Essen per Knopfdruck kaufen - Was ist zu berücksichtigen?
Mit einer bunten Auswahl an Gemüse und wohlriechendem frischem Gebäck ist es kein Shopping-Erlebnis. Bislang zögern die Konsumenten in Deutschland jedoch etwas, Lebensmittel per Knopfdruck zu kaufen. Laut dem Wirtschaftsmagazin "Der Handel" ist mindestens ein Dritteln der Konsumenten daran gelegen, dass ihre Lebensmittel nach Haus geliefert werden.
Doch im Internet geht es anders als in Supermärkten: (Noch) können Onlinehändler von Nahrungsmitteln auf viele Informationen verzichtet werden, die bei der Verpackung und den Verkaufsregalen in Supermärkten Standard sind. Wenn Sie im Internet einkaufen wollen, gibt es laut aid.de grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Waren werden entweder später dort selbst abgeholt (im so genannten Drive-in-Markt) oder der Markt bringt sie zu Ihnen nach Deutschland.
"â??Die Artikel bestellt man in einem reinem Online-Shop (z.B. Allyouned. de, amorebio. de, amorebio. de, gaurmondo. de) und holt sie je nach Anbietern per Paketdienst und/oder Lieferservice nach Haus. "Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen zur Etikettierung von verpackten Lebensmitteln im Stationärhandel. Im Internet-Supermarkt können viele dieser Daten nicht vorhanden sein.
Wie bei Massengütern müssen Online-Händler nur den Einsatz von Additiven wie "mit Farbstoff", "mit Konservierungsmittel" oder "mit Geschmacksverstärker" identifizieren. Im Internet-Handel ist eine Spezifikation wie "Farbstoff E100" oder "mit Curcumin-Farbstoff" noch nicht erwünscht. Nach der am 27. Januar 2011 veröffentlichten Lebensmittelinformationsverordnung müssen Online-Lebensmittelhändler künftig alle für Lebensmittel vorgeschriebenen Angaben mit ausnehmen. Dabei gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum vor dem Ankauf nicht.
Vor dem Anklicken des Warenkorbs raten die Verbraucherzentren, darauf zu achten, dass der Laden alle Infos liefert, die der Kunde auf den Packungen oder Regalen im SB-Warenhaus find: hier auf einen Blick: den genauen Namen des Nahrungsmittels, z.B. Vollkornroggenbrot, die Liste der Inhaltsstoffe mit Mengen der wertvollen Inhaltsstoffe, z.B. Erdbeere in einem Erdbeerjoghurt, Angaben zu Inhaltsstoffen, die Allergie und Unverträglichkeit hervorrufen können, z.B. Laktose oder Staudensellerie, die Nettoentnahmemenge des Nahrungsmittels, das Herkunftsland des Nahrungsmittels oder der Ursprungsort (wenn sonst ein unzutreffender Eindruck aufkommen würde, z.B. dass das Nahrungsmittel in Deutschland hergestellt wurde, aber in Wahrheit asiatisch ist), die Nährwertangabe:
den Anteil an Energieressourcen, Fetten, gesättigten Fettsäuren, Kohlehydraten, Zuckern, Proteinen, Fasern und Salzen, bei verstärkten Nahrungsmitteln, die zusätzlich Vitamine, Mineralien oder zum Beispiel Omega-3-Fettsäuren enthalten, die entsprechenden Werte, einschließlich des Hinweises auf die empfohlene tägliche Aufnahme dieser Stoffe. Beispiel: "enthält 80 mg Vitaminen C pro Tasse, was 100 prozentig der Tagesdosis entspricht", für Nahrungsergänzungsmittel neben Quantitäten und Prozentsätzen der darin enthaltenden Nahrungsbestandteile enthaltene Dosierungs- und Warninformationen, Koffeininformationen, bei Überschreiten gewisser Quantitäten auch mit Warnung (z.B. für Softdrinks, Energydrinks, Energy Shots), die Anzeige eines beliebigen Alkohohlgehalts (kennzeichnungspflichtig auf der Umverpackung ab 1,2 Volumenprozent), der Pauschalpreis inklusive Basispreis.
"In jedem Falle sollten Sie die Benutzerinformationen und Allgemeinen Geschäftsbedinungen sorgfältig durchlesen, bevor Sie Ihren persönlichen Warenkorb füllen. Dies kann von Geschäft zu Geschäft sehr verschieden sein. Dort können sich die Verbraucher beispielsweise darüber informieren, ob es einen Mindestauftragswert gibt, ob Nebenkosten oder andere anfallende Aufwendungen entstehen, wie z.B. die Kalkulation eines Gewichtsbonus im Versandhandel, wann die Waren angeliefert oder zur Abholung bereit sind, welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen und ob eine Vorauszahlung notwendig ist. Die zuständi sche Kontrollstelle.
Für den Einkauf von Speisen im Internet gilt die allgemeine Regelung für den Online-Shopping. In den meisten Geschäften mit einem Zustelldienst wird die Warenlieferung noch am gleichen Tag an ihre Abnehmer geliefert. Einige Geschäfte führen auch Kühl- und Tiefkühlprodukte. Bevor der Käufer eine Kaufentscheidung trifft, sollte er sich darüber unterrichten, was mit der Waren passiert, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung niemand zu Haus ist oder wenn der Abholdatum nicht erreicht werden kann.