Ein allgemeiner Fixpreis für individuelle Geschäftsbedingungen ist aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Modelle nicht quantifizierbar. Eine rechtlich abgesicherte AGB-Erstellung, sowie die damit zusammenhängende und in den meisten FÃ?llen auch notwendige AGB-Beratung ist jedoch unter einem Preis von EUR 650,- zzgl. MwSt. in der Regel nicht möglich. In diesem Fall werden nur die angefallenen Istkosten zeitgerecht verrechnet und Sie bezahlen nicht mehr als am Ende selbst.
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Wie lauten die Allgemeinen Bedingungen? AGB sind vorgefertigte Vertragskonditionen für eine große Anzahl von Aufträgen, die ein Vertragspartner (Nutzer) des anderen Vertragspartners bei Vertragsabschluss vorgibt, um den Inhalt des Vertrags für eine große Anzahl von Aufträgen mit einem unbefristeten Vertragspartner im Vorfeld zu bestimmen. - Die Verwendung rechtsverbindlicher AGB dienen nicht nur der Imagepflege durch ein professionelles Äußeres, sondern vor allem der Straffung des Geschäftsverlaufs, da im konkreten Fall auf kostspielige und zeitraubende Vertragsverhandlungen verzichten werden kann (Reduzierung der Transaktionskosten).
Bei Überschreitung der rechtlichen Beschränkungen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit der AGB kommt es jedoch häufig nicht nur zur Nichtigkeit der betreffenden Bestimmung. Weil die Gerichtshöfe neben der Pflicht, die nicht zulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzeskonform zu überarbeiten oder zu streichen, regelmässig einen fünfstelligen Betrag akzeptieren, droht oft schon die Erstattung der Prozesskosten des Abmahners in der Höhe von ? 1.000,00 für vorprozessuale Arbeiten!
Solche hohen Gerichts- und Anwaltskosten sind besonders lästig, können aber oft nur durch rechtzeitigen, anwaltlichen Rat und die Vergabe von anwaltlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermieden werden. Wir raten Ihnen ausdrücklich davon ab, ausländische Bedingungen aus dem Netz zu übernehmen oder gar fremdsprachliche Bedingungen zu übernehmen, um sie für Ihr eigenes Geschäft zu nutzen.
Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gesetzgeber gefordert? Gerade bei jungen Selbständigen und Gründern stellt sich oft die Frage, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. Natürlich gibt es keine solche Verpflichtung! Soweit keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, ist das " konventionelle " Recht anwendbar, das sich in den entsprechenden Vorschriften des Vertragsrechts - vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches - wiederfindet.
Dennoch sind allgemeine Geschäftsbedingungen oft unverzichtbar, da nicht alle im geschäftlichen Verkehr nachgefragten Vertragsarten durch geeignete Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Vor allem Factoring-, Leasing- und Franchiseverträge sind das Resultat von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die - trotz ihrer allgemeinen Anwendung - in dieser Fassung nicht im Recht verankert sind. Die Nichteinhaltung der AGB-Verpflichtung darf zudem in keiner Weise zu dem Schluss führen, dass prinzipiell keine "Rechtstexte" vorgelegt werden müssen.
Insbesondere im Online-Handel gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Aufklärungs- und Unterweisungspflichten, die oft nur in allgemeinen Geschäftsbedingungen sinnvolle Umsetzung finden. Selbst wenn es sich in der Regel nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen im üblichen Sinne handeln sollte, gibt es in vielen FÃ?llen eine " Verpflichtung zur Stellung "anderer Rechtstexte", deren Fehlendes oder Mangelhaftigkeit eventuell sogar zu einer berechtigten Abmahnung fÃ?hrt.
Diese Unterweisungs- und Aufklärungspflichten umfassen insbesondere: Indem Sie einen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragen, bekommen Sie einen auf Ihr Haus zugeschnittenen Vertrag, der den rechtlichen Spielraum für Sie bestmöglich ausnutzt. Fachliche Bedingungen klären auch die Rechte der Beteiligten und tragen dazu bei, rechtliche Auseinandersetzungen wirksam zu vermeiden.