Online Shop Anmelden

Registrieren Sie den Online-Shop

Zur Registrierung der Gesellschaft sind nur wenige Formulare erforderlich. Schüler und Praktikant: Online-Shop anmelden? Wir sind Studenten, mein Bekannter ist ein Praktikant. Gemeinsam wollen wir einen Online-Shop für den Vertrieb von selbst produzierter Kleidung einrichten. Bedauerlicherweise wissen wir beide nicht, wie wir bei der Registrierung am besten verfahren sollen. Im Allgemeinen gibt es in Ihrem Falle mehrere Aspekte zu beachten: a) Als Studierender sollten Sie Ihr Unternehmen als Nebenbeschäftigung anmelden; b) Ihr Bekannter sollte BEVOR Sie von seinem Auftraggeber eine ausdrückliche Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung erhalten.

Eine unbefugte Nebentätigkeit wäre ohne vorhergehende Zustimmung ein Grund für die Kündigung). c ) Sobald Sie beide Ihr Unternehmen registriert haben (beim Gewerbesteueramt, der Kommune o.ä.), bekommen Sie und Ihr Bekannter das Formblatt "Anmeldung zur Steueranmeldung" separat vom Steueramt. a) Bevor Sie diese Registrierung zur Steueranmeldung abschließen, sollten Sie eine sogenannte GbR einrichten.

Muster für geschriebene GbR-Verträge finden Sie z.B. auf den Webseiten der Industrie- und Gewerbekammern oder Fachkammern. Vermeidung möglicher zukünftiger Streitigkeiten oder juristischer Auseinandersetzungen durch Festlegung klarer Regeln in Ihrem Gesellschaftsvertrag. b) D.h. Sie beanspruchen eine einheitliche Steueridentifikationsnummer beim Steueramt für die GbR. c ) Informieren Sie das Steueramt auch darüber, dass Sie nebenbei arbeiten werden.

Weil Sie Verkäufe im grenzüberschreitenden Bereich generieren wollen, müssen Sie die so genannte Umsatzsteueridentifikationsnummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) einfordern. a) IHK-Beitrag: Naturfremde und nicht im Firmenbuch eingetragene juristische Personengruppen, deren Handelseinnahmen oder Gewinne aus Handelsgeschäften 5.200 EUR pro Jahr nicht überschreiten, sind permanent befreit (sog. Kleinunternehmer). Sie haben beim Steueramt ein Wahlmöglichkeit (sog. "Kleinunternehmerregelung"), wenn der betreffende Jahresumsatz zuzüglich der anfallenden Steuern im vergangenen Jahr 17.500 EUR nicht überschritten hat und im aktuellen Jahr wahrscheinlich 50.000 EUR nicht überschreiten wird.

c ) ABER: Mit der Übersendung Ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) an den Auslandslieferanten sind Sie daher dazu angehalten, 19% oder 7% des Rechnungsbetrages an das Steueramt zu zahlen.