Dann erkundigen Sie sich in Ihrem Umkreis ( "Familie, Freund, Arbeitskollege etc.") nach weiteren Kunden und organisieren Sie Ihren ganz eigenen "Sammelauftrag".
Dann erkundigen Sie sich in Ihrem Umkreis ( "Familie, Freund, Arbeitskollege etc.") nach weiteren Kunden und organisieren Sie Ihren ganz eigenen "Sammelauftrag". Alle unsere Artikel haben eine Herstellerkennzeichnung (AKRI 1, V2, etc....). So können Sie Landwirte differenzieren, auf unserer Anbauplanung Aussagen über die Anbauflächen Ihrer Erzeugnisse treffen und Bewertungen für die Qualitätskontrolle (Laboranalysen, etc.) einsehen.
Mit diesen Produzenten-IDs können Sie in den regelmäßigen Aktionen wieder Artikel aus der selben Produktfamilie kaufen. 1 = Akritochori, "MiaMartin" VASI 5 = Lasilitsi, "Voutsas" etc.......
Egal ob Italiener oder Hausmannskost: Wer Essen im Internet anbieten will, muss die Besonderheiten des Unternehmens verstehen und sich an das Gesetz halten. Das, was Lebensmittel sind, ist klar definiert: alle Produkte, die für sie vorgesehen sind oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vom Menschen als Lebensmittel eingenommen werden. Dazu gehören auch alle Substanzen, die Lebensmittel bei der Produktion oder Weiterverarbeitung bewusst zugegeben werden - einschließlich des Wassers.
Pharmazeutika, Lebensmittelzusatzstoffe und Zigaretten und deren Erzeugnisse sind keine Lebensmittel. Der Online-Händler ist angehalten, den Kunden vor Auftragserteilung über sein Widerrufs- und Rücksendungsrecht zu informieren. Grundsätzlich trifft dies auch auf Lebensmittel zu. Ausnahmeregelungen gelten für leicht verdauliche Lebensmittel und solche, deren Haltbarkeitsdatum innerhalb der Rücksendungsfrist hätte überschritten werden müssen, wie z.B. Frischobst oder rohes Fleisch.
Bei den meisten Produkten handelt es sich um Stückware. Doch viele Lebensmittel werden nach Masse oder Menge vermarktet, zum Beispiel "1 kg Bergkäse" oder "eine Packung 500 ml Kräuterlikör". Online-Händler müssen bei der Bewerbung vorsichtig sein. Die Gesetzgebung schränkt die Bewerbung von Lebensmitteln ein. Es ist wichtig zu wissen, dass Artikel mit den richtigen Kennzeichnungen im Angebot sind.
Die Leitlinien des Lebensmittelgesetzbuches geben Aufschluss. Sie ist auch die Grundlage für die im Jahr 2014 in Kraft getretene verbindliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, die im Internet gehandelt werden. Jeder Webshop-Betreiber muss sich an diese Kennzeichnungsverpflichtung halten. der Name des Webshop-Betreibers ist nicht verbindlich. Kurz gesagt, die EU fordert alle Online-Einzelhändler auf, Lebensmittel mit den gleichen Angaben wie im traditionellen Einzelhandel zu etikettieren.
Hierzu zählen z. B. der richtige Name des Nahrungsmittels, die Liste der Inhaltsstoffe, die Anzahl der gekennzeichneten Inhaltsstoffe und der allfällige Alkoholgehalt. Hierunter fallen unter anderem die folgenden Angaben Das Land und der Ursprungsort des Nahrungsmittels müssen ebenfalls angegeben werden. Das Online-Handelsunternehmen muss geeignete Vorkehrungen treffen, um zu gewährleisten, dass gewisse alkoholhaltige Getränke ausschließlich an Dritte, d.h. an Menschen ab 18 Jahren, veräußert werden. Welche Vorgehensweise verwendet wird, um dies dem Online-Händler zu ermöglichen.