Kennzeichnungspflicht Lebensmittel

Etikettierungspflicht für Lebensmittel

Jeder, der Lebensmittel kauft, verlässt sich auf die Informationen auf der Verpackung. Bei Lebensmittelverpackungen geben die Hersteller Informationen über das Produkt an. Alltagsinformationen für den Tag Eine Etikettierung der Inhaltsstoffe und Merkmale eines Nahrungsmittels unterstützt die Einkaufsentscheidung und dient dem Verbraucherschutz. Welche Menge an Strom, Zuckern, Fetten oder Salzen bietet ein Lebensmittel? Das EU-Recht schreibt die Etikettierung von Nahrungsmitteln vor, so dass in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich Standards zur Geltung kommen. Mit der seit dem Wintersemester 2014 geltenden EU-Verordnung Nr. 1169/2011 werden das Etikettierungsrecht aktualisiert und frühere Rechtsgebiete zusammengeführt.

Diese sind im gesamten Lebenszyklus im europÃ?ischen Markt weitestgehend gleichartig reguliert.

Die europäischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung bieten umfangreiche Informationen für die Verbraucher. Durch die seit 2014 in der gesamten EU geltende EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurden diese weiter optimiert. Die neue Etikettierung sagt Ihnen nun auch, wie viel Milchzucker oder Milchfett Ihre Lebensmittel sind. Die LMIV bezieht sich übrigens nicht auf Personen, die nicht in der Lebensmittelindustrie sind.

Woher bekommen die Verantwortlichen wesentliche Informationen?

Gewisse Inhaltsstoffe, Zusätze, Behandlungsmethoden oder Produkthinweise müssen in der Gemeinschaftsgastronomie deklariert werden. Die Etikettierung von Speisen auf Menüs unterliegt einer Reihe von Rechtsvorschriften, die von den Verantwortlichen für Catering und Gemeinschaftsverpflegung einzuhalten sind. In Fertigpaketen, Lieferpapieren und anderen Begleitdokumenten sind gewisse Hinweise aufzuführen. In der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist seit dem 16. Januar 2014 geregelt, welche Daten für alle Produkte zur Verfügung zu stellen sind.

Es ist den Mitgliedsstaaten in mancher Hinsicht erlaubt, die LMIVs zu spezifizieren. Zu diesem Zweck wurde in Deutschland die Food Information Implementation Ordinance (LMIDV) herausgegeben. Es legt z. B. fest, wie die Allergenangaben beim Vertrieb von Massengütern aufgebaut sein müssen, aber auch, dass alle in Deutschland vorgeschriebenen Angaben auf dem Kennzeichnungsschild in Deutsch geschrieben sein müssen und dass für die Bierherstellung eine Liste der Inhaltsstoffe angegeben werden muss.

Das LMIDV ist Teil eines ganzen Bündels von Lebensmitteländerungen mit dem Titel "Verordnung zur Änderung der einzelstaatlichen Vorschriften an die Richtlinie (EU) Nr. 1169/2011 über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für den Verbraucher (LMIV AV)". Damit wird die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (NKV) komplett aufgehoben und andere länderspezifische Produktregelungen wie die Konfitüren- oder die Honigartikelverordnung an die Ludwigshafener Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung angepasst.

Auch für viele andere Lebensmittel wie z. B. Milchprodukte, Käsesorten und Schokolade gibt es landesweite, produktbezogene Vorschriften. Diese Vorschriften regulieren die Art der betreffenden Erzeugnisse, beinhalten aber oft auch spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Gewisse Inhaltsstoffe, Zusätze, Behandlungsmethoden oder Produkthinweise müssen in der Gemeinschaftsgastronomie und -verpflegung deklariert werden. Die LMIV schreibt seit dem 16. Januar 2014 vor, dass auch bei der Lieferung von Massengütern gewisse Allergieauslöser mit einem Etikett versehen sein müssen.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt für die gleichen Allergieauslöser, die schon seit längerem in der Regel auf vorverpackten Waren wie z. B. auf Weizen-, Milch- oder Sojabestandteilen und daraus hergestellten Lebensmitteln gekennzeichnet werden mussten. Darüber hinaus müssen auf dem Menü einige Arten von Additiven, wie z.B. Farben oder Konservierungsmittel, aufgeführt sein. Auch die Etikettierung von gentechnisch veränderten und bestrahlten Lebensmitteln oder speziellen Inhaltsstoffen in Fleischprodukten ist obligatorisch.

Einige Lebensmittel und Lebensmittel unterliegen besonderen Vorschriften, um ihre Kennzeichnung zu ergänzen. Bei koffeinhaltigen Getränken, die als Massencaterer serviert werden und mehr als 150 mg Kaffee pro l Inhalt im verzehrbereiten Zustand aufweisen, muss ihr erhöhter Kaffeegehalt und der aktuelle Gehalt angegeben werden. Beispielsweise sind die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" rechtlich abgesichert und für die Lebensmittel-Werbung nur zulässig, wenn der Produzent die Kontrollverpflichtungen und andere Forderungen des EU-Organisationsrechts einhält.

Aber auch eine willentliche Angabe des Nährwerts darf nur in einer gewissen Weise geschehen, die in der LMIV festgeschrieben ist. Einen Überblick über die zu kennzeichnenden Inhaltsstoffe in der Gemeinschaftsverpflegung und in der Küche erhalten Sie in der PDF-Datei. Nach der LMIDV muss die Etikettierung gut erkennbar, gut leserlich, unauslöschlich und deutlich auf das Lebensmittel zurückzuführen sein.

Sie darf in Restaurants nur auf Menüs und Getränkekarte, in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen auch in Preislisten oder auf Wochenprogrammen aufgeführt sein. Sind diese nicht festgelegt, ist der Hinweis auf Bekanntmachungen oder in schriftlicher Form auch für Gemeinschaftsverpfleger zulässig. Beim Abgeben von Schüttgut (z.B. Free Flow, Salatbuffet) muss das Etikett auf einem Etikett an oder neben dem Lebensmittel befestigt sein.