Compliance im Webshop: So wird der Shop vorsichtshalber geschützt.
In einem neuen Fachseminar geht es darum, wie Kaufleute ihre Geschäfte sicher warnen können. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Warnungen von Webshop-Betreibern deutlich zugenommen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sich immer mehr Anwaltskanzleien auf Warnungen ausrichten. Damit ein Onlineshop im Lande der Mahner rechtlich abgesichert ist, sollten Shopbetreiber einige wenige Hinweise einhalten.
Zahlreiche gesetzliche Regelungen, EU-Vorschriften und Entscheidungen, die die Wirklichkeit des Onlinehandels oft übersehen, machen den Kaufleuten das tägliche Brot aus. Dazu kommen Massenwarnungen von Mitbewerbern, Verbraucherverbänden und Warnverbänden. Die Rechtsanwälte Nils Müller und Steffen Marawietz demonstrieren schrittweise, wie Kaufleute ihre Online-Shops sicher machen können. Sie finden am Donnerstag, den 24. Jänner 2018 in Hamburg, den Samstag, den Sonntag, den 31. Jänner 2018 in München und den Sonntag, den Sonntag, den Sonntag, den 7. Feber 2018 in Düsseldorf statt.
Um sich vor Warnungen von Wettbewerbern zu schützen, müssen alle Websites, besonders Online-Shops (einschließlich Online-Shops wie z. B. Amazon und Ebay), einer großen Anzahl von Bestimmungen entsprechen. Im Folgenden sehen Sie eine kleine Übersicht der wichtigsten Warnhinweise. Wir weisen darauf hin, dass die folgende Auflistung aufgrund der ständigen Aktualisierung der Rechtsprechung und Rechtsprechung keinen Gewähr für deren Aktualität übernimmt.
Aktuelle Artikel zum Kartellrecht können Sie im Blog Internet-Recht München unter der Rubrik Kartellrecht nachlesen.
Sie sind als Onlineshopbetreiber unter der Aufsicht zahlreicher Mitbewerber und Verbraucherschutz. Umso mehr ist ein gesetzeskonformer Online-Shop wichtig. Du bekommst einen Überblick über alles, was du berücksichtigen musst. Sie enthält häufig auftretende Fehlermeldungen, die zu Warnungen fÃ?hren können. Beobachten Sie die nachfolgenden Hinweise, bemerken Sie mehr als Ihre Händler-Kollegen und reduzieren Sie Ihr Warnrisiko.
Sie als Shop-Betreiber im Netz brauchen unbedingt ein Aufdruck. Sofern Sie mit Ihrem Online-Shop auch an Endverbraucher vertreiben, müssen Sie unbedingt die gesetzlichen Widerrufsbelehrungen und die Belehrung in Anspruch nehmen. Allerdings müssen Sie gewisse Angaben machen - auch für Online-Shops nur für Existenzgründer - damit Sie am Ende zumindest ansatzweise über Rahmenbedingungen verfügen.
Die gesetzgeberische Seite möchte dem Auftraggeber verdeutlichen, dass er mit dem folgenden Mausklick einen Vertrag abschließt, so dass eine sogenannte "Button-Lösung" geschaffen wurde. Weil Sie als Shop-Betreiber Ihre Kundendaten erfassen, brauchen Sie in jedem Falle eine Erklärung zum Datenschutz. Der Kunde muss darüber informiert werden, wie er mit seinen persönlichen Angaben umgeht.
Wenn Sie nur Aufträge mit den Angaben bearbeiten, genügt die Information des Bestellers - wenn Sie die Angaben weiterleiten wollen, müssen Sie die Genehmigung des Bestellers eingeholt haben. Achten Sie darauf, dass Fotos und Texten durch das Urheberrecht geschÃ?tzt sind. Deshalb sollten Sie alle Fotos und Textbeiträge nur mit Genehmigung des Autors aufzeichnen.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und eine warnende sichere Zeit!