Zu den Vereinfachungen der Regeln, die nur an Fachleute verkauft werden, gehören unter anderem vor allem die nachstehend genannten Bereiche: Beim Verkauf von Waren an Firmen muss der Veräußerer nicht die geforderten umfassenden Informationsverpflichtungen einhalten. Außerdem muss er die rechtlichen Bestimmungen der Preisindikationsverordnung nicht einhalten.
Ebenso erlischt das Widerrufs- und das Widerrufs- und Wiedergaberecht sowie die damit verbundenen Weisungspflichten im Falle eines Verkaufs nur an Kaufleute. So können beispielsweise die sonst üblicherweise auftretenden Garantieansprüche für den Verkauf nur an Handwerker ohne Ersatz ausgeschlossen werden. Aus diversen diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen resultieren die Verkaufsmöglichkeiten für Firmen nur an gewerbliche Kunden, sowohl lokal als auch im Intranet.
Es ist wichtig, dass Firmen, die ihre Dienstleistungen ausschliesslich für gewerbliche Kunden anbieten, für Übersichtlichkeit Sorge tragen. Aus dem Kaufangebot muss der Konsument unmissverständlich erkennen, dass sich der Anbieter ausschliesslich an Unternehmer adressiert. Die Händlerin muss unmissverständlich erklären, dass ihr Kaufangebot grundsätzlich den Kauf durch eine Privatperson ausklammert. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München genügt ein Verweis auf Worte wie "nur für Wirtschaft, Handwerk, Handel an sich" nicht.
Stattdessen muss der Dealer sicherstellen, dass sich sein Gebot bereits jetzt ausschliesslich an Trader wendet. So darf beispielsweise sein Leistungsangebot für Private nicht leicht ersichtlich sein. Jeder, der beabsichtigt, seine Waren nur an Unternehmer zu verkaufen, muss auch Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Private Einkäufe tätigen. Beispielsweise muss ein lokaler Gewerbetreibender sicherstellen, dass Einzelpersonen keinen Zugang zu seinem Shop haben.
Lediglich Händler bekommen einen Badge, der ihnen den Zugang zum Shop gibt. Für die Ausgabe eines Personalausweises muss der Interessierte im Voraus glaubhaft nachweisen, dass eine Person ein Händler ist. Die Offerte des Dealers muss sich auch auf den Handel des Interessierten im Rahmen der Untersuchung beziehen. Über das Netz können Provider die technischen Sicherheitssysteme in das Shop-System integrieren.
Sie hindern z.B. Privaten daran, Aufträge zu erteilen. Mit dieser virtuellen Auftragssteuerung wird sichergestellt, dass der Verkauf nur an Handwerker möglich ist. Der Lieferant prüft, ob die gekauften Waren im Bezug zu dem vom Auftraggeber angezeigten Handel stehen. Kann der Einzelhändler die erworbene Waren an den Handel des Käufers abtreten, so schliesst er die Möglichkeit aus, dass der Käufer seinen privaten Bedarf durch gewerbliche Käufe abdeckt.