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Natürlich müssen Sie, um im Großhandel z.B. einen Gewerbeausweis, eine Reisekarte zu erwerben oder im Namen eines Unternehmensaktes. Du bezahlst eine jährliche Mitgliedsgebühr für nur 69,90 EUR und erhältst dafür den Eingang zu unserem Handelsplatz und kannst mit tausend Angeboten unbeschränkt einkaufen und erhältst immer die unmittelbaren Kontaktkontakte der angegebenen Anbietenden, so dass du auch außerhalb unserer Online-Messe mit dem Anbietenden in Verbindung treten kannst.
Wollen Sie den Gewerbebetrieb gewerbsmäßig, also gewerbsmäßig betreiben, dann benötigen Sie in jedem Falle ein Unternehmen oder einen Gewerbebetrieb, denn als Letztverbraucher sind Ihnen die gewerblichen Bezugsquellen aufgrund von Verbraucherschutzrichtlinien und Vorschriften wie dem Fernparagraphen verschlossen. der Fernparagraphen.
"Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema. "Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema. "CJS " Okay, vielen Dank für den Tipp, aber immer noch dumme Auskunft. "Zitat: Es ist nicht leicht, alles zu wissen, es gibt solche Themen.
Jeder, der solche Fragestellungen stellen will, sollte kein eigenes Haus haben, denn das grundlegende Grundverständnis des Vermögens (privat und geschäftlich) wurde hier nicht nachvollzogen. Zitat: aber dennoch dumme antworten. Wenn Sie dies zur Kenntnis genommen und begriffen haben, können Sie Ihre Anfrage auch selbst stellen. Zitat: Ich habe selbst ein kleines Geschäft und möchte Waren mit Gewerbeberechtigung ordern, verwende es aber selbst, damit es nichts mit dem Geschäft und der Rechnungslegung zu tun hat. kurz zusammengefasst (nicht vollständig): 2.)
Wenn Sie diesen jedoch über das Unternehmen selbst kaufen, muss dieser Betrag als private Auszahlung gebucht werden, damit er das Geschäftsvermögen wieder verlassen kann. "Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema. "CJS "-Zitat: Ist es zulässig, mit einem Gewerbeausweis Waren zu einem niedrigeren Preis zu kaufen und diese zu bezahlen und im Privatbereich zu verwenden?
Sie wissen jedoch bereits, dass alle Preisangaben von Handelsgroßhändlern ohne MwSt. vorzüglich sind. Das bedeutet, dass beim Kauf der Waren die MwSt. an der Kaufabwicklung hinzugerechnet wird. Aus eigener Anschauung kann ich feststellen, dass dann die Tarife von Metro und Selgros nicht mehr so billig sind, wie es sich für den privaten Kauf auszeichnet.
Am Ende spielt es keine Rolle, ob es um die Geschäftsbücher geht oder nicht. Dies verstoßen jedoch nur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters (z.B. Metro). Es gäbe einen Hausmeisterdienst für kommerzielle Zwecke. Du kaufst billig ******************* Schnitzel in der Metro - und isst es selbst. Sofern Sie die Abrechnung für die *********** Schnitzerei nicht als Aufwand in Ihre Buchführung einbeziehen, geschieht nichts Steuerrechtliches und nichts anderes Rechtswissenschaftliches.
Im besten Fall hätten Sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metropolregion privatrechtlicher Natur verstossen, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Voraussetzung, dass Sie den *************eschnitzel nie selbst gegessen hätten. Métro ist ein regelmäßiger Dealer. Was und an wen sie es verkaufen und warum, ist das Geschäft der U-Bahn. Darf man mit der U-Bahn durch den Shop schlendern und kaufen, was man will, wo gibt es ein Nachteil?
Sie können mit einer Metro-Kundenkarte auch Sachen für den Privatgebrauch kaufen. Auf das ist es, worauf die U-Bahn angewiesen ist - und damit bares Geld einnimmt. Übrigens ist die U-Bahn im " Händler-Einkauf " oft teuerer als der Super-Markt um die Ecke mit seinem Angebot. Privater Kauf, Verkauf im Geschäft, verdientes schwarzes Spiel. Sie haben Sorgen, weil Sie die Vorteile eines legal billigen Kaufs genutzt haben?
