Wann Gewerbe Anmelden

Zeit der Gewerbeanmeldung

Ab wann muss der Handel registriert werden? Zahlreiche Gründungswillige sind der Ansicht, dass sie, solange sie keinen Fluktuations- oder Gewinnbeitrag leisten, keinen Handel registrieren müssen. Dies ist natürlich Unsinn und Unrecht, denn die Handelsregelung präzisiert in § 14 ganz klar, wann ein Handel zu melden ist und tatsächlich dort steht: 1 ) Wer die selbständige Tätigkeit eines laufenden Handwerks, einer Niederlassung oder einer angestellten Niederlassung aufnimmt, muss dies zugleich der verantwortlichen Stelle melden.

Gleiches trifft zu, wenn das Unternehmen verlagert wird, der Handelsgegenstand geändert oder erweitert wird auf Waren oder Dienstleistungen, die im Geschäftsbetrieb der gemeldeten Form nicht üblich sind, oder das Unternehmen eingestellt wird. Ja, sobald Sie sich beim Gewerbesteueramt für den Handel angemeldet haben, können Sie mit dem Vertrieb oder der Erstellung von Abrechnungen beginnen.

Tipp: Niemand wird Ihnen den Schädel einschlagen, wenn Sie vor der Registrierung Ihres Unternehmens bereits eine Rechnungsstellung verfasst haben oder wenn Sie bereits 50 EUR von Ihrem künftigen Neukunden erhalten haben. Niemand beim Gewerbesteueramt macht das so und das Steueramt hat in dieser Hinsicht keine speziellen Vorraussetzungen. In diesem Fall spielen Größe und Zeitdauer der Aktivität vor der Eintragung ins Handelsregister eine sehr wichtige Funktion.

Haben sie jedoch bereits seit drei Jahren mehr als 5000 EUR eingezogen, kommt die Unternehmensregistrierung eher zu spat und es könnte sogar zu Problemen kommen, auch wenn sie in ihrer Steuererklärung/Ertragsüberschussrechnung alle Einkünfte gegenüber dem Steueramt ordentlich ausweisen. Er hätte es schon vor langer Zeit melden müssen, was eine Verletzung und ein Vergehen darstellt, das mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Hier geht es nicht um Missachtung von Steuern, sondern um eine fristgerechte und korrekte Registrierung. Letztendlich ist es den Büros gleichgültig, Hauptsache: Sie haben alle Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung ausgewiesen (Gewinnermittlung). Im Prinzip müssen Sie ein Unternehmen nicht für einen einzigen EUR anmelden. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, wie Sie das Einkommen und die daraus resultierende Einnahme gegenüber dem Steueramt rechtlich geltend machen können.

Sie können im Zuge der Jahreserklärung auch die Erträge aus der Unterschiedsbeträge zwischen Erträgen und Aufwendungen in der Steuerform ohne Unternehmensregistrierung erfassen und so dem Steueramt mitgeben, dass Sie Erträge aus unternehmerischer Tätigkeit haben. Hinzu kommt eine Form der Steuerregelung, die geringe Erträge im Zusammenhang mit der Erklärung "nachträglich steuerfrei" macht.

Tatsächlich ist der beste Weg, es zu verstehen, ein Beispiel zu nehmen: Sie erhalten eine einmalige Bestellung für einen Tag und verdienen an diesem Tag 20.000 EUR. Sie können in diesem Falle davon ausgegangen werden, dass eine Gewerbemeldung erforderlich ist, da dieses Einkommen in jedem Falle eine unternehmerische Aktivität ist und zu einer Mehrbelastung der Einkommenssteuer aufkommt.

Ein weiteres Beispiel: Sie können an einem Tag auf einem Börsenplatz 15 EUR verdienen. Den an diesem Tag erzielten Umsatz können Sie als Einkommen in Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung in die so genannten Erträge aus dem Geschäftsbetrieb eingeben, auch ohne Ihr Unternehmen zu registrieren. Hoffentlich können Sie an diesen beiden Fällen die Differenzen und die Erfordernisse sehen, wann ein Unternehmen registriert werden muss und wann es möglich ist, ohne Handelsregister korrekt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu funktionieren.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Gewerbekanzlei oder das Fiskus.