Der AGB-Generator - was ist das? Falls Sie einen Online-Shop führen oder Dienste über das Netz vertreiben, sollten Sie Ihren Kundinnen und Kunden korrekte AGB ("AGB") zur Verfügung stellen. Der AGB-Generator ermöglicht es Ihnen, innerhalb weniger Augenblicke Ihre individuellen AGBs nach Ihren spezifischen Anforderungen zu gestalten - und das ganz kostenlos. Es wird darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Bedingungen nach den rechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) erstellt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Generator anlegen, können die rechtliche Beratung nicht ersetzten. Auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Angaben werden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt, so dass eine Prüfung durch uns nicht möglich ist. Mit dem GTC-Generator können Sie Ihre eigenen GTCs kostenfrei anlegen - wie geht das? Der Generator leitet Sie schrittweise durch alle Fragestellungen.
An den entsprechenden Orten befinden sich Informationsboxen, die die Hintergründe der Fragestellungen verdeutlichen, Rechtsbegriffe verdeutlichen oder auf die Vor- und Nachteile einzelner Sachverhalte hinweisen. Unsere AGB-Generatoren schaffen nicht nur die gesetzlich geforderten Informationen, sondern berücksichtigen auch wesentliche Zusatzregelungen wie: zu steuerrechtlichen Gesichtspunkten (z.B. Kleinunternehmen). Nachdem Sie alle Bereiche durchgegangen sind, legt der GTC-Generator anhand Ihrer Angaben Ihre persönliche AGB an.
Der AGB-Generator und die Erzeugung Ihrer AGB sind frei.
Auf dieser Seite erhalten Sie ein sehr ausführliches und umfassendes Beispiel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop. Der AGB Onlineshop stellt die aktuelle Rechtslage dar, die seit dem 01.06.2010 gilt. Die AGB des Online-Shops beinhalten vor allem Bestimmungen über: die Befugnis des Anbieters zur Sperrung der Website, den Haftungsausschluss und die Gewährleistung des Anbieters des Online-Shops.
Der GTC Onlineshop Muster beinhaltet auch viele für den Nutzer wichtige Impressumspflichten. Beim Verkauf von Waren, Waren oder Leistungen an Privatkunden im Online-Shop gibt es jedoch eine Vielzahl von Pflichtinformationen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden müssen und die am besten über die AGB umgesetzt werden können.
Durch diese Informationspflichten gegenüber dem Privatkunden besteht mittelbar eine bestimmte Verpflichtung zur Bereitstellung von Allgemeinen Bedingungen in einem Online-Shop. Die Beispielbedingungen für den Online-Shop können Sie ganz leicht von unserer Website downloaden und ändern. Die[ [Gesellschaft] (nachfolgend:[Firma ohne Gesellschaftsform]) macht auf der Website[?][Waren/Dienstleistungen], insbesondere[? und dergleichen] (nachfolgend:[allgemeine Artikelbeschreibung]) verfügbar.
Das Internetangebot von[Unternehmen] ist an[?] (nachfolgend: Nutzer) gerichtet. Vertragsgegenstand eines Nutzungsvertrages mit[Firma] sind[Dienstleistungen/Warenbestellungen] im Rahmen des[Online-Shops] von[Firma], also[Artikelbeschreibung]. Auf den Internetseiten von[Unternehmen] hat der Benutzer die Möglichkeit,[Artikelbezeichnung] und vergleichbare Artikel gegen eine Gebühr zu erstehen. Mit einem Klick auf den Button "Kaufen" gibt der Benutzer ein rechtlich bindendes Kaufangebot an[Unternehmen] ab.
Unternehmen ] akzeptiert dieses Gebot per E-Mail. Dieser Betrag (Kaufpreis und Versandkosten) ist Vertragsbestandteil zwischen dem Benutzer und[Unternehmen] nach § 2. Die Benutzer erkennen an, dass[Unternehmen] sich zur Bearbeitung von Zahlungstransaktionen Dritter, insbesondere[PayPal], bedienen. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der[Gesellschaft] finden die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen dieser Dritten Anwendung.
