Allergenetikettierung auf einem Getreideriegel. Dabei handelt es sich um Intoleranzreaktionen, die das Immunsystem nicht betreffen und daher oft mit leichtgewichtigen Aktionen einhergehen. Menschen, die an Nahrungsmittelallergien oder Unverträglichkeiten erkrankt sind, müssen sich des Umgangs mit Lebensmitteln sehr wohl bewußt sein und diese mit Bedacht aussuchen. Die Kennzeichnung von Allergenen wird Ihnen dabei helfen. Für die überwiegende Mehrheit aller Nahrungsmittelallergien und Lebensmittelintoleranzreaktionen sind die 14 am weitesten verbreiteten Nahrungsmittelallergien und Lebensmittelintoleranz-Auslöser immer in der Liste der Zutaten aufgeführt.
Bei Allergeninformationen ist ein Überblick über die Zutatenliste von entscheidender Bedeutung. Alle Inhaltsstoffe mit allergischem Potential, die in dem jeweiligen Erzeugnis vorkommen, sind hier aufgeführt. Durch eindeutige Kennzeichnungen wird sichergestellt, dass der Konsument das allergene Potential, z.B. Suppengewürz (Sellerie, Senf) oder Kuskus (Weizen), leicht nachvollziehen kann. Als Teil der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung werden seit dem 16. Januar 2014 auch allergene Inhaltsstoffe visuell gekennzeichnet, z.B. in Fettdrucken.
Die Aufschrift Kann Spuren von .... enthält, ist ein willkürlicher Verweis auf unbeabsichtigtes Einbringen von allergieauslösenden Substanzen in die Nahrung, der technisch nicht mit letzter Gewissheit zu umgehen ist. Die Angabe von Abhängigkeiten heißt daher nicht, dass das Nahrungsmittel wirklich Abhängigkeiten von Allergieauslösern nachweisen kann. Sie kann jedoch nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden, und der Konsument wird über diese Option aufklärt.
Durch die Kennzeichnung von Allergenen wird den Betroffenen das tägliche Brot erleichtert. Es müssen die 14 häufigste Auslösung von Allergie und Unverträglichkeit für den Konsumenten ersichtlich sein. In Europa verursachen 14 Nahrungsmittel 90% aller Nahrungsmittelallergien. Häufigste 14 Lebensmittelallergien: Angemessene Ausnahme: Wenn eine Inhaltsstoff durch die Weiterverarbeitung sein allergenes Potential verloren hat, muss er nicht gelistet werden.
Wie kann ich die Informationen für verpackte Lebensmittel erhalten? mit einem Vermerk auf der Lebensmittelverpackung ohne Zutatenverzeichnis. Anmerkung "enthält Schwefel" auf einer Flasche Wein. Im Falle von abgepackten Lebensmitteln sind alle Inhaltsstoffe in der Liste der Inhaltsstoffe auf der Packung aufgeführt. Hier sind die allergieauslösenden Inhaltsstoffe zu sehen und werden ausdrücklich erwähnt. Anstelle von "glutenhaltigem Getreide" erscheint in der Liste "Weizen" und in der Liste "Haselnuss" anstelle von "Nüssen".
Um den Betroffenen die allergieauslösenden Inhaltsstoffe in der Inhaltsstoffliste leicht erkennbar zu machen, werden sie zusätzlich markiert, z.B. in Fettdruck, Kursivschrift, Farbe oder Unterstreichung. Allergene dürfen sich nicht hinter Zusätzen, Trägern oder Verbundstoffen aufhalten. Beispielsweise muss angegeben werden, ob eine Würzmischung Staudensellerie oder Lezithin aus Ei oder sojabohnenhaltigen Lebensmitteln zubereitet wurde.
Hinweis: Wenn der Inhaltsstoff bereits im Produktnamen vorkommt, sind keine weiteren Anweisungen oder Markierungen notwendig. Ein "Haselnusslikör" darf daher nicht die Worte "enthält Haselnuss" aufführen. Dieses Schokoladenprodukt besteht aus Mandel, Vollmilch und Soya. Das Zutatenverzeichnis dieses Spice zeigt das Allergieauslöser "Senf". Lies auch: Welche Inhaltsstoffe bzw. Nahrungsmittel beinhalten Soja? In welchen Inhaltsstoffen ist das so?
Diese Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auch auf unverpackte Nahrungsmittel (z.B. Brötchen) und auf Speisen in Kantinen, Imbissen oder Restaurants. Der Allergiehinweis findet sich: in der Speisekarte und den Getränken (Fußnoten sind zulässig und hier üblich). Mündliche Informationen sind nur zulässig, wenn alle Inhalts- und Hilfsmittel darüber hinaus in schriftlicher Form vorliegen.
"Informationen über Anzeichen von Allergenen" Informationen über Anzeichen von Allergien sind nicht sehr nutzbringend. Die Angaben beziehen sich nur auf die versehentliche Kontamination der Speisen und sind nur aus Gründen der Haftung auf das Kennzeichnungsschild aufgebracht. Wenn zum Beispiel bei einem Süßwarenhersteller auch die Erdnüsse verarbeitet werden, können deren Spur in die Nahrungsmittel eindringen, die ohne Nullen hergestellt werden.
Darauf weist der Produzent mit dem Vermerk: "Kann Erdnussspuren enthalten" hin. Weil diese Informationen auf freiwilliger Basis erfolgen, können Vergleichsprodukte ohne Indikation noch mit Allergieauslösern kontaminiert sein. Andererseits wird vorsorglich eine lange Liste von möglichen Allergieauslösern aufgelistet, die daher nicht unbedingt aufgenommen werden müssen. Daher droht die Möglichkeit einer Übererklärung, was für Allergien eine überflüssige Beschränkung impliziert.
Der Sinn dieses Verweises muss für jeden Allergenen einzeln erörtert werden. Indikationen für das Nichtvorhandensein gewisser Inhaltsstoffe, wie z.B. "glutenfrei" oder "laktosefrei", sind freiwillig. Allerdings sind sie oft zu Werbungszwecken auch auf Lebensmitteln zu sehen, die von Natur aus frei sind.