Auch für kleine Unternehmen ist es wichtig, eine Reihe von besonderen Merkmalen in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen. Für die Erklärung: Kleinunternehmer können die MwSt. schätzen, bei ihnen besteht die Möglichkeit der MwSt. Anmerkung: Kleinunternehmer sind an ihre Entscheidungen zur Erhebung der MwSt. für fünf Jahre geknüpft, danach können sie eine neue Verfügung treffen. Nach den allgemeinen Informationen im Hauptformular sind die Linien 22 bis 25 zunächst für Kleinunternehmer von Bedeutung, da sie nach § 19 Abs. 1 UStG besteuert werden.
Informationen werden hier zur Verfügung gestellt, wenn die Small Business Regulation verwendet wird. Mehrwertsteuer auf zu versteuernde Dienstleistungen sowie kostenlose Mehrwertsteuer werden nicht berechnet, wenn gewisse Umsatzlimits nicht übertroffen werden (17.500 EUR im vorangegangenen Jahr, 50.000 EUR im aktuellen Jahr). Eine Befreiung für die innergemeinschaftlichen Warenlieferungen darf von einem Kleinunternehmer nicht in Anspruch genommen werden.
Der Umsatz für das vergangene und das aktuelle Jahr muss von einem Kleinunternehmer angezeigt werden, damit die Bedingungen für die Umsetzung der Kleinunternehmerverordnung überprüft werden können. Die Mehrwertsteuer wird nicht berechnet, wenn die angegebenen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Gleiches trifft zu, wenn zu Jahresbeginn offensichtlich nicht zu erwarten war, dass die Umsatzobergrenze die vorgenannten 50.000 EUR übersteigen würde.
Liegt der Vorjahresumsatz über der Obergrenze von 17.500 EUR, erfolgt die Versteuerung nach den handelsüblichen Regeln. In diesem Fall müssen auch die in der Umsatzsteuererklärung enthaltenen Felder C bis C ausfüllen. Zusätzlich muss die anfallende Mehrwertsteuer ermittelt werden. Liegt der Vorjahresumsatz nicht über dem Limit, aber im aktuellen Jahr werden mehr als 50.000 EUR Ergebnis ausgewiesen, erfolgt eine Prüfung, ob diese Überdeckung zu Jahresbeginn zu erwarten war.
Andernfalls wird in der Regel keine Steuer erhoben. Kleingewerbetreibende dürfen den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen und auch keine Kleinunternehmerrechnungen mit nachgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen.