"Die Packung ist gegen diebstahlsicher versiegelt, aber man muss sie öffnen, um sie auszuprobieren", entschied sie. Jetzt war ich heute Morgen dort, weil das Seil das richtige war. Aber ich will nur mein Gehalt zurück! Äußerst abweisend war der Mann am Informationsbeschwerde-Schalter und schrie eindeutig abweisend, dass ich die Packung nicht öffnen darf und dass er mir nur einen Coupon ausstellen kann.
Also, wenn du nicht einmal dein ganzes Gehalt zurückbekommen kannst, müssen sie dich dann anmachen? Dann erklärte ich dem Mann, dass der Kassierer es für möglich hielt, dass ich mein Geldbetrag zurückbekomme und ob ich den Ladenleiter besuchen könne. Nun, jetzt setze ich mich mit meinem Conrad-Gutschein in die Hände für 30?, den ich ohnehin vermutlich verliere, weil es nicht wie Gold ausieht.
Außerdem bestehe ich darauf, NIEMALS bei Conrad zurückzukaufen und den Hinweis eines sympathischen Händlers im Geschäft anzunehmen: "Am besten über das Netz bestellen - denn wegen der Entfernung kann man alles öffnen, bevor man es zurückschickt und sein eigenes Bargeld zurückfordert". Mein Anspruch an die Conrad Electronic SE: Meine 30 EUR zurück!
Zwar wird bei der Rückgabe in den Niederlassungen das gezahlte Guthaben nicht zurückerstattet, sondern es wird eine Gutschrift ausgestellt. Es ist aber auch so, dass Sie hier fehlerhafte Informationen bekommen haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der von Ihnen betreuten Niederlassung nicht den von uns normalerweise angebotenen Dienst angeboten haben.