Sie können die Umsatzsteuer auch mit der linken Hand bezahlen? Aber Achtung: Neben der Beherrschung dieser Aktivitäten in Deutschland gilt für Sie im internationalen Umfeld ein anderes Regelwerk. Was Sie bei der Zahlung der Umsatzsteuer in einem Drittland berücksichtigen müssen und welche Vorschriften zur Anwendung kommen, erfahren Sie von uns. Welches ist ein Drittland und welche Staaten sind es?
Deutschland und alle EU-Länder werden als Gebiet der Gemeinschaft betrachtet. Dieses Konzept steht im Widerspruch zu dem des Drittlandes und betrifft Gebiete außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft. Zu den Drittstaaten gehören Russland, Norwegen, Japan, China und die USA. In vielen Fällen spielen die Mehrwertsteuern, oft auch als Mehrwertsteuern bekannt, für uns eine große Rolle: sei es beim Wocheneinkauf von Lebensmitteln oder beim Warenverkauf.
Die Mehrwertsteuer ist die bedeutendste Einkommensquelle für den Staat: Wenn Sie als Unternehmen Waren verkaufen oder eine Leistung anbieten, müssen Sie für den erzielten Umsatz eine gewisse Abgabe an das Steueramt entrichten. Es gibt für jeden Bereich andere Regeln, die Sie unbedingt einhalten müssen. Bei Fehlern kann es vorkommen, dass Sie trotz Mehrwertsteuerbefreiung noch Mehrwertsteuer bezahlen müssen und mit überflüssigen Ausgaben belegt werden.
In Deutschland liegt die Umsatzsteuer bei 19% und für den Bedarf des Alltags wie z. B. für Nahrungsmittel oder Büchern bei 7%. Sie sind im Mehrwertsteuergesetz (UStG) festgelegt und regeln alle Anforderungen an die Abrechnungen. Wenn Sie mit einem Staat innerhalb der EU handeln, spricht man von einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung.
Sie sind unter gewissen Bedingungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, z.B. wenn die Waren nicht für private Zwecke erworben wurden. In vielen Ländern wird jedoch das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, das auch innerhalb der EU angewendet wird. In diesem Fall müssen Sie als Unternehmen die Umsatzsteuer auf der Drittlandsrechnung ausweisen. Sie müssen diese Umsatzsteuer an das Steueramt zahlen, während der Dienstleistungsempfänger sie als Eingangssteuer einfordern kann.
Lieferungen in ein Drittland sind zollfrei, wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass die Waren das Land tatsächlich passiert haben. Bei der Umkehrung der Verrechnung ist es also nicht der Leistungsregler, sondern der Warenempfänger. Wie in anderen EU-Ländern kann auch eine Dienstleistung oder ein Versand in ein Drittland von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.
Diese Befreiung von der Mehrwertsteuer wird unter gewissen Bedingungen erteilt, was folgende Fragestellungen aufwirft: Sind die Lieferungen in Deutschland steuerpflichtig? Sind die Anforderungen für eine mehrwertsteuerfreie Belieferung erfüllt? Wichtigstes Kriterium für eine abgabenfreie Anlieferung ist, dass die Waren in das Drittland gelangt sind. Bei Bedarf müssen Sie dies beweisen und die Quittungen an das verantwortliche Steueramt senden.
Sie müssen auch darauf achten, dass Sie die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer durchführen und einen Hinweis hinzufügen. Exportieren Sie Waren ins benachbarte Ausland oder möchten Sie etwas erwerben? Es ist auch leicht, mit Drittstaaten ins Geschäft zu kommen. Sie müssen jedoch über ausreichende Kenntnisse verfügen und die Vorschriften des Drittlandes einhalten.
Verwalten Sie Belege, fakturieren Sie mit Umsatzsteuer und behalten Sie Ihre Finanzdaten im Auge.