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentumsrecht. Leistungsort ist der Firmensitz der[Gesellschaft]. Handelt es sich bei dem Benutzer des Online-Shops um einen Konsumenten, steht ihm ein Widerrufs- und Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB zu. Konsument ist eine juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck schließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zurechenbar ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Widerrufsfrist läuft nach Empfang dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor deren Empfang beim Empfänger und auch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten nach § 246 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGBGB sowie unserer Verpflichtungen nach 312e Absatz 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 246 3 EGBGB.
Company ] das Recht vor, alle oder einen Teil der Dienstleistungen auf ihrer Website zu jeder Zeit ohne Angaben von GrÃ?nden. In diesem Fall haftet[Firma] nicht für Schäden oder Gewinnausfall. Die[ Unternehmen]-Website enthält Websites Dritter durch Verknüpfungen oder auf andere Art und Weisen. Auf den Inhalt solcher Websites hat[Unternehmen] keinen Einfluß und ist für diese nicht zuständig.
Company ] von allen fremden Inhalt, besonders wenn diese anstößig, verfassungswidrig, rechtswidrig oder pornographisch sind. Die für die Vertragsbearbeitung und Gewährleistung notwendigen Benutzerdaten werden nur zu diesem Zwecke genutzt und von der[Firma] für einen Zeitraum von maximal[?] einbehalten. Company ] übernimmt keine Haftung für die Zugänglichkeit und Zugänglichkeit ihrer Website.
Unternehmen ] schliesst die Verantwortlichkeit für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt und der Verwender kein Konsument ist. Handelt es sich bei dem Benutzer um einen Gewerbetreibenden, so ist er verpflichtet, die Ware nach § 377 HGB zu rügen und zu untersuchen. Unternehmen ] das Recht vor, diese AGB ohne Angabe von GrÃ?nden zu Ã?ndern.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der[Gesellschaft], sofern der Benutzer Vollkaufmann ist. Konstruktionshinweise: 1 Wird die Anweisung nicht erst bei Vertragsabschluss, sondern erst nach Vertragsabschluss kommuniziert, ist der Zusatz in Klammern "ein Monat". Auch in diesem Falle ist der Entwurfshinweis 8 maßgeblich, wenn der dort erwähnte Verweis nicht bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Schriftform vorliegt. Im Falle von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gilt eine unmittelbar nach Vertragsabschluss in textlicher Form übermittelte Widerrufserklärung als Widerrufserklärung, wenn der Gewerbetreibende den Kunden gemäß Art. 246 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB informiert hat.
" bb) Leistungserbringung: ", jedoch nicht vor Vertragsabschluss"; in beiden FÃ?llen muss der Zuschlag wie folgt vollzogen werden: "und auch nicht vor ErfÃ?llung unserer Auskunftspflichten nach Art. 246 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1.
EGBGBGB"; c) bei Abschlüssen im Rahmen des Geschäftsverkehrs ( 312e Abs. 1 S. 1 BGB): ", jedoch nicht vor Erfuellung unserer Verpflichtungen nach § 312e Abs. 1 BGB. 246 3 EGBGB"; d) im Falle eines Probekaufs ( 454 BGB): "aber nicht bevor der Vertrag durch Ihre Zustimmung zum Kaufgegenstand für Sie verbindlich geworden ist"; e) im Falle von Teilzeit-Wohnrechtsverträgen ( 481 Abs. 1 S. 1 BGB): ", jedoch nicht bevor wir Sie über alle in 2 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV genannten Informationen informiert haben".
" Jedoch nicht vor Erhalt der Waren durch den Abnehmer (bei wiederholten Lieferungen ähnlicher Waren nicht vor Erhalt der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfuellung unserer Mitteilungspflichten nach § 246 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGBGB und unserer Verpflichtungen nach 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 246 § 3 EGBGBGB").
Darüber hinaus kann die Faxnummer, die E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Konsument eine Rückbestätigung seiner Widerrufsbelehrung an den Auftragnehmer erhalten hat, auch eine Internetadresse genannt werden. o Wenn eine Stornierung nicht möglich ist (z.B. Übernahme einer Garantie). Bei Widerrufsbelehrung nach 485 Abs. 1 BGB wird der folgende Wortlaut eingefügt: "Sie müssen für erbrachte Leistungen oder die Benutzung von Wohnhäusern kein Entgelt entrichten.
