Die glutenfreien Haferflocken vom Bausckhof sind ideal für jedes Fruehstueck. Egal ob mit Vollmilch, Fruchtsaft oder Topfen, die vielfältigen Cerealien bieten eine gute Grundlage für eine ausgewogene Diät für Menschen mit Kleberunverträglichkeit. Allerdings sollten die von der Zöliakie Betroffenen die Aufnahme von Haferflocken teilen und schrittweise in ihre Nahrung einbeziehen.
Besonderheiten: Die meisten, aber nicht alle Menschen mit einer Glutenintoleranz können den Einsatz von Schmelzhafer in ihrer Nahrung aufnehmen. Verunreinigungsfreier Weizen wird in England, den USA und Skandinavien (insbesondere Finnland) seit einiger Zeit in der Gluten-freien Nahrung verwendet. Es wird jedoch geraten, die Haferflocken allmählich und allmählich in eine glutenfreie Diät zu einbauen. Die Haferflocken eignen sich hervorragend zur Zubereitung von Haferbrei, zum Fruehstueck mit Vollmilch, Fruchtsaft oder Quarkkaese oder zum Braten von Bread, Semmeln, Kekse und Muesliriegel.
Das Bio-Siegel wird vom BMEL (Bundesministerium für Lebensmittel und Landwirtschaft) herausgegeben. Der vorgesehene Gebrauch des Gütesiegels ist der BLE mitzuteilen. Das seit 2001 vergebene Label hat zum Zweck, den ökologischen Landbau durch klare Regelungen zu erproben. Danach reicht es aus, für jedes registrierte Erzeugnis ein Probenetikett mit dem Bio-Siegel und der Nr. der Prüfstelle, die den letzen Verarbeitungsschritt zertifiziert hat, an das Bundesamt für Land- und Lebensmittel zu versenden.
Das EU-Bio-Logo unterliegt der EG-Öko-Verordnung. Bioproduzenten müssen sich bei einer genehmigten Bio-Kontrollstelle registrieren lassen, bevor sie das Etikett verwenden dürfen. Für die Erlangung des Labels müssen sie detaillierte Angaben machen und den Nachweis erbringen, dass sie alle vorgegebenen Herstellungsvorschriften erfüllen. Jeder Etikettennehmer wird zumindest einmal im Jahr von einer neutralen und staatlichen Prüfstelle überprüft.
Bei den Prüfstellen in Deutschland handelte es sich um vom Bundesamt für Land- und Ernährungswirtschaft zugelassene und von den Aufsichtsbehörden der Länder überwachte Privatunternehmen. Labelinhaber, die gegen die EG-Gesetzgebung zum biologischen Anbau verstossen, werden an Bedingungen geknüpft. Im Ernstfall kann das Etikett von ihnen entfernt werden. Sie ist ein forderndes Etikett, das einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ökologie im Bereich des Anbaus und der Weiterverarbeitung von Lebensmitteln leistet.
Der Anteil der Komponenten der in der Landwirtschaft produzierten Erzeugnisse muss zu 95 Prozentpunkten aus biologischem Anbau sein. Das Kriterium für die Verleihung des Gütesiegels wird von unabhängiger Seite gemeinsam entwickelt und das Vergabeverfahren ist durchsichtig. Umfangreiche und regelmässige Inspektionen machen das Etikett aussagekräftig. Die Konsumenten können alle wesentlichen Angaben zum Etikett nachlesen.
Im Inland vergibt die staatliche Kontrollstelle das Siegel an die Züchter. Das seit 2010 bestehende Gütesiegel hat zum Zweck, den biologischen Anbau durch klare Regelungen zu erwirken. In der EG-Gesetzgebung über den biologischen Anbau sind die Voraussetzungen für die Vergabe von Gütesiegeln festgelegt. Die Kennzeichnung ist obligatorisch für abgepackte Bio-Lebensmittel, die in Übereinstimmung mit den EU-Gesetzen über den biologischen Anbau erzeugt werden.
Bioproduzenten müssen sich bei einer genehmigten Bio-Kontrollstelle registrieren lassen, bevor sie das Etikett verwenden dürfen. Für die Erlangung des Labels müssen sie detaillierte Angaben machen und den Nachweis erbringen, dass sie alle vorgegebenen Herstellungsvorschriften erfüllen. Jeder Etikettennehmer wird zumindest einmal im Jahr von einer neutralen und staatlichen Prüfstelle überprüft. Bei den Prüfstellen in Deutschland handelt es sich um vom Bundesamt für Land- und Ernährungswirtschaft zugelassene und von den Aufsichtsbehörden der Länder überwachte Privatunternehmen.
Labelinhaber, die gegen die EG-Gesetzgebung zum biologischen Anbau verstossen, werden an Bedingungen geknüpft. Im Ernstfall kann das Etikett von ihnen entfernt werden. Sie ist ein forderndes Etikett, das einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ökologie im Bereich des Anbaus und der Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln leistet. Der Anteil der Komponenten der in der Landwirtschaft produzierten Erzeugnisse muss zu 95 Prozentpunkten aus biologischem Anbau sein.
Das Kriterium für die Verleihung des Gütesiegels wird von unabhängiger Seite gemeinsam entwickelt und das Vergabeverfahren ist durchsichtig. Umfangreiche und regelmässige Inspektionen machen das Etikett aussagekräftig. Die Konsumenten können alle wesentlichen Angaben zum Etikett nachlesen.