinen Erzeugnissen verwenden möchte, muss einen Nutzungsvertrag mit der AOECS oder der zöliakischen Gesellschaft des betreffenden Mitgliedslandes schließen.
Zum Schutz der Konsumenten vor Irreführung dürfen unbehandelte Lebensmittel, die natürlich glutenfrei sind, nicht mit dem Label "glutenfrei" gekennzeichnet werden. AOECS publiziert regelmässig den AOECS Standard for Gluten-Free Foods, der die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Zeichens "Gluten-Free" vorgibt. Beispielsweise beinhaltet sie HACCP-Richtlinien und Angaben zur analytischen Methode, die für die Glutenerkennung anzuwenden ist.
Jetzt neu: In der vorliegenden Version der Norm vom 9. Juni 2016 verlangt AOECS den Gebrauch eines Sandwich-ELISA auf der Grundlage des R5-Antikörpers für den Glutennachweis - nach dem Code. Ein wettbewerbsfähiger ELISA-Test muss für fermentierte oder hydrolisierte Lebensmittel angewendet werden (siehe dazu auch: Konkurrenzfähiges Rindfleisch von RIASCREEN® Gliadin). Darüber hinaus kann ein Seitenströmungstest auf der Grundlage des R5-Antikörpers zur Hygieneüberwachung vor-Ort verwendet werden (siehe RIDA®QUICK Gliadin).
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und EU-Verordnung Nr. 1169/2011: Die Resolution schreibt vor, dass Allergieauslöser auch in unverpackten Nahrungsmitteln, z.B. beim Backen oder in der Gastronomie, kennzeichnungspflichtig sind. Bisher mussten Allergieauslöser nur auf der Liste der Inhaltsstoffe von abgepackten Nahrungsmitteln aufgeführt werden. EU-Verordnung Nr. 41/2009: Diese Direktive setzt für die Benennungen "glutenfrei" und "sehr niedriger Glutengehalt" in ganz Europa bindende Höchstwerte fest.
Dabei werden die im Codex-Standard definierten Werte übernommen. Umsetzungsverordnung 828/2014: Die am zwanzigsten Juni 2016 in Kraft getretene Verordnug löst die Verordnug 41/2009 ab und beinhaltet nun auch Bestimmungen für die Anwendung der Indikationen "Geeignet für Menschen mit Glutenunverträglichkeit/Zöliakie" und "Speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit/Köliakie".