Berechnung der Brutto-Nettosteuer Deutschland Berechnung der Lohnsteuer 2017 2017 2017 2016
Die Berechnung des Nettolohnes auf Basis des deutschen Lohnsteuersystems erfolgt mit Hilfe unseres Bruttolohnrechners. Combien: Wie viel Geld bleibt nach Zahlung der Steuern und Sozialbeiträge, die für einen in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer obligatorisch sind. Das gesamte deutsche Lohnsteuersystem unterscheidet je nach Situation der Mitarbeiter 6 Steuerkategorien.
Kategorie I: Ledig, getrennt oder verheiratet, nicht zusammenwohnend, die nicht unter Kategorie II oder III fallen. Kategorie II: Alleinstehende oder getrennte Personen, die mit ihrem Kind leben und Anspruch auf Kindergeld haben. Catégorie III: Bei Verheirateten leben Mann und Frau zusammen.
Für Verheiratete sehr interessant und einer von ihnen hat ein hohes Einkommen, während der andere kein oder ein niedriges Einkommen hat. Die Person mit niedrigem Einkommen hat idealerweise die Steuerklasse V und die andere Steuerklasse III. Catégorie IV: Bei Verheirateten leben Mann und Frau zusammen.
Für verheiratete Mitarbeiter, wenn beide ein ähnliches Gehalt erhalten. Die beiden haben dann die Steuerklasse IV. Catégorie V: Für Verheiratete leben Mann und Frau zusammen. Sie können eine Steuerkarte der Kategorie III erwerben (weitere Informationen finden Sie unter Kategorie III).
Kategorie VI: Für Arbeitnehmer, die mehr als einen Arbeitgeber haben, ist eine zweite oder dritte Steuerkarte der Kategorie VI erforderlich. Idéalement, der Job mit dem niedrigsten Einkommen erhält die Steuerklasse VI. Die Mitarbeiter, die Mitglieder einer Kirche sind, müssen Kirchensteuer zahlen.
Im Falle der meisten Fälle beträgt der Satz 9% der Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsverträge werden in der Regel zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Versicherungsrente: 18,7% des Bruttogehalts, wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, zur Hälfte und zur Hälfte bezahlt.
3,0% des Bruttolohns, werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zusammen, zur Hälfte und zur Hälfte, bezahlt. Versicherung: 15,7% des Bruttogehalts, 7,3% werden vom Arbeitgeber und 8,4% vom Arbeitnehmer bezahlt. Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 57.600 ⬠(2017) kann der Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln.
Versicherung: 2,8% des Bruttolohns, wird vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zusammen, zur Hälfte und zur Hälfte bezahlt. Ein Mitarbeiter mit einem Jahreseinkommen von 8.820,- ⬠(2017) muss keine Einkommenssteuer zahlen, bei verheirateten Mitarbeitern liegt die Grenze bei 17.640,- ⬠(2017).