Einfaches Nachfragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bei einem Erstgespräch einfach und rasch beantwortet. Sie können per Banküberweisung, per Kreditkartenzahlung, per Bankeinzug, per Lastschrifteinzug und per Alipay bezahlen.
Ist es möglich, dass ein Konsument einen Online-Vertrag in schriftlicher Form auflöst? Ab dem 01.10.2016 gilt das Gesetz: Nutzer von Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) können von Konsumenten grundsätzlich nur noch Textformen für gegenüber ihnen oder Dritten abzugebende Erklärungen verlangen, nicht aber Schriftformen - vgl. 309 Nr. 13 BGB.
Kurzum: Der Konsument kann auch ganz normal eine E-Mail verfassen, er kann nicht zu einem von ihm unterschriebenen Anschreiben oder Telefax gedrängt werden. Das war bis zum 30.09.2016 noch anders und brachte erstaunliche Aufstellungen: Das war der Fall: Die AGB bedürfen zur Aufhebung durch den Konsumenten der schriftlichen Form nach § 126 BGB, d.h. des Briefes oder Faxes mit handschriftlicher Unterzeichnung.
Darin sah er den Bestreben, dem Konsumenten die Beendigung des Vertrages zu erleichtern und damit einen unzumutbaren Nachteil im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB. In seiner Entscheidung vom 14. Juli 2016, III z. B. 387/15, hat der BGH entschieden, dass es keinen hinreichenden Anlass gibt, die fristlose schriftliche Aufhebung durch eigenhändige Unterzeichnung zu fordern, wenn dies für den Vertragsabschluss und die weitere Vertragsbearbeitung nicht erforderlich war.
Ob die Ungültigkeit der Bestimmung auch daraus resultiert, dass sie für den Konsumenten erstaunlich ist, steht außer Frage. Bei Verträgen, die nach dem 30.09.2016 abgeschlossen wurden, kann dieses Resultat bereits durch den neuen 309 Nr. 13 BGB erreicht werden. Allerdings können mit Beschluss des BGH vom 14. Juli 2016 die reinen Onlineverträge auch im Internet oder per E-Mail beendet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden.
Auf unseren Webseiten stehen Ihnen ab jetzt wie üblich Muster von Widerrufsbelehrung und AGB für Ihren eBay-Verkaufsauftritt zur Verfügung. Im Zuge der laufenden Reform des Fernabsatzes sind einige neue Informationsverpflichtungen im Bereich des Fernabsatzes und des Geschäftsverkehrs entstanden, die nicht mehr allein durch die entsprechenden Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt werden können, sondern explizite Zusatzinformationen in Ihren eBay-Angeboten erfordern.
Bedauerlicherweise ist zur Zeit nicht abzusehen, wie sich die Gerichtsbarkeit in diesem Gebiet entwickeln wird, da das Recht zu neu ist, um auf diesem Gebiet bereits zu entscheiden.