"" Hallo, "Und Sie haben Sorgen, weil Sie die Vorteile der Möglichkeit eines legal billigen Kaufs genutzt haben? "Zitat: Ich weiß, dass viele Leute das tun und schlichtweg nicht die Rechung verbuchen. Zitat: Solange Sie die Rechung für die *************eschnitzes nicht als Aufwand in Ihre Rechnungslegung einbeziehen, geschieht nichts nach Steuerrecht und nichts anderes nach Rechtsprechung.
Ausgehende Rechnung oder ähnliches, die vom Verkäufer an das Unternehmen/Handel ausgestellt wurde. Für sie gibt es für Imai keinen Ausweg. Zitat: Es hängt von der U-Bahn ab, was und an wen sie es verkaufen und warum. Darf man mit der U-Bahn durch den Shop schlendern und kaufen, was man will, wo gibt es ein Nachteil? Eine Transaktion für diejenige, die es betrifft, nach 164 BGB kann nicht bereits existieren, da der Geschäftspartner verschiedene Voraussetzungen hat (Handel, Empfang, etc.).
Der Einzelhändler handelt nicht an alle, sondern an eine gewisse Personengruppe, die sich auch ausweisen muss (Kundenkarte). Zitat: Ich will es nur ausnutzen, das ist sicher. Am Ende spielt es keine Rolle, ob es um die Buchhaltung geht oder nicht. "Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema.
"CJS " Zitat: damit es auch in keinem Buch auftaucht....... Tatsächlich ist es eine Zeitfrage, wenn die Fahnder des Finanzamtes an die Tür klopfen und die Steuerunterlagen des Händlers zerlegen. Dies führt in der Praxis in der Regel zu einem für den Steuerzahler ungünstigen Ergebnis....
"Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema. Als Beispiel möchte ich die U-Bahn nehmen. Dort kannst du wie gewohnt Waren einkaufen. Die U-Bahn macht es jetzt zu einer Voraussetzung, dass man ein Trader sein muss. Was auch immer der Anlass ist, es ist im Steuerrecht egal. Die Umsatzsteuer wird vom Kunden gekauft und gezahlt.
Diese muss die Metro nun an das Steueramt zahlen. Egal, ob der Auftraggeber die Güter kommerziell verwertet und aus dem Geschäftsvermögen zahlt oder ob er die Güter im Privatbereich verwertet und aus dem privaten Vermögen zahlt, das ist völlig egal. Dabei darf man aber nicht ganz eindeutig die Waren mit dem Geschäftsvermögen bezahl. Und diese dann im privaten Bereich verwenden.
Nichts spricht dagegen, Privatkäufe bei der U-Bahn zu tätigen und mit privaten Vermögenswerten nach Steuerrecht zu zahlt. So lange Sie einen Handel haben, verletzen Sie nicht einmal die AGB der U-Bahn. In ihren AGB steht nicht, dass die Güter gewerbsmäßig verwendet werden müssen. Nur Handwerker und Verbände erhalten dort die Gelegenheit zum Kauf, aber es wird nicht entschieden, ob der Kauf dann kommerziell verwertet werden muss oder auch privat verwertet werden kann.
So verletzen Sie nichts, wenn Sie als geschäftlich tätige Personen dorthin gehen und einkaufen gehen. Wenn man einmal vielleicht keinen Handel mehr hat und trotzdem dort weiter einkauft, dann beleidigt man vielleicht gegen die AGB der Metro, aber sonst auch nichts anderes. Sie erhalten die Waren nicht billiger wegen Ihres Handels, aber Sie erhalten gerade die Genehmigung, dort zu kaufen und die Waren zu einem normalen Verkaufspreis zu erwerben.
Was die Metrocard betrifft (das ist nur ein Beispiel), so halte ich es für eine gängige Praxis, dass auch Geschäftspartner und Bekanntenkreis von Handwerkern sie verwenden, nämlich im privaten Bereich. "Zitat: und auch das wird einen Wirtschaftsprüfer wahrscheinlich nicht begeistern, es geht nicht um die Steuer oder den Wirtschaftsprüfer und ob er es bemerkt oder nicht, oder ob er daran Interesse hat oder nicht. Mikbu, diesen "Aufstand" erledige ich jetzt nur für Sie, weil Sie scheinbar eine gewisse Buchhaltungshilfe benötigen.......
