Elektrische appliances - EAW - Own Plant Operation Waste Management Rheingau-Taunus District
Gemäß den EU-Vorschriften (WEE) müssen alle Elektroaltgeräte separat erfasst werden und dürfen nicht in den Restmüll geworfen werden. In der Gemeinde Rheingau-Taunus werden elektrische Geräte aus Privathaushalten unentgeltlich abgeholt und von den Annahmestellen entgegengenommen. Weshalb werden elektrische Geräte separat erfasst? Eine Vielzahl von Elektrogeräten wie Fernsehgeräte, Stereogeräte, PCs und Mobiltelefone sind zu einem festen Bestandteil unseres Alltags geworden.
Heutzutage gehen diese Produkte sehr rasch aus dem Verkehr und werden oft in einem voll funktionsfähigen Zustand wiederverwendet. Jährlich werden in Deutschland 1,8 Mio. t Elektro- und Elektronikaltgeräte produziert. Elektrische Haushaltsgeräte sind aus etwa 1000 unterschiedlichen Werkstoffen aufgebaut. Wer also seine alten Haushaltsgeräte in eine separate Sammelstelle bringt, entlastet die Umgebung auf zwei Arten.
Gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) müssen alle Elektroaltgeräte getrennt gesammelt werden. Das Sammeln der Altapparate erfolgt im Rheingau-Taunus-Kreis durch die EAW. Für Haushaltsgeräte aus Privathaushalten ist die separate Registrierung kostenfrei. Gewerbe- oder Privatabfallsammler sind nicht befugt, elektrische Betriebsmittel zu sammeln oder zu nutzen. Equipment-Hersteller sind dazu angehalten, die eingesammelten Equipments zurÃ??ckzunehmen, nach dem neuesten Erkenntnisstand zu entsorgen und zu recyceln.
¿Wie werden elektrische Geräte erfasst? Elektrogroßgeräte: Elektrogroßgeräte (größer als 40 x 40 x 30 cm) können zur freien Sammlung registriert werden. Es können maximal 5 Großgeräte pro Registrierung registriert werden. Registrierung für Untertunus und Rheingau: oder: Elektrogroßgeräte können auch an zwei Sammelpunkten im Landkreis kostenfrei eingereicht werden: Elektrokleingeräte (kleiner als 40 x 40 x 30 cm) und Gasentladungslampen (Neonröhren, Energiesparlampen) können an die meisten EAW-Recyclingzentren kostenfrei geliefert werden.
Im Unterschied zu Grossgeräten werden Elektrokleingeräte nicht eingesammelt, sondern müssen selbst zu den Annahmestellen (Recyclingzentren) mitgenommen werden. Mit welchen Elektrogeräten werden diese erfasst? Alle elektrischen Geräte, die mit Elektrizität versorgt werden, sowie Batterien und wiederaufladbare Batterien werden eingesammelt. Elektrogroßgeräte (größer als 40 x 40 x 40 x 30 cm), z.B.: etc. Kleine elektrische Geräte (kleiner 40 x 40 x 40 x 30 cm), z.B.: etc.
Mit welchen Geräten wird nicht gerechnet? Die folgenden Vorrichtungen unterliegen nicht dem Elektrogerätegesetz: Elektrische Komponenten ohne eigene Funktion: