Unsere Produkte sind auf vielen Beispielen in Gestalt des Bioland-Logos mit unserer eigenen Handschrift zu wiederzufinden. Das wichtigste Anliegen ist die Umsetzung, Verbreitung und Promotion des biologischen Anbaus. Weitere Informationen zu unseren Aufgabenstellungen in der Geschäftsordnung und zu unseren verschiedenen Aktionen zur Unterstützung des biologischen Anbaus findest du auf unserer Internetseite. Zusammen haben die Bioland-Mitglieder ein Modell für die zukünftige Agrarwirtschaft entwickelt.
Mit diesen sieben Bioland-Grundsätzen haben wir das Bestreben und die Orientierung, die Techniken und Abläufe des ökologischen Anbaus kontinuierlich zu optimieren und voranzutreiben. Ein wichtiger Auftrag unseres Verbandes ist es, Leitlinien für die Herstellung und Weiterverarbeitung von biologisch-biologischen Lebensmitteln zu erarbeiten und deren Umsetzung zu kontrollieren. Zusammen mit den Leitlinien anderer Vereine und Institutionen dienten unsere Leitlinien als Vorbild für die ersten diesbezüglichen Rechtsvorschriften, die EU-Öko-Verordnung.
Die gesetzliche Regelung des Biolandbaus ist heute der EU-weite Mindestniveau, den auch unsere Mitgliedsunternehmen und Geschäftspartner erfüllen müssen. Darüber hinaus orientieren sich unsere Mitarbeiter und Kooperationspartner an den Bioland-Richtlinien und bekennen sich damit zu mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen. So müssen unsere Mitgliedsunternehmen ihr gesamtes Geschäft nach den Richtlinien von Bioland führen.
Unseren Mitgliedsunternehmen ist es nicht gestattet, die gesetzlich zulässigen konventionellen Anbaumethoden anzuwenden. Biolandbesitzer dürfen nur 140 Hühner oder 280 Hühner pro ha behalten, während die gesetzliche Regelung 230 Hühner oder 580 Hühner zulässt, was fast das Zweifache der Anzahl von Tieren pro Gebiet entspricht. 53 Additive können nach den rechtlichen Vorgaben auch in der Öko-Lebensmittelindustrie eingesetzt werden - wir haben den Verbrauch bei der Herstellung auf 24 beschränkt.
Die wesentlichen Abweichungen zwischen den rechtlichen Mindestanforderungen und den Biolandrichtlinien haben wir für Sie in einem detaillierten Abgleich aufbereitet. Unser Leitfaden besteht aus den allgemeinen Leitlinien zur Pflanzenproduktion, Viehzucht und Veredelung und den speziellen Leitlinien für die verschiedenen Produktegruppen und -gebiete (Brauereiprodukte, Milch und Milchprodukte, Brot und Broterzeugnisse, Früchte und Gemüsesorten, Ei- und Eierprodukte, Fette und Speiseöle, Soja (Produkte), Fleisch (Produkte), Branntweine, Getreide (Produkte), Süßstoffe, Met-/Honigwein, Nudeln, Hefen und Hefeprodukte, Winzerzeugnisse und Sekretweine sowie Tierfutter und zur Schimmelpilzkontrolle im Lager).
Die Einhaltung der Biolandrichtlinien (Gesetze und Verordnungen, Ziff. 7.9. 3 und 9.3) wird von unseren Mitgliedern und Vertragspartnern überprüft. Sie sind zur Überwachung der rechtlichen Rahmenbedingungen bauaufsichtlich anerkannt und haben die erforderliche fachliche Kompetenz. Bei der Verarbeitung und Vermarktung von Produkten werden auch die Verarbeitungsmethoden und Verkaufsstellen überprüft. Diese müssen zeigen, dass alle Inputs wie z. B. Samen, junge Tiere oder Dünger und deren Verwendung unseren Leitlinien entspricht.
Zu den Angaben gehören Informationen über die Viehzucht wie Tierbehandlungen und Medikamente, welche Inhaltsstoffe in der Lebensmittelherstellung (Verarbeitung nach Rezepten) und im Marketing verwendet werden. Ähnlich wie im biologischen Anbau werden die Verfahren gesteuert, d.h. wie die Nahrungsmittel hergestellt und weiterverarbeitet werden, nicht aber die Qualität der Produkte.
Risikobasierte Stichproben (Bodenproben, Blatt- oder Produktproben) werden ebenfalls vor-Ort entnommen und auf Kontamination, z.B. durch Pflanzenschutzmittel, untersucht. Hier haben wir ein Beispiel dafür gegeben, wie die Inspektion auf einem Bioland-Betrieb stattfindet. Zuwiderhandlungen gegen die Richtlinie werden von uns geahndet - und zwar sowohl unabhÃ?ngig von behördlichen MaÃ?nahmen als auch zeitgleich mit den staatlichen.
Die Strafen innerhalb unserer Vereinigung werden von der Anerkennung Kommission nach Maßgabe der Statuten festgesetzt. Es ist in zwei Unterausschüsse unterteilt, einen für die Produktion und einen für die Lebensmittelverarbeitung. In den Unterausschüssen sitzen drei erfahrene Produzenten, d.h. ausgewählte Verbandsmitglieder, sowie drei unabhängige externe Experten aus den Fachbereichen Verbraucherschutz, Umweltschutz, Landschaftsschutz und Bio-Handel (Unterausschuss Produktion) und drei Experten aus den Fachbereichen Ernährungswissenschaften, Lebensmittelwissenschaften, Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelüberwachung (Unterausschuss Verarbeitung).