Schutzkleidung

Sicherheitskleidung

SCHUTZ- UND ARBEITSKLEIDUNG - WORIN BESTEHT DER UNTERSCHIED? Schutzkleidung ist eine Bekleidung, die vor Gefährdungen oder Risken schützt. Beispielhafte Schutzkleidung sind: Die Schutzkleidung muss in einem dafür vorgesehenen Testlabor auf verschiedene Merkmale getestet werden. Die meisten Schutzkleidung werden nach erfolgreichem Test von einer zugelassenen Instanz zertifiziert. Während der Testphase werden Design, Durchführung und Sicherheitswirkung kontrolliert.

Ähnliches gilt für andere Arten von Schutzkleidung. Bei Schutzkleidung trägt der Auftraggeber die Mehrkosten. Im Unterschied zur Schutzkleidung bietet die Arbeitsbekleidung keine besondere schützende Wirkung. Das Kleidungsstück wird abgenutzt, um Schmutz etc. fernzuhalten. In der Regel werden die Arbeitskleidungskosten nicht zwangsläufig vom Auftraggeber erstattet.

Stellt ein Arbeitsprozess jedoch eine dauerhafte und schwere Belastung mit Gefahr dar, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu tragen. Weiterführende Informationen zu geprüfter Schutzkleidung erhalten Sie unter der Adresse sendfi. Sämtliche Einrichtungen, die am Aufbau zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Einflüssen und Gefährdungen am Arbeitplatz verwendet werden, gelten als persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Sollten Sie weitere Informationen zur Wahl und Verwendung der personenbezogenen Sicherheitsausrüstung haben, wenden Sie sich bitte an den Fachmann für Arbeitsschutz und/oder den Werksarzt. Die Arbeitgeberin oder der Unternehmer trifft die Wahl der geeigneten personenbezogenen Schutzausrüstungen und stellt diese den Arbeitnehmern zur Verfuegung. Der Umfang der Unterweisung umfasst auch die Erkennung von Beschädigungen an Personenschutzausrüstung und Informationen über Gefahren am Arbeitplatz.

Darüber hinaus hat der Unternehmer eine Betriebsanleitung für die Verwendung von Schutzkleidung, Schutzbrille, Atemschutzgerät, Handschuhen, Absturzsicherung, Ertränken, Schutzeinrichtungen zum Festhalten und Bergen zu erstellen. Bei Inspektionen am Arbeitplatz wird regelmässig überprüft, ob personenbezogene Schutzausrüstungen verwendet werden. Im Falle der Zeitarbeit sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz (AÜG) in gleichem Umfang dem Auftraggeber und dem Leiharbeitunternehmen obliegend.

Praktisch wird vereinbart, welche personenbezogenen Schutzausrüstungen von wem zur Verfuegung gestellt werden. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss ihrerseits die zur Verfügungstellung gestellten personenbezogenen Schutzausrüstungen nach den Anweisungen des Arbeitgebers verwenden, Fehler oder Verlust seiner personenbezogenen Schutzausrüstungen an den Arbeitgebenden weiterleiten, um seine Ausrüstung wieder zu ergänzen. Die Personalentscheiderin ist ein gutes Beispiel und sollte bei Betriebsbegehungen, genau wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, personenbezogene Schutzausrüstungen anbringen.

Der Einsatz der personenbezogenen Sicherheitsausrüstung muss zwischen dem Leiharbeitsunternehmen und dem Auftraggeber vereinbart werden. Schutz- und Straßenbekleidung müssen separat gelagert werden, wenn gefährliche Stoffe, Infektionsüberträger und Keime an der Schutzkleidung anhaften. Je nach Einsatzgebiet und Kontamination muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass die Schutzkleidung regelmässig ausgewechselt oder gesäubert wird. Sind Sie auf der Suche nach moderner Schutzkleidung?