Zitat: Metro macht es jetzt zu einer Voraussetzung, dass man ein Trader sein muss. Egal, ob der Auftraggeber die Güter kommerziell verwertet und aus dem Geschäftsvermögen zahlt oder ob er die Güter im Privatbereich verwertet und aus dem privaten Vermögen zahlt, das ist völlig egal. Die Kaufvereinbarung wird zwischen dem Veräußerer (Metro) und dem Erwerber (Gewerbe) abgeschlossen.
Sie gilt nicht für 164 BGB Zitat: Auf den Lebensunterhalt nimmt der phGU Geld und Sachgüter von seinem Betrieb. Private Transfers werden oft über Firmenkonten durchgeführt (....). Eine vergleichbare Sache. Zitat: Der Entrepreneur U ist mit seinem Kumpel Fr. E. auf einer Angeltour. Und ja, die ausgearbeiteten Grundsätze (außer Vorsteuer und Umsatzsteuer) gelten auch für kleine Entrepreneure.
"Das ist nicht das Geheimnis. Die Problematik ist Ihre Haltung zu dem Thema. Die Metro macht es zu einer Voraussetzung, dass Sie ein Unternehmen haben müssen, um dort einkaufen zu dürfen. Man könnte es auch zu einer Voraussetzung machen, dass nur Leute, die ein rotes Auto haben, dort einkaufen dürfen. Beide sind steuerlich gleich. Das, was Sie tun müssen, um dort kaufen zu dürfen, hat mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren überhaupt nichts zu tun.
Mit einer privaten Auszahlung hat das Ganze absolut nichts zu tun, wenn die Waren von dem privaten Konto abgebucht wurden. Welche Metro als Voraussetzung für den Kauf dort macht, ist eine Vertragsangelegenheit zwischen Metro und derjenigen, die dort kaufen will, und das Steuerrecht ist vollkommen irrelevant. Eine Veräußerung an eine natürliche Personen ist steuerlich gleichbedeutend mit einer Veräußerung an einen Händler.
Andererseits kann der Gewerbetreibende die vom Gewerbetreibenden bezahlte Mehrwertsteuer auf die von ihm zu zahlende Mehrwertsteuer anrechnen, der Privatverkäufer nicht. Steuerlich macht die Metro keinen großen Bogen, ob sie an Privatkunden oder gewerbliche Kunden ausliefert. Es ist dem Steueramt auch gleichgültig, an wen die Metro weiterverkauft (sie sind nur ein Beispiel für alle anderen).
Die an die Metro bezahlte Abgabe erhält das Steueramt. "Zitat: Was die Metro als Voraussetzung für den Kauf tut, ist eine Vertragsangelegenheit zwischen der Metro und derjenigen, die dort kaufen will, und ist steuerlich vollkommen irrelevant. Noch nicht ganz. Zitat: Dem Steueramt ist es auch gleichgültig, an wen die Metro weiterverkauft (sie sind nur ein Beispiel für alle anderen).
Nein, wenn es Unstimmigkeiten gibt (z.B. für 15000 EUR gekauft und in den Geschäftsbüchern von Killerbar nur 10000 EUR stehen), haben sie bereits Diskussionsbedarf. Das betreffende Unternehmen gibt an, welche Betriebskosten es hat und nicht der Warenverkäufer. Die Verkäuferin einer Sache gibt nicht an, ob die Sache kommerziell verwendet wird oder nicht.
Ausgenommen davon ist beispielsweise eine intrakommunale Anlieferung, bei der die Waren unmittelbar ins europäische Ausland transportiert werden. Einerseits ist es egal, ob die verkauften Waren kommerziell verwendet werden oder nicht und andererseits will das Steueramt nicht einmal wissen, an wen sie veräußert wurden. Der private Kauf bei Großhändlern war nie ein steuerliches Nachteil.