Mehr und mehr Menschen genießen die Produktion von Kosmetika. Kochseife, mische Cremes, mache Zahnpasta selbst - eine großartige Wahl zu konventionellen Lebensmitteln und für einige ein beliebtes Freizeitbeschäftigung. Sicherlich hat der eine oder andere schon einmal darüber nachdacht, mit diesem Freizeitbeschäftigung etwas zu gewinnen und Salben oder Schwimmbomben zu verkaufen.
Das liegt an der so genannten kosmetischen Regulierung. Trotzdem kannst du deine Schöpfungen den Menschen zur Verfügung stellen, aber eine nach der anderen. Die Kosmetik- verordnung regelt das genaue Vorgehen, wenn Sie Kosmetika verkaufen wollen. So wird hier z. B. festgelegt, dass kosmetische Mittel jeglicher Couleur Verpackungen und Inhaltsinformationen erfordern. Auch die genaue Form der Informationspflicht ist festgelegt.
Eigene Räumlichkeiten müssen zur Verfügung stehen, Lose müssen erfasst und das Qualitätscheckverfahren muss verfügbar und auffindbar sein. Auch hier müssen perfekte Hygienebedingungen vorherrschen, die ebenfalls überwacht werden (Veterinäramt). Dies bedeutet, dass jedes Einzelrezept bereits verfügbar sein sollte und geprüft werden muss. Nur mit dieser Version kann man selbstgemachte natürliche Kosmetik verkaufen.
Bei jeder Selbständigkeit muss man sich Gedanken über die Versicherung machen und die Tarife berechnen. Das Verfahren ist für die Mehrheit der Menschen sicherlich zu schwerfällig, um ein paar zusätzliche Euros zu verdienen, für etwas, das in Wirklichkeit nur ein Freizeitbeschäftigung ist. Trotzdem kannst du deine hausgemachte Kosmetik unter die Menschen mitbringen. Besonders jetzt zur Adventszeit ist die hausgemachte naturkosmetische Kosmetik ein großartiges Angebot.
Wenn Sie keine selbst hergestellte Flüssigseife haben, müssen Sie diese wenigstens auf das nächste Jahr zurückstellen, denn die Zubereitung benötigt etwas mehr Zeit. Aber wenn Ihnen die Vorstellung von hausgemachter Kosmetik als weihnachtliches Präsent gefällt und Sie sie realisieren möchten, haben wir ein schlichtes, aber wunderschönes Erzeugnis für Sie, das Sie schenken können:
Nail Design Forums - Nail Art, Nail Polish & Artificial Fingernails' UV Gel & Acryl' Kann ich meine eigenen Cremen produzieren und verkaufen? Hallo, meine Mama macht seit einigen Jahren Cremen nach dem Vorbild des Buches von Joan Pütz (Hobbythek) - für sich selbst, einige ihrer Familienangehörigen und Freunde.
Nun ist die Vorstellung mit einem Online-Shop unabhängig geworden. Ich stelle die Frage: Können Sie das überhaupt tun? Ist es in Ordnung, die Rezepturen so zu verwenden? Ist es erlaubt, Cremes selbst herzustellen und zu vertreiben? Weil es sich um rein natürliche Produkte handelt - kann es sein, dass es keine Kontrollpflicht seitens der Behörden gibt, oder ist es offensichtlich, dass die Packungsbeilage exakt angeben muss, was darin steht?
Für das Vermischen gibt es nur wenige Regeln, welche Zutaten und Co. Nicht jeder kann etwas zusammenmischen und dann kommerziell verkaufen. Es sei darauf hingewiesen: Wenn es kommerziell vertrieben wird, muss es Produktverantwortung tragen, d.h. jemand toleriert das Material nicht, weil er dagegen möglicherweise eine Allergie hat, kann sie auf Schadenersatz verklag.
Es gibt zwar eine Versicherung für die Produkthaftpflicht, die sie sich aber nicht aufbringen kann. Nur solche kosmetischen Mittel dürfen vermischt und kommerziell vertrieben werden, wenn es sich um wohlbekannte und bewährte Gemische handel. So verwendet der Bienenzüchter vermutlich sehr altmodische Rezepturen, und es ist fragwürdig, ob er überhaupt ein Gewerk registriert hat, denn als Bienenzüchter muss er das nicht.
Wenn er dann Imkereiprodukte vertreibt, möglicherweise auf dem Wochenmarkt, ist dies kein Handelsgeschäft und fällt daher nicht unter die Vorschriften der Produktverantwortung. Wenn die Rezepturen wirklich aus den Hobbybüchern stammen, kann sie es sofort aufgeben. Es geht nicht um ein paar Euro, sondern um Patent- und Gebrauchsmusterdelikte, um Strafdelikte im Umfang von 100.000 Endungen!
Verkaufen Sie also nicht kommerziell, ohne den Herausgeber zuvor zu befragen. Schlussfolgerung: Tue das niemals alleine. Ich habe nun die Situation mit der verantwortlichen Stelle - dem BKA - Departement für Konsumgüter (auch Kosmetik) geklärt: Jeder - wirklich jeder kann Kosmetika (Cremes) produzieren, wenn er folgende Tätigkeiten erfüllt: - Im Grunde genommen die KosmettikV - diese reguliert dann hier die Vorschriften für Verpackungen, Beschreibungen, etc.