Produkte Weiterverkaufen

Wiederverkaufen von Produkten

Zu Ihrer Information sind alle Produkte original und kein Plagiat. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Resell Products" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Kann ich erworbene Produkte weiterverkaufen? In einem Onlineshop, Rechte, Verkauf.

Vor dem Einstieg in das Geschäft mit Ihrem scheinbar unzureichenden Wissen besuchen Sie jedoch einmal einen Existenzgründerkurs, damit Sie mindestens einmal die Grundbegriffe zur Selbständigkeit (Handel) wie BWL, Steuern, Kostensystem, Betriebsrechnung, Vertrieb, Operationsformen und vieles mehr kennenlernen, bevor später das große Aufwachen mit Zuzahlungen bei RV Bund, Steuern, KG und Photovoltaik erfolgt.

Kann ich bei einem Unternehmen Produkte erwerben und selbst weiterverkaufen?

Ich möchte Hausrat von einem Unternehmen kaufen, das ihn auch als 2A-Ware in Ihrem Factory Outlet vertreibt und selbst im Internet bereitstellt. Kann mir der Produzent den Weiterverkauf der von mir gekauften Waren verbieten oder warnen oder gar Schadenersatz fordern?

Ab wann kann mir ein Produzent den Verkauf Ihrer Waren untersagen, wenn ich sie z.B. selbst bei einem Fachhändler und nicht unmittelbar beim Produzent kaufe? Zu Ihrer Information sind alle Produkte originell und kein Plagiat. Außerdem ähnelt es einem anderen Artikel, den ich verkaufen möchte, einem bekannten Holzkohlengrillhersteller aus den USA.

Kann die Herstellerin diesen Vertrieb ihrer Produkte auch in Deutschland verbieten? Dies ist keine ausgeschöpfte EU-Gütermenge. Dies sind alle aktuellen Produkte, die derzeit auf dem freien Handel sind. Kann mir ein Produzent, wie gesagt, verbieten, Ihre Produkte zu vertreiben, wenn ich sie als 2A-Ware aus dem Werksverkauf und aus England online nach Deutschland einkaufe?

Lieber Frager, kann mir ein Produzent verbieten, Ihre Produkte zu verkaufen, wenn ich sie als 2A-Ware aus dem Werksverkauf erstelle? Beim kommerziellen Vertrieb gibt es keine Schwierigkeiten. Gemäß 14 MarkenG hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Handelsmarke zu benutzen, sofern Sie markenrechtlich geschützt sind.

In Ihrem Fall interveniert jedoch 24 MarkenG, so dass Erschöpfungszustände vorhanden sind und Ihnen der Vertrieb nicht verboten werden kann, solange keine Begründung nach 24 (2) MarkenG besteht oder die Darstellung der Markenartikel durch Ihr Unternehmen das Markenimage schädigen kann.

Können Sie aus England eingeführte Waren online in Deutschland vertreiben? Die Tatsache, dass der Produzent und Markenbesitzer die Waren freiwillig an den britischen Vertragshändler und Ihren Einführer übergeben hat, bedeutet, dass sie in Verkehr gebracht wurden (EuGH, Urteile vom 30.11.2004, Rechtssache C-16/03; GRUR 2005, 507, 509 Absatz 39, 41; MarkeR 2005, 41) und der Markenbesitzer die Kontrolle der weiteren Verbreitung der Waren im Wirtschaftsgebiet verloren hat.

Daher können Sie diese Waren auch in Deutschland vertreiben. Ist eine Ausschöpfung nur wirksam, wenn der Produzent seine Produkte allen Konsumenten durch den Kauf im Werk zur Verfügung stellt? Gibt es einen Anlass, den Wiederverkauf von 2A-Waren einzustellen? Hat das schon einen Imageschaden, diese Produkte zu vertreiben?

Die Herstellerin hat mir bereits verboten, die Ware aus dem Werksverkauf zu vertreiben und darauf aufmerksam gemacht, dass sie nur in haushaltsüblichen Stückzahlen gekauft werden darf. Außerdem werden gerichtliche Maßnahmen gegen Vertragshändler ergriffen, die nicht dem Selektivvertriebssystem angehören. Ist es vorstellbar, dass der Produzent mich verbieten würde, wenn er mir nach Ihrer Erklärung nicht verbieten könnte, Ihre Produkte zu vertreiben?

Lieber Frager, wenn der Verkäufer seine Waren an Sie weiterverkauft, kann er Ihnen nicht untersagen, sie weiterzuverkaufen, egal ob es sich - nach seinem Namen - um 2a Waren oder nicht. Er kann jedoch die an Sie verkaufte Stückzahl bis zu einem gewissen Grad begrenzen, der nicht niedriger sein darf als die, die er anderen Konsumenten beim Kauf gibt.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch erst kürzlich die Auffassung vertreten, dass die Bezeichnung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge" noch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt. Diese Mitteilung weist darauf hin, dass der Fachhändler nur lizenzierten Fachhändlern gestattet, seine Produkte zu verkaufen. Tatsächlich kann der Inhaber der Handelsmarke eine Lizenz erteilen, d.h. der Verkäufer und unter anderem das Territorium, durch das und in dem sein Erzeugnis kommerziell vermarktet werden darf.

Wenn Sie hier als unlizenzierter Fachhändler handeln, müssen Sie tatsächlich eine Warnung fürchten, wenn Sie hier kommerziell weiterverkaufen. Sind die Waren mit deutlichen Gebrauchsspuren versehen und Sie vermarkten sie als einwandfreie Markenartikel, kann es tatsächlich zu einem Imageschaden kommen. Beim Wiederverkauf sollten Sie auch eine Kennzeichnung benutzen, die dem Konsumenten klar macht, dass es sich nicht um "neue Waren" in der Eigenschaft handeln soll.

Außerdem herrscht die Freiheit des Vertrags, solange keine Vertragspflicht vorliegt, die ich in Ihrem Fall nicht übernehme, da es sich um Haushaltsgegenstände handel. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, Ihnen die Produkte zu verkauf. Hoffentlich habe ich Ihnen geholfen.