"7 "7 Bei Fernverträgen über Leistungen wird der folgende Absatz eingefügt: "Dies kann bedeuten, dass Sie Ihre vertragliche Zahlungsverpflichtung für die Zeit bis zum Widerruf nachkommen. "8 "8 Wird nicht auf die Ersatzpflicht nach 357 Abs. 3 S. 1 BGB und die Ausweichmöglichkeit hingewiesen, so ist anstelle dieses Absatzes der folgende Satz anzufügen: "Sie haben keinen Ersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Verwendung der Sache verursachte Wertminderung zu zahlen.
"Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gilt eine Mitteilung in textlicher Form unmittelbar nach Vertragsabschluss als gleichwertig, wenn der Gewerbetreibende den Konsumenten über die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und die Option, diese vor Einreichung der Erklärung des Konsumenten zum Vertrag zu vermeiden, fristgerecht informiert hat. Hat sich der Konsument bereit erklärt, die Transportkosten gemäß 357 Abs. 2 S. 3 BGB zu tragen, kann der Zusatz in Klammern entfallen.
"AT Im Falle eines Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 1 BGB für einen Fernverkehrsvertrag über die Lieferung einer Leistung ist an dieser Stelle zu vermerken: "Ihr Widerrufsrecht verfällt verfrüht, wenn der Auftrag von beiden Parteien auf Ihren ausdrücklichen Antrag hin voll und ganz ausgeführt wird, bevor Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben.
"Im Falle eines Widerrufsrechts nach 485 Abs. 1 BGB ist hier zu vermerken: "Die Frist für den Widerruf wird auf einen weiteren Zeitraum von einem Monat ausgedehnt, wenn Sie vor Vertragsabschluss noch keinen Verkaufsprospekt über den Wohnungsgegenstand erhalten haben oder wenn der Verkaufsprospekt nicht in der Landessprache des Landes, zu dem Sie gehören oder in dem Sie ansässig sind, erstellt wurde.
"Im Falle eines Finanzierungserwerbs von Immobilien oder eines immobilienähnlichen Rechtes ist der oben genannte Hinweis wie folgt zu ergänzen: "Dies ist nur zu vermuten, wenn die Vertragsparteien in beiden Fällen gleich sind oder wenn der Kreditgeber über die Kreditvergabe hinaus geht und Ihr Immobiliengeschäft durch Zusammenarbeit mit dem Verkäufer durch die Übernahme seiner Aufgaben bei der Konzeption, Bewerbung oder Ausführung des Projektes ganz oder zum Teil oder durch einseitige Begünstigung des Verkäufers vorantreibt.
Dabei sind diese Daten entweder durch die Worte "Ende der Widerrufsbelehrung" oder durch die Worte "Ihr (Beilage: Unternehmen des Unternehmers)" zu ersetzt. Fernverträge sind zwischen einem Händler und einem Konsumenten geschlossene Liefer- oder Dienstleistungsverträge, einschließlich finanzieller Dienste, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, es sei denn, der Vertrag wird im Wege eines Fernverkaufs- oder Servicesystems geschlossen.
Die Fernmeldetechnik ist ein Mittel der Kommunikation, das zur Einleitung oder zum Abschluß eines Vertrages zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen ohne gleichzeitiges physisches Erscheinen der Parteien verwendet werden kann, und zwar in Form von Briefen, Katalogen, Telefonaten, Fernkopien, E-Mails, Rundfunksendungen, Tele- und Mediendiensten. b) über die Bereitstellung von Diensten in den Sparten Unterkunft, Transport, Verpflegung und Freizeit, wenn sich der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss dazu verpflichten sollte, die Dienste zu einem festgelegten Termin oder innerhalb einer exakt festgelegten Frist zu erbringt.
