Allergene in Lebensmitteln

Nahrungsmittelallergene

Bei einer Allergie wird eine immunologisch bedingte. Hypersensibilität des Einzelnen gegenüber Stoffen aus z.B. Brot, Kuchen, Gebäck, Brühe, etc.

Nahrungsmittelallergene

Die Loseblattwerke "Allergene in Lebensmitteln" vermitteln fundierte Kenntnisse über Allergene in Lebensmitteln. Medizinische und ernährungsphysiologische Grundkenntnisse sowie die Analytische Forschung und das dazugehörige Lebensmittelgesetz werden ausführlich erörtert. In der Präsentation des Allergen-Managements in der Lebensmittelbranche werden theoretisches Wissen und praktische Umsetzungsempfehlungen erfolgreich kombiniert. Die Arbeit wendet sich an die Nahrungsmittelindustrie sowie an Verbraucherkonsultationen, Ärzte und Anwälte.

Worin unterscheidet sich eine Allergie von einer Unverträglichkeit? Wie sollen Allergene gekennzeichnet werden? Zahlreiche Fragestellungen stehen im Zusammenhang mit dem Themenbereich Nahrungsmittelallergien. Die Arbeit "Allergene in Lebensmitteln" gibt Antworten auf all diese Fragestellungen. Sie vermitteln medizinische und ernährungsphysiologische Grundkenntnisse sowie allergiespezifische Analysen und das dazugehörige Lebensmittelgesetz. Der Umgang mit Allergenen in der Nahrungsmittelindustrie wird ausführlich erklärt und kombiniert theoretisches Wissen mit Handlungsempfehlungen für die Praxis.

Eine umfassende Arbeit, deren Beitrag besonders auf die Information der Lebensmittelindustrie, von Rechtsanwälten, Ärzten und Verbraucherorganisationen abgestimmt ist. Ausgehend vom Gehalt an "Allergenen in Lebensmitteln": Mitarbeit in vielen in- und ausländischen Arbeitsgruppen; Vorsitzende der ALS-Arbeitsgruppe "Monitoring genetisch modifizierter Lebensmittel"; Dozentin an der Fachhochschule Weihenstephan-Triesdorf; Autorin und Herausgeberin verschiedener Fachbücher. Abteilungsleiterin im Amt für chemische und tierärztliche Untersuchungen Freiburg im Bereich der offiziellen Lebensmittelmonitage.

Seine Arbeitsgebiete umfassen die Erforschung von Genveränderungen und Allergenen sowie die Differenzierung molekularbiologischer Arten. Der langjährige Fachmann ist Mitglied in verschiedenen internationalen und internationalen Arbeitskreisen zur Erforschung und Normung molekularbiologischer und anderer biochemischer Verfahren in der Nahrungsmittelanalytik (u.a. CEN, DIN, BVL, GDCh). In den letzten Jahren hat er sich auf dem Gebiet der Molekularbiologie sehr stark engagiert, z.B. als Vorsitzender einer GDCh-Arbeitsgruppe, als Projektkoordinator eines Forschungsvorhabens oder als Veranstalter von Ringvergleichen.

Etikettierung von verpackten Gütern

Bei den vierzehn gebräuchlichsten Lebensmittelallergenen muss immer eine Kennzeichnung erfolgen. Dies betrifft nicht nur abgepackte Waren, sondern auch loses Gut. Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist die allergene Kennzeichnung von abgepackten und unverpackten Lebensmitteln seit Ende 2014 in allen EU-Mitgliedstaaten Pflicht. Die LMIV legt fest, wie Allergene auf dem Kennzeichnungsschild von abgepackten Lebensmitteln in der gesamten EU anzugeben sind.

Wie Allergenhinweise für Schüttgüter bereitgestellt werden, kann von den einzelnen Staaten selbst geregelt werden. Deutschland hat dies mit der Food Information Implementation Ordinance (LMIDV) erreicht. Sie können die Etikettierung von verpackten Waren auf dem Label an unterschiedlichen Orten finden: In der Zutatenliste sind die "Allergene Vierzehn" durch Bezugnahme auf die oben genannten Begriffe und durch eine bestimmte Angabe, wie z.B. fett oder unterstrichen, hervorzuheben.

Für Lebensmittel ohne Zutatenverzeichnis, wie z. B. Weine, muss eine zusätzliche Angabe gemacht werden, wie z. B. "enthält Schwefel". Das " Allergieauslöser 14 " Krustentiere wie Krebsen, Shrimps, Krebsen, Hummern usw.... Diese Kennzeichnungsverordnung ist in allen EU-Ländern und auch für alle allergieauslösenden Verarbeitungserzeugnisse gültig. Allerdings werden einige Inhaltsstoffe durch Industrieprozesse so weit modifiziert oder gereinigt, dass sie ihr Allergenpotenzial einbüßen.

Im Falle von unverpackten Lebensmitteln in Gaststätten, Backstuben, Metzgereien, im Gemeinschaftsverpflegungsbereich oder auf dem Wochenmarkt müssen vor Abschluss des Verkaufs schriftlich festgehaltene Allergene in deutschsprachiger Form vorliegen. Allergeninformationen können an unterschiedlichen Orten angegeben werden: auf einem Hinweisschild oder in der Umgebung der Lebensmittel, in Angaben zu Speise- oder Getränkemenüs oder in der Preisliste (auch als Fussnote möglich), auf einem Hinweis in der Verkaufsstelle, in anderen leicht zugänglichen geschriebenen oder elektronischen Angaben (z.B. Notizblock, Broschüre, Vitrine, Personalausweis, Waage, usw.).

Auch mundliche Informationen sind möglich, jedoch nur unter den nachfolgenden Bedingungen: Voraussetzung dafür ist, dass sie über alle eingesetzten allergieauslösenden Inhaltsstoffe gut Bescheid wissen. Für die Allergene steht eine geschriebene Darstellung der Inhaltsstoffe zur Verfügung (siehe oben). Auf die Möglichkeit von Informationen wird deutlich hingewiesen, z.B. ein Zeichen im Verkaufssaal, ein Vermerk im Menü / Stadtplan.