Mit dem neuen Rücktrittsrecht, das seit dem 1. Juli 2014 in Kraft ist, sind viele Ungewissheiten verbunden. Größtes Hindernis für den Handel wird sein, dass die EINE Stichprobe für das Rücktrittsrecht dann nicht mehr existiert. Sie als Einzelhändler müssen einige Dinge im Voraus entscheiden. Ihr Rechtsanwalt kann diese Wahl nicht für Sie fällen, da es sich um reine Unternehmensentscheidungen handelt.
Auf diese Entscheide zum Widerspruchsrecht kommt es dann an, wie Ihre persönliche Widerrufsbelehrung auszusehen hat. Aber Sie können zustimmen, dass Sie diese Ausgaben weiterführen werden. Abhängig davon, wie die Wahl ausgeht, sehen dann Ihre Widerrufsbelehrung aus. Schwierig wird es, wenn Sie nur für bestimmte Abnehmer (Stammkunden, Bestandskunden) auf die Rücktrittskosten verzichten wollen. Möglicherweise müssen Sie dann mit unterschiedlichen Patterns für die Widerrufsbelehrung vorgehen.
Dies ist auch für die Gestaltung der Widerrufsbelehrung von Bedeutung. Liefern Sie EINE Order als Teillieferungen (d.h. in mehreren Paketen), brauchen Sie eine andere Anweisung als für die Anlieferung in nur einem Versand. Dabei sollte der Handel bereits bei der Kundenbestellung wissen, ob die Waren zusammen oder in Teillieferungen sind.
Der Widerrufsbelehrung steht dann eine andere Form als der Anweisung für "echte" Waren gegenüber. Wie kann der Auftraggeber das neue "Musterstorno-Formular" einreichen? Die Fachhändler müssen ihren Kundinnen und Kunden nun seit Juli 2014 ein Kündigungsformular vorlegen. Achtung: Dies ist nicht die tatsächliche Widerrufsbelehrung, sondern eine Zweite. Dieser kann dann dieses Formblatt für den Rücktritt verwenden, muss es aber nicht verwenden.
Abhängig davon, ob Sie dem Besteller die Gelegenheit bieten, Ihnen den Widerspruch jetzt gleich durch dieses Musterformular zu erläutern, entstehen dann auch verschiedene Ausführungen der Widerrufsbelehrung. Bei " nicht verpackbaren Gütern ", d.h. Gütern, die per Spediteur versandt werden müssen, hat der Besteller seit dem 14. Juli 2014 auch die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.
Holen Sie die Waren - auf freiwilliger Basis - beim Besteller ab, wirkt sich dies auch auf den Wortlaut der Anweisung aus. Zweiter Teil: Was sind die Schwierigkeiten bei der Gestaltung des neuen Widerrufsrechtes? Von den Kombinationsmöglichkeiten des neuen Widerrufsrechtes gibt es ca. 40 Variationen für eine Widerrufsbelehrung! Aus diesem Grund sollten Trader hier nicht probieren, sondern kompetente Unterstützung suchen.
Problemstellung 2: Können Sie für eine Order mehrere Stornierungsanweisungen einbauen? Weil es für die verschiedenen Aufstellungen (Teillieferung oder Komplettlieferung, Kunden- oder Verkäufer-Rücksendekosten, Hinweis auf die Versandkosten) eine Vielzahl unterschiedlicher Anweisungen gibt, müssen Sie die entsprechenden Widerrufsbelehrung tatsächlich im Bestellvorgang ausgeben. Die entsprechenden dynamischen Stornierungsanweisungen müssen mühsam und mit sehr hohem Aufwand erstellt werden.
Drittes Problem: Widerrufsbelehrung bei Amazon, e-Bay & Co. Und noch ein Problem: Bei Amazon, Co. und anderen Anbietern ist es nicht möglich, die richtige Anweisung direkt aufzuzeichnen. Problemstellung 4: Viele Entscheide können vom Anbieter bei der Kundenbestellung noch nicht getroffen werden. Häufig wissen Fachhändler - zum Beispiel bei Drop-Shipping - noch nicht, ob die Kundenbestellung in einem Päckchen oder als Teillieferungen geliefert wird.
Die Rücksendekosten bei Versand der Ware können den Verkäufer bei der Auftragserteilung noch nicht nennen. Erster Teil: Was können Unternehmer tun, um legal zu sein? Die Trader werden ab Juli 2014 keine Fortschritte mehr beim Vervielfältigen einer bisher weit verbreiteteren "Musterstornierungspolitik" machen können. Aufgrund der unzähligen Fragestellungen und Variationen gibt es dann kein Muster einer Widerrufsbelehrung mehr.
Wie können Sie als Fachhändler jetzt vorgehen, um nicht gleich gewarnt zu werden? Insbesondere große Handelsunternehmen mit einem breiten Angebotsspektrum und individueller Versandmöglichkeit werden sich einer persönlichen Rechtsberatung zum Gegenstand des Widerrufs im Jahr 2014 nicht entziehen können, bevor die neuen Widerrufsbelehrungen und die notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbereitet sind. Bedauerlicherweise gibt es im Hinblick auf das Rücktrittsrecht im Jahr 2014 oft keine echte Lösung, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einzelnen durchdacht sind.
Als zweite Option kann eine Beispielanweisung verwendet werden, die die meisten der oben erwähnten Fallstricke vermeidet und es dem Händler ermöglicht, auch ohne Programmier- und Rechtskosten mit Rechtssicherheit zu agieren.