Folgt ein solcher Betrieb ohne eine solche Übereinkunft, so sind die Regeln über die Informationspflicht des Unternehmens nur auf den ersten Betrieb anwendbar. Erfolgt jedoch mehr als ein Jahr lang kein Betrieb der selben Bauart, so bleibt der nächstfolgende Betrieb als erster Betrieb einer neuen Baureihe im Sinn von Absatz 3.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz hat der Gewerbetreibende den Konsumenten gemäß Artikel 246 1 und 2 des Gesetzes zur Einführung in das Bürgerliche Gesetzbuch zu informieren. a) Der Auftragnehmer hat zu jedem Telefonat seine Person und den Geschäftszweck des Kontaktes explizit anzugeben. a) Bei finanziellen Dienstleistungen kann der Gewerbetreibende während der Vertragslaufzeit von sich aus die Vertragsbedingungen, einschließlich der Allgemeinen Bedingungen, in einem Dokument zur Einsicht vorlegen.
Ein weitergehender Zwang zur Nutzung von Telekommunikationsmitteln und weitere Auskunftspflichten aufgrund anderer Regelungen bleibt hiervon unberührt. b) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung von Telekommunikationsmitteln einzuschränken. Bei Fernabsatzverträgen hat der Konsument ein Rücktrittsrecht gemäß § 355. Statt des Rücktrittsrechts kann dem Konsumenten ein Recht auf Rückgabe gemäß 356 in Lieferverträgen zuerkannt werden.
Der Widerrufsbeginn erfolgt unbeschadet des 355 Abs. 3 S. 1 nicht vor Erfuellung der Auskunftspflichten gemäß Art. 246 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 BGB, bei Warenlieferungen nicht vor deren Empfang durch den Abnehmer, bei wiederholten Lieferungen ähnlicher Waren nicht vor Erhalt der ersten Teillieferungen und bei Leistungen nicht vor Abschluss des Vertrages.
Die Widerrufsfrist endet bei einer Leistung auch dann, wenn der Kunde den Auftrag auf ausdrückliches Verlangen des Kunden vor Ausübung seines Widerrufsrechts ganz oder teilweise ausführt, und zwar auch dann, wenn die gelieferte Audio- oder Videoaufzeichnung oder die gelieferte Ware vom Kunden unverschlüsselt geliefert wurde, oder wenn der Kunde seine schriftliche Erklärung nicht fernmündlich abgibt. 5.
für die Bereitstellung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, der Konsument hat seine telefonische Verpflichtungserklärung gemacht, und zwar in Auktionen ( ( 156), 7.) für die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen, die auf Betreiben des Konsumenten direkt per Telefax oder Telefax in einem Zug angeboten werden, sofern sie keine finanziellen Dienstleistungen sind.
Der Widerrufsanspruch gilt auch nicht für Fernabsatzverträge, bei denen der Kunde bereits ein Widerrufs- oder Rücksendungsrecht gemäß § 355 oder § 356 aufgrund der §§ 495, 506 bis 512 hat. Im Fernabsatzgeschäft hat der Kunde nur dann Ersatz für den Wert der erbrachten Leistung nach den Bestimmungen über den Widerruf zu zahlen, wenn er vor dem Absenden seiner vertraglichen Erklärung auf diese Rechtsfolgen aufmerksam gemacht wurde und wenn er der Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zustimmt.
die in § 246 3 des Gesetzes zur Einführung des BGB genannten Angaben vor Auftragserteilung deutlich und nachvollziehbar zu machen, die vertraglichen Bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei Vertragsabschluss abrufbar zu machen und in reproduzierbarer Weise zu verwahren.
Der Auftrag und die Zugangsbestätigung im Sinn von S. 1 Nr. 3 gilt als eingegangen, wenn die Adressaten sie unter normalen Bedingungen aufrufen können. Bei einem ausschließlichen Vertragsabschluss durch Einzelkommunikation gilt Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 nicht. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 finden keine Anwendung, soweit zwischen Vertragspartnern, die keine Konsumenten sind, etwas anderes geregelt ist.
Abweichende Hinweispflichten aufgrund anderer Regelungen werden nicht berührt. Hat der Kunde ein Rücktrittsrecht nach 355, so läuft die Rücktrittsfrist unbeschadet des 355 Abs. 3 S. 1 nicht vor dem Zeitpunkt der Erfuellung der in Abs. 1 S. 1 genannten Verpflichtungen.