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Zugelassen" für den Wagentyp sind Felgen, die den Abmessungen (Felgenbreite, -durchmesser, -versatz), dem Werkstoff (Stahl, Leichtmetall, Kunststoff ) und der Fahrzeugmarke gemäß der schweizerischen Typgenehmigung/Konformitätsbescheinigung (COC) entspricht. Listet die schweizerische Typgenehmigungs-/Baumusterprüfbescheinigung oder die EG-Konformitätsbescheinigung/Konformitätszertifikat (COC) unterschiedliche Ausführungen von Felgenabmessungen und/oder -markierungen auf, so gilt nur die für den Kraftfahrzeugtyp zugelassene Felge als zugelassen, die den Einträgen exakt entspricht.
Die übrigen Ausführungen (auch Zwischengrößen) werden als " nicht zugelassene/fremde Felgen " eingestuft. Um unangenehme Verzögerungen /Überraschungen zu verhindern, bitten wir Sie, die Unterstützung von Warenzeichenvertretern oder anderen Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Dabei sind zu beachten: Reifentragfähigkeit, Geschwindkeitsindex, Felgen/Reifen-Kombination, Rollumfang und fahrzeugbezogene Regelungen. Bei Auslandsfahrten - vor allem mit der Winterbereifung - sind die länderspezifischen Bestimmungen zu berücksichtigen! Im Regelfall ist die maximal zulässige Fahrzeuggeschwindigkeit im Handbuch des Fahrzeughalters zu finden; auch Handelsvertreter oder Fahrzeugimporteure können hier unterstützend zur Seite stehen.
Eine Dekodierung der möglichen maximalen Reifengeschwindigkeit kann mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes vorgenommen werden, der auf der Reifenseitenwand zu sehen ist. Es ist zu berücksichtigen, dass Reifen der gleichen Hersteller, des gleichen Typs, der gleichen Konstruktion, der gleichen Abmessung, Tragfähigkeit und des gleichen Geschwindigkeitsindexes achsspezifisch montiert werden müssen. Wie hoch ist die Mindest-Profiltiefe, die ein Reifen haben muss? Bei den Reifen müssen die Rillen über die gesamte Profilfläche eine Mindesttiefe von 1,6 Millimetern haben.
Im Falle von kleinen Dreiradmaschinen, leichten Kraftfahrzeugen und kleinen und dreiradigen Kraftfahrzeugen mit einer Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h kann die Reifenprofiltiefe weniger als 1,60 mm betragen. Sie muss auf dem gesamten Laufflächenprofil vorliegen. Kraftfahrzeuge mit einer Hoechstgeschwindigkeit von 30 km/h und landwirtschafliche Zugmaschinen und Trailer mit einer Hoechstgeschwindigkeit von 40 km/h müssen kein Profildesign aufweisen.
Notieren Sie sich außerdem die Beantwortung der obigen Frage: "Bis zu welcher Drehzahl muss der Autoreifen geeignet sein?