Falls Sie als Shop-Betreiber beweisen können, dass Sie die digitale Waren an den Kunden ausgehändigt haben (z.B. per E-Mail oder Download) oder dass der Gegenstand wie angegeben ist, wird der Vorgang natürlich in kürzester Zeit für Sie abgewickelt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Download-Link an einen Kunden gesendet haben, brauchen wir einen Beweis, dass und wann der Kunde den Gegenstand runtergeladen hat.
Ein Verkäufer-Schutz besteht nicht, wenn der Rückbelastungsgrund darin besteht, dass die Ware wesentlich von der Bezeichnung abweichen.
Ein Verkäufer-Schutz besteht nicht, wenn der Rückbelastungsgrund darin besteht, dass die Ware wesentlich von der Bezeichnung abweichen. Der gekaufte Gegenstand muss ein materieller Gegenstand sein, der versandt werden kann. Intangible Güter, Dienste, Gutscheine, Flugtickets, Download, Genehmigungen für digitale und andere nicht physische Güter, Kraftfahrzeuge mit einem Antrieb, wie z. B. Kraftfahrzeuge, Krafträder, Boote von Flugzeugen, Gegenstände, die nicht versandt werden können, Gegenstände, die vom Kunden abgeholt werden können,
Für alle anderen Gegenstände gilt der Schutz des Verkäufers. Hat der Empfänger dem Besteller den Betrag der Zahlung bereits zurückerstattet, kann er als Alternative zu einem Versandpapier auch eine Quittung für die Rückerstattung vorweisen. Lieferadresse in den Transaktionsdaten Der Händler hat den Gegenstand an die auf der Registerkarte Transaktionsdaten eingegebene Anschrift gesendet.
Wird die Ware vom Kunden selber abgenommen oder liefert der Anbieter die Ware an eine andere als die auf der Transaktionsseite genannte Anschrift, entfällt der Verkäufer-Schutz. Um den Schutz des Verkäufers für den Falle, dass der Kunde den Gegenstand nicht erhält, zu erlangen, muss der Händler den Gegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlung versenden.
Bei vorbestellten oder zu fertigenden Artikeln ist dies nicht der Fall; diese müssen innerhalb der vom Auftragnehmer in seinem Kostenvoranschlag gesetzten Lieferfrist versendet werden. Im Folgenden finden Sie eine nicht erschöpfende Aufstellung der Reedereien, deren Versandpapiere in der Regel den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen. Allerdings hat der Gläubiger dafür zu sorgen, dass die Versandpapiere im Einzelnen den Anforderungen des Abschnitts 4.2.1 entsprechen.